Drucksache 18 / 21 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 15. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2019) zum Thema: Verlorene Beweismittel und Asservate der Polizei Berlin und Antwort vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21060 vom 15. September 2019 über Verlorene Beweismittel und Asservate der Polizei Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es verlustige Gegenstände, die keine Einsatzmittel der Polizei Berlin sind oder waren, aber bei der Polizei Berlin sichergestellt oder aufbewahrt worden sind (beispielsweise aber nicht ausschließlich Sprengstoffe, Munition, Handwurfkörper, Handgranaten, Stich- oder Schlagwaffen oder sonstige Gegenstände die unter das Waffengesetz fallen)? Bitte seit 2010 angeben und nach Abteilung, Kommissariat und Dienststellen, in denen die Gegenstände sichergestellt, aufbewahrt und abhandengekommen sind, aufschlüsseln. Bitte angeben, um was für Gegenstände in welcher Stückzahl, Menge oder Volumen es sich handelte und bei Waffen eine Nennung von Art, Modell und Kaliber vornehmen sowie jeweils zudem einen kurzen Sachverhalt des Verlustes schildern. Bitte zudem angeben, ob die betreffenden Gegenstände weiterhin als verlustig gelten, das Verbleiben ermittelt werden konnte oder ob sie wieder aufgefunden werden konnten und, falls dies der Fall ist, bitte auch jeweils angeben und darstellen, wie und durch wen die Gegenstände wiedergefunden wurden. Zu 1.: Bei der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung von abhanden gekommenen Asservaten. 2. Wie oft werden Kontrollen der Bestände der in Frage 1 benannten Gegenstände bei der Polizei Berlin durchgeführt. Zu 2.: Gemäß der Geschäftsanweisung über die Durchsuchung, die Beschlagnahme und Sicherstellung sowie die Behandlung von Asservaten sind alle Asservate in Asservatenbüchern zu erfassen. Die Asservatenbücher sind mit Ablauf des Kalenderjahres abzuschließen. Mit diesem Abschluss ist der Verbleib aller eingetragenen Asservate vom Dienststellenleiter zu bestätigen. Diese Bestätigung schließt die Kontrolle der auf den Dienststellen gelagerten Asservate auf Vollständigkeit ein. Seite 2 von 2 Unabhängig davon findet gemäß interner Vorgaben innerhalb von 5 Jahren mindestens einmal eine unabhängige umfassende Prüfung der Asservatenbücher der Dienststellen durch beauftragte Mitarbeitende der Behörde statt. 3. Welche Sicherungsmaßnahmen gab und gibt es bezogen auf die in Frage 1 benannten Gegenstände? Wer hat unter welchen Voraussetzungen Zugang zu diesen Gegenständen? Welche Regularien, Protokolle und Vorschriften gibt es im Kontext des Zugangs zu den beschriebenen Gegenständen. Zu 3.: Der Umgang mit Asservaten erfolgt auf der Grundlage der Geschäftsanweisung über die Durchsuchung, die Beschlagnahme und Sicherstellung sowie die Behandlung von Asservaten sowie der internen Richtlinie zur Spurensicherung von Schusswaffenspuren. Danach sind Asservate in besonders gesicherten Räumlichkeiten aufzubewahren. Die Aufbewahrung von größeren Munitionsbeständen und Sprengstoffen erfolgt auf dem Sprengplatz der Polizei Berlin. Der Transport und die Übergabe von Schusswaffen und Munition erfolgt persönlich von Hand zu Hand und ist schriftlich zu dokumentieren. Der Zugang zu diesen Räumen ist verbindlich geregelt. Auskünfte zu den Zugangsmodalitäten oder konkreten Sicherungsmaßnahmen können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden. 4. Welche Bestrebungen wurden und werden unternommen, um verlustiger Gegenstände im Sinne der Frage 1 wieder habhaft zu werden? Zu 4.: Ist ein Asservat - egal welcher Art - unauffindbar, werden die Transport-, Übergabeund Verwahrverhältnisse nachvollzogen, um den Verbleib zu klären. Erforderlichenfalls werden interne Suchanfragen durchgeführt. Sollte das Asservat endgültig nicht auffindbar sein, wird dies in dem zugrunde liegenden Verfahren dokumentiert und bei fahndungsgeeigneten Gegenständen eine Sachfahndungsausschreibung veranlasst. Die Sachverhaltsaufklärung schließt eine Prüfung ggf. erforderlicher disziplinar- und strafrechtlicher Verfahrensschritte ein. Berlin, den 7. Oktober 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport