Drucksache 18 / 21 057 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2019) zum Thema: Aktuelle Entwicklung im Tegeler Fließ und Antwort vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21057 vom 17. September 2019 über Aktuelle Entwicklung im Tegeler Fließ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Wasserstand seit 01.01.2018 im Tegeler Fließ entwickelt? Antwort zu 1: Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Wasserstände an den Pegeln St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars. Die aktuellen Wasserstände können auch über das Wasserportal Berlin (https://wasserportal.berlin.de/start.php) abgerufen werden. Anzumerken ist, dass oberhalb der Messstelle St.-Joseph-Steg am 29.04.2019 ein Biberdamm entdeckt wurde und die Wasserstände maßgeblich durch diesen Damm beeinflusst werden. Eine ordnungsgemäße Berechnung der Durchflüsse basierend auf einer Wasserstands- Abfluss-Beziehung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. 2 Abbildung 1: Tagesmittelwerte der Wasserstände (m ü. NHN) gemessen an den Pegeln St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars. Frage 2: a) Wie oft wurde das Tegeler Fließ seit 01.01.2018 gereinigt und von Totholz befreit? b) Wer führt diese Arbeiten durch? c) Werden die Arbeiten dokumentiert und evaluiert? Antwort zu 2: a) Das Tegeler Fließ wird einmal wöchentlich an definierten Verschmutzungsschwerpunkten, z.B. Rechen, Zuläufen, Durchlässen und Brückenbereichen, gereinigt. Dabei werden alle Abflusshindernisse, wie beispielsweise Treibgut, Müll, Schrott, Gartenabfälle, Kadaver und Totholz entnommen. Festgestellte sonstige Abflusshindernisse, wie beispielsweise umgestürzte Bäume, insbesondere nach Sturmereignissen, werden zeitnah beseitigt. Ufernahes Totholz muss aus ökologischen Gründen im Uferbereich belassen werden. Dieses Totholz am Gewässerrand oder auch Stämme oberhalb der Wasseroberfläche stellen keine Abflusshindernisse dar. Die Beseitigung von Biberbauten und -dämmen ist aus Naturschutzgründen untersagt. Zur Sicherstellung des Abflusses an einem Biberdamm wurde im Tegeler Fließ Ende 2018 ein Bibertäuscher eingebaut. b) Sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen werden durch eine vom Land Berlin beauftragte Wasserbaufachfirma ausgeführt. c) Die durchgeführten Arbeiten werden in den Wochenberichten der ausführenden Firma dokumentiert und durch ein vom Land Berlin beauftragtes Ingenieurbüro überwacht und abgenommen. 3 Frage 3: a) Wie oft wurden die Entwässerungsgräben entlang des Tegeler Fließes seit 01.01.2018 gereinigt, gewartet, repariert? b) Wer führt diese Arbeiten durch? c) Werden die Arbeiten dokumentiert und evaluiert? Antwort zu 3: a) An den Nebengräben des Tegeler Fließes werden folgende Arbeiten turnusmäßig durchgeführt: Die Gewässer werden zweimal jährlich gereinigt. Dieses umfasst die Bergung und Entfernung des gesamten in den Querschnitten liegenden Siedlungsmülls und jeglichen urbanen und organischen Unrats. Die Sommermahd wird einmal jährlich im Zeitraum von Juli bis Oktober durchgeführt. Die Sohl- und Grundräumung beinhaltet die manuelle Räumung des befestigten oder unbefestigten Abflussprofils und erfolgt fallweise nach Absprache mit den Naturschutzbehörden außerhalb der Brut- und Schonzeit. b) Eine vom Land Berlin beauftragte Wasserbaufachfirma führt sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen durch. c) Die ausgeführten Arbeiten werden in den Wochenberichten der ausführenden Firma dokumentiert und durch ein vom Land Berlin beauftragtes Ingenieurbüro überwacht und abgenommen. Die vorgenannten Unterhaltungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für das festgesetzte Schutzgebiet zur Sicherstellung eines bestmöglichen Abflusses und ökologischen Zustandes vorgenommen. Frage 4: a) Wie weit ist der Senat mit der Umsetzung der Maßnahmen bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) vorangeschritten, die ursprünglich bereits 2015 abgeschlossen sein sollten? b) Wann ist mit einem Abschluss der Maßnahmen zu rechnen? c) Wäre mit rechtzeitiger Umsetzung aller Maßnahmen das Hochwasser in den vergangenen Jahren verhindert worden? Antwort zu 4: Die Maßnahmen, die im Gewässerentwicklungskonzept zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das Tegeler Fließ abgeleitet wurden, lassen sich differenzieren in die Herstellung der Durchgängigkeit sowie den Erhalt und die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen. Letzteres erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Die Krautung der Sohle erfolgt im Bereich einer Stromrinne, die auf der Grundlage der hydraulischen Berechnungen abschnittsweise festgelegt wurde. Die Böschungsmahd erfolgt wechselseitig unter Berücksichtigung gewässerökologischer und naturschutzfachlicher Aspekte. Totholz wird eingebracht bzw. im Gewässer vorhandenes nur entsprechend der hydraulischen Erfordernisse beräumt. Für die Querbauwerke im Tegeler Fließ (Wehr am OWA-Entnahmebauwerk und Absturz unter dem Gebäude Humboldtmühle) wurden Variantenuntersuchungen zur Herstellung der Durchgängigkeit vorgenommen. Die weitere Planung und Umsetzung erfolgt unter 4 Beteiligung der Eigentümer und Betreiber. Aussagen zum Umsetzungszeitpunkt sind derzeit nicht möglich. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der WRRL am Tegeler Fließ sind hochwasserneutral, d.h. sie führen nicht zur Verschärfung der Hochwassersituation, aber mit ihnen kann auch keine wesentliche Verringerung der Hochwasserstände erreicht und damit Hochwasser nicht verhindert werden. Frage 5: a) Was haben die geotechnischen Untersuchungen des Hermsdorfer Sees in diesem Jahr ergeben? b) Wieso wurde noch nicht mit der angekündigten Entschlammung des Hermsdorfer Sees begonnen? c) Wann ist mit dem Beginn der Entschlammung zu rechnen und wann soll sie beendet sein? Antwort zu 5: a) Die Feldarbeiten für die geotechnischen Untersuchungen des Hermsdorfer Sees sind abgeschlossen. Hierbei wurden Daten für die Planung der Maßnahme und Ausführung der Bauleistung erhoben. Untersucht wurden im Wesentlichen die Schichtdicke und die Beschaffenheit der Ablagerungen im See. Zurzeit erfolgt die Auswertung der Ergebnisse, der Endbericht zu den Untersuchungen soll Mitte November 2019 vorliegen. b) Der Endbericht zu den geotechnischen Untersuchungen als Grundlage für das Genehmigungsverfahren und die Ausschreibung der Bauleistung liegt noch nicht vor. c) Der Beginn der Entschlammung ist abhängig von der Dauer des Genehmigungsverfahrens und des Vergabeverfahrens. Der Baubeginn wird in 2021 angestrebt. Zum Ende der Entschlammung können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Die Bauzeit ist abhängig von der Bautechnologie, deren Grundzüge erst im Ergebnis der Voruntersuchungen und des Genehmigungsverfahrens festgelegt werden können. Berlin, den 24.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz