Drucksache 18 / 21 066 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2019) zum Thema: Berlin: Vertrag zwischen Bund und Berlin zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (infantil: Gute-Kita- Gesetz) und Antwort vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21066 vom 19. September 2019 über „Berlin: Vertrag zwischen Bund und Berlin zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (infantil: Gute- Kita-Gesetz)“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit dem für das 2. Quartal 2019 angekündigten Vertragsschluss zwischen Bund und dem Land Berlin für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) zu rechnen? 2. Warum kam es zu der Verzögerung? Wie viele Gespräche der Arbeitsgruppen haben bereits stattgefunden? Wie viele sind bis zum Vertragsschluss noch geplant? Gibt es bereits einen konkreten Termin für den Vertragsschluss? Zu 1. und 2.: Der Vertragsschluss zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) zwischen dem Bund und dem Land Berlin ist für den 2. Oktober 2019 vorgesehen. Aufgrund der Anzahl der Maßnahmen war ein entsprechender Vorlauf zur Abstimmung mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis erforderlich. 3. In der Antwort auf die Drucksache 18/17603 wurden die dem Land voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Jahre 2019-2022 aufgelistet. Hat sich an diesen Zahlen während der Verhandlungen oder aufgrund anderer Einflüsse etwas geändert? Falls ja, bitte aktuelle Zahlen analog zur genannten Drucksache benennen. Zu 3.: Das Land Berlin erhält in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 239,31 Mio. EUR für die Umsetzung des KiQuTG in folgenden Jahrestranchen: 2019 2020 2021 2022 Gesamt 2019-2022 21,56 Mio. EUR 43,43 Mio. EUR 87,16 Mio. EUR 87,16 Mio. EUR 239,31 Mio. EUR 2 4. Das besondere Augenmerk möchte der Senat auf die Handlungsfelder 1-4, also „bedarfsgerechte Angebote“, „guter Betreuungsschlüssel“, „qualifizierte Fachkräfte“ und „Stärkung der Leitungen der Tageseinrichtungen“ legen. Welche Bedeutung misst der Senat den nicht priorisierten Handlungsfeldern „sprachliche Bildung fördern“ und „Kindertagespflege stärken“ zu? Zu 4.: Die Handlungsfelder 1 bis 4 sind gemäß § 2 S. 3 KiQuTG von vorrangiger Bedeutung . Der Senat misst sprachlicher Bildung als integralem Bestandteil aller Bildungsbereiche einen hohen Stellenwert bei. Im Rahmen der Umsetzung des KiQuTG werden den Trägern von Kindertageseinrichtungen zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen , Fachberatung, Coaching, Mentoring u.Ä. in Anspruch zu nehmen. Durch diese Maßnahme erhalten Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit einer bedarfsorientierten Unterstützung und Qualifizierung ihrer Beschäftigten, z.B. im Bereich der sprachlichen Bildung. Darüber hinaus sollen durch das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) Konzepte in Verbindung mit dem Berliner Bildungsprogramm (BBP) entwickelt werden, die eine bessere Teilhabe bestimmter Zielgruppen zum Ziel haben. Zur Stärkung der Kindertagespflege werden von 2019 bis 2022 rund 64,5 Mio. EUR der insgesamt zur Umsetzung des KiQuTG zur Verfügung stehenden 239,31 Mio. EUR eingesetzt. 5. In der Drucksache 18/20494 wird vom Kausalzusammenhang zwischen dem oben erwähnten Vertragsschluss und der Zahlung eines kindbezogenen Zuschlags von 45 € pro Kind und Monat für die mittelbare pädagogische Arbeit der Tagespflegepersonen rückwirkend ab 01.01.2019 berichtet . Ist unter Berücksichtigung der Fragen 1 und 2 diese Zahlung an die Tagespflegepersonen im Jahr 2019 überhaupt noch realistisch, also innerhalb rund 100 verbleibenden Tagen? 6. Wann genau erfahren die Berliner Tagesmütter und Tagesväter, mit welchen „deutlichen Entgelterhöhungen “ sie ab 01.01.2020 rechnen können? Zu 5. und 6.: Die Mittelfreigabe seitens des Bundes erfolgt, nachdem alle Bundesländer einen Vertrag geschlossen haben. Daher kann zum jetzigen Stand keine Aussage darüber getroffen werden, ab wann die tatsächliche Mittelfreigabe erfolgen wird. Eine zum 1.Januar 2019 rückwirkende Vergütung der mittelbaren pädagogischen Arbeit ist jedoch auch im Jahr 2020 möglich. Berlin, den 30. September 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie