Drucksache 18 / 21 061 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 17. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2019) zum Thema: Verausgabung von EHAP-Mitteln in Neukölln: Was ist wo angekommen? und Antwort vom 08. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21061 vom 17. September 2019 über Verausgabung von EHAP-Mitteln in Neukölln: Was ist wo angekommen? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In den Jahren 2016 bis 2018 hat das Bezirksamt Neukölln insgesamt 998.892,90 € an EHAP-Mittel (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) im Rahmen des Aktionsplans zur Förderung ausländischer Roma erhalten. Wofür wurde dieses Geld verausgabt? Zu 1.: Das Bezirksamt Neukölln hat für einen Projektverbund mit drei Trägern (AspE e. V., Kleiner Fratz e. V. und Nachbarschaftsheim Neukölln) für das Ziel 2 – Kinder und Eltern /Frühförderung – diese Summe erhalten. Nach den Förderleitlinien diente dieses Projekt zur niedrigschwelligen Beratung für Eltern mit Kleinkindern und Anbindung dieser an Frühförderangebote. Alle Teams sind mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ausgestattet. Dies war auch bei der Antragsbeurteilung ein Qualitätskriterium. 2. Bei wem liegt im BA Neukölln die Verantwortung für das Einwerben und die Verausgabung der EHAP- Mittel? Wie geschieht die Abstimmung über die Einwerbung von EHAP-Mitteln? Zu 2.: Es ist originäre Aufgabe der Europabeauftragten, europäische Fördermittel für die jeweilige Fachverwaltung einzuwerben und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure hierzu zu beraten. Das zweitstufige Antragsverfahren wurde von der Europabeauftragten begleitet und die operative Umsetzung erfolgte durch das Jugendamt Neukölln. Die Einwerbung dieser Mittel ist das Ergebnis der Netzwerkarbeit der damaligen Arbeitsgemeinschaft (AG) Südosteuropa unter der Leitung der Europabeauftragten. 2 Dieser AG gehörten die Regelverwaltungen als auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure an. 3. Laut Roter Nummer 2216 (Seite 10 f.) waren die Zielgruppen Schüler*innen und ihre Familien: Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den Geldern durchgeführt? An welchen Schulen wurden wann welche Projekte finanziert? Bitte für jede Schule Projektbeschreibung nach Jahr, Zielgruppe, erreichter Schülerzahl/Teilnehmer*innen, erreichten Eltern, verausgabter Summe und Träger der Maßnahme angeben. Zu 3.: Die laut Roter Nummer 2216 (Seite 10 f.) dargestellten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Ausrichtung und Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen liegt in der selbstständigen Verantwortung der jeweils zuständigen Senatsverwaltung bzw. der Bezirke. Eine ressortübergreifende Darstellung aller Maßnahmen wird hier ausführlich beschrieben. Die dort dargestellte Tabelle schlüsselt die Umsetzung der Haushaltsmittel der für Integration zuständigen Senatsverwaltung für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit den beantragten zusätzlichen zur Verfügung gestellten Fördermitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) auf. Diese Mittel werden flankierend zur Umsetzung des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma im Land Berlin eingesetzt Soweit sich die Nachfrage auf den EHAP bezieht, ist anzumerken, dass dort keine Schülerinnen oder Schüler Zielgruppe waren, sondern Eltern und Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren. Zu den Indikatoren: Die Indikatoren haben die Beratung an sich festgehalten und ob danach ein Angebot wahrgenommen wurde: Soll: beratene Personen Ist 31.12.2018: beratene Personen Inanspruchnahme mindestens eines Angebotes (Anzahl Personen) Inanspruchnahme mindestens eines Angebotes (in % vom Ist-Wert) Anzahl Eltern/ Erziehungsberechtigte 500 739 620 84 % davon Frauen 290 517 449 87 % davon Männer 210 222 171 77 % Anzahl Kinder bis 7 Jahre 600 564 424 75 % davon Mädchen 300 281 214 76 % davon Jungen 300 283 210 74 % 3 Das Projekt wird auch auf den Seiten des Bezirksamtes Neukölln transparent dargestellt bzw. das Nachfolgeprojekt. https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/beauftragte/euangelegenheiten /artikel.518020.php 5. Welche Ziele wurden mit den Maßnahmen verfolgt? Wurden sie erreicht? Bitte nach Träger, Schule, Maßnahme jeweils Ziele und Erfolge konkret angeben. Zu 5.: Eine solche Aufschlüsselung ist dem Bezirk nicht möglich. Soweit sich die Nachfrage auf den EHAP bezieht ist auch hier anzumerken, dass dort keine Schülerinnen oder Schüler Zielgruppe waren, sondern Eltern und Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren. Soweit sich die Frage auf die Maßnahmen des bezirksorientierten Programms im Rahmen des AP Roma beziehen, so wurde im Bezirk Neukölln die Maßnahme Sprachund Kulturmittlung an Schulen umgesetzt. Die Träger Nachbarschaftsheim Neukölln, AspE e. V. und Taschengeldfirma e. V. unterstützten dabei in jeweils regionaler Zuständigkeit rund 25 Schulen im Bezirk erfolgreich in deren Elternarbeit. Die Schwerpunkte der Arbeit lagen in der Informationsvermittlung über das Berliner Schulund Bildungssystem für neu zugezogene Familien aus Südosteuropa einerseits sowie der Sensibilisierung der Lehrkräfte für evtl. bestehende besondere Herausforderungen der neu zugezogenen Familien andererseits. Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erhielten die Möglichkeit, sich qualifiziert über die Situation ihrer zugewanderten Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zu informieren. Dies hatte integrative Wirkung, da bestehende Vorbehalte abgebaut werden konnten. Die beratenen Eltern erhielten muttersprachliche Beratung, die es ihnen ermöglichte, ihre Kinder in ihrem Bildungsweg zu unterstützen. Ein Schwerpunkt lag auch in der Zusammenarbeit mit dem Schulamt, der Schulaufsicht sowie der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme extracurricularer Tätigkeiten. 6. Wurden in die Maßnahmen die Kompetenzen von Muttersprachler*innen, Schulmediator*innen, Organisationen der Community einbezogen? Wenn ja: Wo und wie? Wenn nicht: Warum nicht? Zu 6.: Im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma wird im bezirksorientierten Programm, in allen zwölf Bezirken die Einführung der Familien in die hiesigen Kultur- und Gesellschaftsverhältnisse sowie Sprachmittlung an Schulen (für die Altersgruppen von 6 - 19) und eine Verweisberatung zur Arbeitsmarktintegration (für die Altersgruppe von 16 - 27), die Kompetenzen von Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern umgesetzt. Ein Teil der Muttersprachlerinnen und Muttersprachler ist auch ein Teil der Organisationen der Community. Über diese Schnittstelle erfolgt die Beteiligung der Community. 7. Wer hat die Maßnahmen evaluiert? Zu 7.: Eine Evaluation des EHAP ist im April 2016 durch den EHAP-Begleitausschuss beschlossen und durch das BMAS ausgeschrieben und veröffentlicht worden. Grundsätzlich hatten auch Migrantenorganisationen die Gelegenheit sich zu bewerben. 4 Mit dem Monitoring und der Evaluation der EHAP-Projekte in Deutschland in der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde vom BMAS das Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA) beauftragt. Die Ergebnisse aus dem Monitoring und der Befragung der Träger sind in den Zusammenfassungen der jährlichen Durchführungsberichte unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische- Fonds/EHAP/ehap.html dargestellt. 8. Welche nachhaltigen positiven Auswirkungen auf die Schüler*innen und ihre Familien haben die Maßnahmen nach Beendigung des Mittelflusses? (Förderstrukturen? Maßnahmen gegen Antiziganismus in Schulen? Empowerment? ...) Zu 8.: Soweit sich die Nachfrage auf den EHAP bezieht, ist auch hier anzumerken, dass dort keine Schülerinnen oder Schüler Zielgruppe waren, sondern Eltern und Kinder im Alter von bis zu 7 Jahren. Im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma werden von den mobilen Anlaufstellen und im Rahmen des bezirksorientierten Programms Informationen zum Thema „Zugang zu Bildung“ vermittelt. Unter der Frage neun werden die Maßnahmen des bezirksorientierten Programms aufgeschlüsselt dargestellt. Beratene Eltern können als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die Community hineinwirken und ihr erhaltenes Wissen über Bildungs- und Schulsystem in Deutschland an andere neu zugezogene Familien weitergeben. Die Wissensvermittlung dient immer der Stärkung der Eltern in deren Erziehungskompetenz, es ermöglicht ihnen die Unterstützung des Kindes auf dessen weiterem Bildungsweg. Auch die beratenen und sensibilisierten Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wirken als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in ihre Institution hinein. Weiterhin werden im Rahmen des Projektes „DOSTA - Dokumentationsstelle Antiziganismus“ antiziganistische Vorfälle, einschließlich im Bereich Bildung, systematisch erfasst und Erstberatung für Betroffene angeboten. Die Dokumentationen des Projekts sind auf der Webseite www.amaroforo.de abrufbar. Seit Mitte 2019 fördert die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein weiteres Projekt, dass sich gegen Antiziganismus im Handlungsfeld Kita und Jugendbildung sowie Jugendämter richtet. 9. Auch die Vereine AspE e.V., das Nachbarschaftsheim und die Taschengeldfirma e.V. haben Mittel aus dem Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma erhalten. In welcher Höhe (bitte je Träger für die Jahre 2016 bis 2018 angeben)? Welche Projekte wurden gefördert? Welche Projekte werden derzeit gefördert? Mit welchen Summen? Zu 9.: Eine Darstellung der von 2016-2019 o. g. geförderten Projekte sowie die Fördersummen, die aus dem Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma ausgereicht wurden, können der Tabelle entnommen werden. Aufgabeninhalte 2016/2017 Einführung der Familien in die hiesige Kultur- und Gesellschaftsverhältnisse; Sprachmittlung an Schulen (für die Altersgruppen von 6 - 19) und Verweisberatung Arbeitsmarktintegration (für die Altersgruppen von 16 - 27). 5 Aufgabeninhalte 2018/2019 Ziel A) Förderung von motivierten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern im Übergang Grundschule zu Oberschule sowie von der Oberschule zur beruflichen Bildung im Rahmen eines professionellen, für beide Parteien verbindlichen Mentoringprojektes (für die Laufzeit 2018/2019) mit einer ganzheitlichen Betrachtung der Familie. Übergeordnetes Ziel – Aufbau von Rollenvorbildern und Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt/beruflicher Bildung. Zielgruppe: Jugendliche und Herkunftsfamilie Ziel B) Förderung der Heranführung und Motivation von Jugendlichen/jungen Heranwachsenden, die leistungsschwächer sind, keinen Schulabschluss schaffen, an die weiterführenden Qualifizierungs- und Bildungsangebote wie z. B. Ausbildung in Sicht, Angebote der Jugendberatungsagentur usw. Modellprojekt der niedrigschwelligen Anbindung zu weiterführenden Bausteinen auf den Berufsbildungsweg. Zielgruppe: Jugendliche und Herkunftsfamilie Lfd. Nr. Programm oder Maßnahme Träger 2016/2017 Ist Haushalts - jahr 2016 € Ist Haushaltsjahr 2017 € Bemerkungen Bezirksorientiertes Programm 1. Neukölln 93.000 93.000 EHAP Förderjahre 2016-2018 (Ziel 1) Fördersumme: 1.997.998,84 € (ZwG) Träger: Bezirksamt Neukölln NWF PJ 2014 NWF PJ 2016 AspE e. V. 21.500 21.500 Nachbarschaftsheim e. V. 21.500 21.580,60* *Tarifanpassung Taschengeldfirma e. V. 50.000 50.837,24* *Tarifanpassung 6 Lfd. Nr. Bezirksorientiertes Programm Träger 2018/ 2019 Ist Haushalts - jahr 2018 € Ansatz Haushaltsjahr 2019 € Bemerkungen 2. Neukölln 95.000 95.000 EHAP* Förderjahre 2016-2018 (Ziel 1) Fördersumme: 1.997.998,84 € (ZwG) Träger: Bezirksamt Neukölln Flankierend zum AP Roma NWF PJ 2014 NWF PJ 2016 NWF PJ 2017 Ziel A AspE e. V. 32.500 32.844,21* *Tarifanpassung Ziel A Nachbarschaftsheim e. V. 32.500 32.793,02* *Tarifanpassung Ziel B Taschengeldfirma e. V. 30.000 32.074,74* *Tarifanpassung Berlin, den 08. Oktober 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales