Drucksache 18 / 21 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2019) zum Thema: Nachfolgebestrebungen der Gruppe „Jugendwiderstand“ und Antwort vom 27. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21063 vom 18. September 2019 über Nachfolgebestrebungen der Gruppe „Jugendwiderstand“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie groß war das Personenpotential (Mitglieder, Anwärter*innen, Sympathisant*innen) der Gruppe „Jugendwiderstand“ zum Zeitpunkt ihrer Selbstauflösung Mitte Juni 2019? Bitte einzeln aufschlüsseln. Zu 1.: Zum Zeitpunkt der Selbstauflösung dürfte die Gruppierung etwa 20 bis 25 Personen umfasst haben. Zum Status der Personen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele personengebundene Hinweise (PHW) wurden zu den unter 1. genannten Personen über welchen Zeitraum angelegt? Bitte einzeln aufschlüsseln. Zu 2.: Am 26. Juni 2019 wurden durch den Polizeilichen Staatschutz beim Landeskriminalamt Wohn- bzw. Aufenthaltsorte von sieben Beschuldigten im Sachzusammenhang durchsucht. Für diese Personen sind im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) folgende personengebundene Hinweise (PHW) eingetragen: - Person 1: PMK-Links (seit 15.11.2013), - Person 2: PMK-Links (seit 29.05.2018), gewalttätig (seit 08.06.2018), - Person 3: Btm- Händler (seit 23.05.2013), PMK-Links (seit 15.11.2013), gewalttätig (seit 06.07.2015) - Person 4: PMK-Links (seit 06.10.2017), Btm-Konsument (seit 27.11.2017), - Person 5: PMK-Links (seit 02.08.2016), Btm-Konsument (seit 16.03.2017), gewalttätig (seit 17.02.2017) - Person 6: PMK-Links (seit 31.05.2018), gewalttätig (seit 31.05.2018), bewaffnet (seit 21.08.2017), - Person 7: PMK-Links (seit 06.06.2019). Seite 2 von 3 Zu weiteren Personen lagen dem Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin keine für eine polizeiliche Bewertung in Bezug auf die Fragestellung zu 2. abschließenden Erkenntnisse vor, wer dem in Frage 1. genannten Personenpotential der Gruppierung „Jugendwiderstand“ zugehörig ist. 3. Welche Gegenstände mit ggf. welchem Inhalt bzw. Informationsgehalt wurden während der Hausdurchsuchungen am 26. Juni 2019 bei Personen aufgefunden, die der kurz zuvor selbstaufgelösten Gruppe „Jugendwiderstand“ zuzuordnen waren? 4. Welche Beweismittel mit ggf. welchem Inhalt bzw. Informationsgehalt wurden nach den Hausdurchsuchungen ausgelesen und ausgewertet? Zu 3. und 4.: Bei den Durchsuchungen am 26. Juni 2019 wurden Mobiltelefone, Speicherkarten, Laptops, Papierunterlagen sowie Bekleidung (mögliche Tatkleidung) beschlagnahmt. Die Auswertung der Asservate steht noch aus. 5. Welche weiteren Gegenstände mit ggf. welchem Inhalt bzw. Informationsgehalt wurden während der Hausdurchsuchungen beschlagnahmt? 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts auf welche Straftatbestände eingeleitet, nachträglich eingeleitet, ergänzt oder zusammengefasst? Bitte einzeln aufschlüsseln. Zu 5. und 6.: Bei einem Tatverdächtigen wurden diverse Hieb- und Stichwaffen aufgefunden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Bei einem weiteren Tatverdächtigen wurde eine Präzisionszwille aufgefunden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. 7. Wann und durch welches Gericht wurde der Durchsuchungsbeschluss bzw. wurden die Durchsuchungsbeschlüsse ausgefertigt? Zu 7.: Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden durch das Amtsgericht Tiergarten am 28. Januar, 27. März sowie am 17. und 19. Juni 2019 ausgefertigt. 8. Wie bewertet der Senat die Selbstauflösung der Gruppe „Jugendwiderstand“ und für wie belastbar hält er im Hinblick auf Ersatz- und Nachfolgeorganisationen die Glaubwürdigkeit des Auflösungsschreibens? 9. Welche Ersatz- oder Nachfolgestrukturen des Personenpotentials der Gruppe „Jugendwiderstand“ sowie Engagement in oder Übernahme von weiteren Strukturen Dritter sind dem Senat bekannt? Zu 8. und 9.: Die nach eigenem Bekenntnis marxistisch-leninistisch-maoistische Gruppierung „Jugendwiderstand“ gab am 09.06.2019 ihre Auflösung bekannt. Die Gruppierung gibt sich in ihrer Erklärung zwar kämpferisch, sieht ihre Aufgabe aber als erfüllt an. Bisher sind dem Senat keine Beiträge bekannt, die für die Existenz einer Ersatz- oder Nachfolgeorganisation sprechen. Seite 3 von 3 10. Welche Kenntnisse hat der Senat über Bestrebungen von Anhänger*innen der Gruppe „Jugendwiderstand“, sich in der Ultrà- und Hooliganszene eines brandenburgischen Fußball- Regionalligisten verankern zu wollen? Zu 10.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 27. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport