Drucksache 18 / 21 067 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2019) zum Thema: Berlin: IT-Förderrichtlinie und technische IT-Infrastruktur und Antwort vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21067 vom 19. September 2019 über Berlin: IT-Förderrichtlinie und technische IT-Infrastruktur ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es mittlerweile eine verbindliche Förderrichtlinie bei der technischen IT-Infrastruktur an Berliner Schulen, also im Hinblick auf basale Maßnahmen wie zu verlegende LAN-Kabel, klimatisierte Räume für den Schulserver, WLAN-Repeater oder LAN-Anschlüsse in den Klassenzimmern, um nur einige Grundlagen für eine funktionierende IT an den Schulen zu nennen? Zu 1.: Eine Förderrichtlinie gemäß Landeshaushaltsordnung § 44 existiert nicht. Falls mit der Frage Grundsätze für die Ausstattung der Berliner Schulen mit IT-Infrastruktur im edukativen Bereich gemeint sind, so sind diese im eEducation Berlin Masterplan festgelegt. Die technische Aktualisierung dieser Grundsätze erfolgt in den Standards für den Neubau von Schulen. 2. Werden die Grundlagen für eine technische IT-Infrastruktur an allen Berliner Schulen als einheitlicher Mindeststandard gesetzt und baulich zentral gesteuert durchgeführt? 3. Stehen allen Schulen fest zugeteilte Gelder für die Einrichtung der technischen IT-Infrastruktur zu oder gilt auch hier die individuelle Beantragung unter Vorlage eines IT-Entwicklungs- und Medienkonzepts? Zu 2. und 3.: Die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung („Wartung“) liegt in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich beim Schulträger. Hierfür erhalten die Schulen gemäß § 7 Absatz 5 Schulgesetz Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik. 2 4. Werden die unter Frage 1 genannten Grundlagen für eine technische IT-Infrastruktur an allen Berliner Schulen bei den Schulsanierungen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) berücksichtigt, also werden z.B. beim Aufstemmen von Wänden notwendige Kabelschächte für die IT mitgeplant oder Klimaanlagen für Serverräume? Zu 4.: Ja, die IT-Planung für die Berliner Schulen ist Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive. In den „Standards für den Neubau von Schulen“ sind u.a. die notwendigen technischen Vorrichtungen für eine IT-Ausstattung beschrieben (s. Kostengruppe 457). 5. Von welchen durchschnittlichen Kosten pro Schule geht der Senat bei den unter Frage 1 genannten notwendigen Baumaßnahmen als Voraussetzung für die IT-Nutzung aus? Zu 5.: Derzeit wird ein Muster-Medienausstattungsprogramm (MMA) für jede Schulart erarbeitet. Nach Abschluss dieser Arbeiten können die durchschnittlichen Kosten bestimmt werden. Zurzeit wird eine Pauschale je Schülerin und Schüler getrennt nach Grund- und Oberschule für die gesamte Ausstattung berechnet. 6. Werden die unter Frage 1. genannten Grundlagen für eine technische IT-Infrastruktur aus den Mitteln des DgitalPaktes Schule finanziert oder stehen darüber hinaus weitere Gelder aus anderen Programmen zur Verfügung, z.B. der BSO? Zu 6.: Beim DigtialPakt Schule 2019 bis 2024 handelt es sich um eine zusätzliche Förderung der IT-Infrastruktur an Berliner Schulen. Berlin, den 1. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie