Drucksache 18 / 21 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2019) zum Thema: Spandau: Rechtsbruch in der Zitadelle? und Antwort vom 27. Sept. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21053 vom 17. September 2019 über Spandau: Rechtsbruch in der Zitadelle? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Medienberichten* wurde auf dem Konzert der Band „ Feine Sahne Fischfilet“ am 23.08.2019 in der Zitadelle Spandau von Konzertbesuchern Pyrotechnik gezündet. War das Zünden und das Mitbringen von Pyrotechnik genehmigt bzw. ist dieses überhaupt erlaubt? *(https://www.tagesspiegel.de/kultur/feine-sahne-fischfilet-in-der-zitadelle-spandau-rosa-pyrosgegen -rechten-hass/24938340.html) 1.1. Falls nein - warum wurde die Pyrotechnik nicht bei der Einlasskontrolle entfernt? 1.2. Falls nein - gab es hierzu durchgängig Kontrollen beim Einlass? Zu 1.: Nein, es war den Besuchenden des Konzerts nicht erlaubt Pyrotechnik mitzubringen oder zu zünden. Lediglich das kontrollierte Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen durch den Veranstalter im Rahmen der Bühnenchoreographie war genehmigt. Zu 1.1.: Im Rahmen der Einlasskontrollen wurde durch einen vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst keine Pyrotechnik entdeckt. Über Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen kann keine Aussage getroffen werden. Zu 1.2.: Ja, es gab durchgängige Kontrollen. Mit Einlassbeginn um 17:00 Uhr wurden sämtliche Besuchende der Veranstaltung durch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes an dafür eingerichteten Einlassschleusen kontrolliert. 2. Laut Medienberichten* wurde auf dem Konzert der Band „ Feine Sahne Fischfilet“ am 23.08.2019 in der Zitadelle Spandau von den Bandmitglieder Kästen von Bier an das Publikum verteilt und Schnaps aus Feuerlöscher in die „grölenden Gesichter“ der Konzertbesucher gespritzt. Ist das Verteilen von Alkoholika auf solchen Veranstaltungen mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar? 2.1. Kann der Senat ausschließen, dass es keine Minderjährigen unter den Konzertbesuchern gab? Seite 2 von 3 2.2. Gab es Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz? 2.2.1. Falls ja – bitte aufschlüsseln? Zu 2.: Der in der Fragestellung dargestellte Sachverhalt konnte durch die vor Ort befindlichen Dienstkräfte der Polizei Berlin nicht verifiziert werden. Das Ausschenken von alkoholischen Getränken an Kinder und jugendliche Personen ist nicht mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar. Zu 2.1.: Die Kontrolle der Altersbeschränkung erfolgte am Einlass durch den Veranstalter, bzw. den beauftragten Sicherheitsdienst. Dieser hatte die Auflage, Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder sorgeberechtigten Personen in den Veranstaltungsraum zu lassen. Kindern unter 6 Jahren wurde der Zutritt grundsätzlich verweigert. Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren dürfen mit einer Vollmacht der Eltern und einem Identitätsnachweis an Veranstaltungen teilnehmen. Zu 2.2. und 2.2.1.: Es wurden keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz durch die Dienstkräfte der Polizei und des Bezirksamtes Spandau festgestellt. 3. Welche Bezüge bestehen nach Kenntnis des Senats zwischen „Feine Sahne Fischfilet“ und der linksextremen sowie der militanten linken Szene? Zu 3.: Den Berliner Sicherheitsbehörden liegen dahingehend keine Erkenntnisse vor. 4. Kam es bei dem o.g. Konzert zu weiteren Vorfällen (z.B. Sachbeschädigungen etc.) oder Polizeieinsätzen? (Bitte konkret aufschlüsseln) Zu 4.: Nachfolgende Vorfälle wurden durch die Polizei Berlin erfasst: eine Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung (Abbrennen Pyrotechnik) , eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls (Einfacher Diebstahl einer Geldbörse) , eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem-Berliner Straßengesetz (Verteilen von selbsthaftenden Stickern), ein Tätigkeitsbericht zu einer Identitätsfeststellung (Verteilen von selbsthaftenden Stickern). 5. Kam es bei dem o.g. Konzert zu Straftaten seitens der Bandmitglieder und/oder der Konzertbesuchern? (Bitte konkret aufschlüsseln) 5.1. Gab es im näheren Umfeld der Zitadelle Polizeieinsätze die mittelbar oder unmittelbar mit dem o.g. Konzert in Verbindung gebracht werden/wurden? (Bitte aufschlüsseln) Zu 5.: Zu nachfolgenden Straftaten wurden Besuchende des Konzerts als Tatverdächtige registriert: eine Strafanzeige wegen es Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung (Abbrennen Pyrotechnik), Seite 3 von 3 eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls (Einfacher Diebstahl einer Geldbörse). Straftaten durch die Bandmitglieder wurden im Rahmen der Veranstaltung nicht registriert. Zu 5.1.: Vor dem Konzert kam es außerhalb der Zitadelle zum Verteilen von selbsthaftenden Stickern, die durch die Konzertbesucher in der Zitadelle verklebt werden sollten. Die Sticker wurden im Rahmen polizeilicher Maßnahmen sichergestellt. 6. Kam es seitens des Veranstalters (evtl. auch CO-Veranstalter) oder der Bandmitglieder zu einer Verletzung der Nutzungsbedingungen die besagt, laut Bezirksbeschluss, dass seit 01.01.2019 die Nutzung der Zitadelle für parteipolitische Veranstaltungen täglich vor 19:00 Uhr untersagt sind? 6.1. Falls ja – bitte konkretisieren? 6.2. Falls ja – wie bewertet der Senat dies und welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Zu 6.: Ja. Zu 6.1.: Es wurde durch den Konzertveranstalter eine nicht genehmigte politische Veranstaltung zu Beginn des Konzerts durchgeführt (u.a. Thematisierung des NSU- Prozesses) und dadurch die Regelung des Bezirksamtes Spandau für politische Veranstaltungen auf der Zitadelle Spandau missachtet. Zu 6.2.: Das Konzert wird in Gesprächen zwischen dem Hauptveranstalter und der Polizei nachbereitet, um zukünftig die Einhaltung der vertraglichen Regelungen durchzusetzen. 7. Kam es bei dem Konzert zu Hassparolen, linksextremen Parolen oder zu Gewaltaufrufen gegen politische Parteien oder gegen die Polizei? (Bitte konkret aufschlüsseln) Zu 7.: Während des Konzertes konnte kein Skandieren extremistischer Parolen oder Gewaltaufrufe, weder durch die Band noch aus dem Bereich der Konzertbesuchenden, wahrgenommen werden. Im Vorfeld der Veranstaltung wurde der Tourmanager der Band „Feine Sahne Fischfilet“ durch das Bezirksamt Spandau ersucht, keine Lieder mit offenkundig gegen die Polizei gerichteten Texten zu spielen. Dieser Bitte wurde seitens der Band nicht entsprochen, so wurde u.a. das Lied „Niemand muss Bulle sein“ gespielt. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport