Drucksache 18 / 21 054 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2019) zum Thema: Die Brennpunktzulage im Rahmen des Gute – KiTa - Gesetzes und Antwort vom 30. Sept. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21054 vom 12. September 2019 über Die Brennpunktzulage im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird ein "KiTa-Brennpunkt" definiert/bestimmt? Über Anzahl der BuT-Empfängerfamilien? Über andere Indikatoren? Zu 1.: Die Maßnahme „Finanzieller Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen“ stellt eine von 14 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern dar, die in Berlin im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) umgesetzt werden sollen. Zur Festlegung der Kindertageseinrichtungen, deren Beschäftigte eine Zulage bzw. einen finanziellen Anreiz erhalten sollen, kommen zwei Varianten in Betracht: a) Variante 1: Die Auswahl der Kitas erfolgt nach der Lage in einem Gebiet des Quartiersmanagements (QM)/ Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS). Analog der Definition von Gebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen des § 18 Abs. 1 S. 2 VOKitaFöG sind dies Quartiersmanagementgebiete der Kategorien I, II und III sowie die Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gemäß dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) der Kategorien 3-, 4+, 4+/- sowie 4-. Grundlage für die Festlegung der Quartiersmanagementgebiete (Fördergebiete) ist das berlinweite MSS. b) Variante 2: Die Zahlung des finanziellen Anreizes wird an die Anzahl bzw. eine Quote der Kinder in einer Einrichtung gekoppelt, die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) in Anspruch nehmen. Im Zuge des „Starke Familiengesetzes“ 2 wird mit einem deutlichen Anstieg der Anzahl von Kindern in Kindertageseinrichtungen gerechnet, die BuT-Leistungen in Anspruch nehmen. 2. Spielt die Qualifizierung der ErzieherInnen dabei eine Rolle? Das heißt erhalten ErzieherInnen in sogenannten Brennpunkten eine besondere personelle Unterstützung oder spezialisierte Weiterbildungsangebote ? 6. Was ist mit QuereinsteigerInnen und sonstigem pädagogischen Personal? Werden alle Angestellte in einer Kita die Brennpunktzulage erhalten oder nur einzelne ErzieherInnen? Zu 2. und 6.: Die Maßnahme „Finanzieller Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen“ soll alle pädagogisch Tätigen in einer Einrichtung, unabhängig von ihrer je individuellen Qualifikation, umfassen. Im Rahmen einer weiteren Maßnahme des KiQuTG werden den Trägern von Kindertageseinrichtungen zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen , Fachberatung, Coaching, Mentoring u.Ä. in Anspruch zu nehmen. Dies trägt gleichzeitig zur Unterstützung und Qualifizierung der Beschäftigten bei. Gemäß § 10 Abs. 8 S. 1 KitaFöG hat der Träger der Einrichtung darüber hinaus für die ausreichende und fortlaufende Qualifizierung des Fachpersonals Sorge zu tragen. 3. Wie kann sichergestellt werden, dass die ErzieherInnen nicht nur innerhalb von Berlin wechseln, sondern tatsächlich mehr Menschen die Ausbildung aufnehmen? D.h. wie wird gemessen, dass die Brennpunktzulage nicht nur eine Wechselprämie darstellt? Zu 3.: Die Maßnahme „Finanzieller Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen“ ist ein Baustein von sechs Maßnahmen des Handlungsfeldes „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ im Rahmen des KiQuTG. Die Maßnahmen dieses Handlungsfeldes fokussieren verschiedene Aspekte der Fachkräftegewinnung und -sicherung. Der finanzielle Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen soll die Fachkräfte in den entsprechenden Einrichtungen stärken und dazu beitragen, sie zu halten sowie neue Fachkräfte zu gewinnen. Die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen kann taggenau über das ISBJ-Verfahren Kita abgebildet werden. Ein regelmäßiges monatliches Monitoring wird durchgeführt. 4. Wie wird der Erfolg gemessen? Was ist, wenn die Brennpunktzulage keinen Effekt bzw. keine Auswirkungen hat, also sich dadurch keine Erzieher anwerben lassen? Gibt es einen Probezeitraum nachdem im Zweifelsfall die Mittel für eine andere Maßnahme wie z. B. bessere Bezahlung in der Ausbildung verwendet werden könnten? Zu 4.: Der Erfolg dieser Maßnahme wird insbesondere durch die Anzahl der tatsächlich Beschäftigten und den Lückenschluss zwischen den erlaubten und belegten Plätzen in den betroffenen Sozialräumen nachvollzogen und kontinuierlich beobachtet. Vor dem 3 Hintergrund der komplexen Voraussetzungen kann das Handlungs- und Finanzierungskonzept des KiQuTG regelmäßig angepasst und mit dem Bund verhandelt werden . Gemäß § 2 Abs. 3 des Vertrages zur Umsetzung des KiQuTG sind Anpassungen des Handlungs- und Finanzierungskonzepts möglich, jeweils bis zum 31.10. eines Jahres mit Wirkung für das Folgejahr, sofern Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. 5. Wie wird sichergestellt, dass die ErzieherInnen mit der Brennpunktzulage tatsächlich mehr Gehalt bekommen und nicht wie in manchen Brennpunktschulen weniger als zuvor? 7. Wird die Brennpunktzulage direkt an die ErzieherInnen gezahlt oder liegt es im Ermessen privater Träger die Zulage an ihr Personal weiterzugeben? Wie kann gesichert werden, dass eine erhöhte Bezahlung tatsächlich ankommt? Zu 5. und 7.: Die erste Auszahlung soll zum Kitajahr 2021/22 erfolgen. Diese Übergangszeit wird genutzt werden, um konzeptionelle und offene tarifrechtliche Fragen, die sich insbesondere für Beschäftigte der fünf Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin und dem TV- L angeschlossene Träger ergeben können, zu klären. Die weit überwiegende Anzahl der Berliner Kitaträger gehört anderen Tarifwerken an bzw. ist tariflich nicht gebunden . Der finanzielle Anreiz für Beschäftigte in belasteten Sozialräumen wird auf Antrag des jeweiligen Trägers für seine Beschäftigten gewährt. Die Träger verpflichten sich zur Durchreichung der gewährten Zuschläge an ihre Beschäftigten. Berlin, den 30. September 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie