Drucksache 18 / 21 070 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2019) zum Thema: Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Berlin - Finanzierung, Personal, Fallzahlen und Ursachenermittlung und Antwort vom 02. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21070 vom 18.09.2019 über Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Berlin - Finanzierung, Personal, Fallzahlen und Ursachenermittlung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen gab es jährlich in Berlin seit 2016? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln und die Beratungsstellen mit kompletten Träger- und Kontaktdaten auflisten.) Zu 1.: Im Jahr 2016 und 2017 gab es jeweils 20 anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Berlin. Im Jahr 2018 kamen zwei Beratungsstellen hinzu. In jedem Bezirk ist mindestens eine solche Beratungsstelle ansässig. Eine der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist für Schuldnerinnen und Schuldner im Strafvollzug bezirksübergreifend tätig. Alle Angaben zu Träger und Erreichbarkeit der Beratungsstellen sind auf der Webseite zum Thema Schulden von der zuständigen Senatsverwaltung stets aktuell abrufbar (www.berlin.de/schuldnerberatung). 2. In wie vielen Fällen wurden die Beratungsstellen jährlich seit 2016 a) berlinweit, b) jeweils in den Bezirken und c) jeweils pro Einrichtung in den Bezirken in Anspruch genommen? Zu 2.: Auf der Webseite zum Thema Schulden (www.berlin.de/schuldnerberatung) werden von der zuständigen Senatsverwaltung jährlich statistische Daten aus den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zusammengefasst veröffentlicht. 2 In Berlin gab es in den Jahren 2016 bis 2018 folgende Fallzahlen: Laufende Beratungsfälle (Personen) 2016 13.221; 2017 13.235 und 2018 13.104. Darüber hinaus werden von den Beratungsstellen sehr viele Kurzberatungen in Sprechstunden geleistet (Beratungen von Personen, die sich nicht in laufender Beratung befinden): 2016 60.980; 2017 60.639 und 2018 63.780. Die gewünschte Auflistung nach Bezirken und Einrichtungen erfordert detaillierte Auswertungen, die auf Grund der Kürze der Beantwortungsfrist nicht leistbar sind. 3. Welche Qualifikationen müssen Schuldner- und Insolvenzberater haben, um Beratungen durchführen zu dürfen? Zu 3.: Das Berliner Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 6. Juli 1998 (GVBl. S. 196), geändert durch Nummer 91 der Anlage zu Artikel I §1 des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 294) und Artikel XX des Gesetzes vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674) schreibt bestimmte Anforderungen vor, die eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle erfüllen muss, um als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung anerkannt zu werden. Dazu gehören u. a. auch Qualifikationen für die in der Beratungsstelle tätigen Fachberaterinnen bzw. Fachberater. Demnach sollen Schuldner- und Insolvenzberaterinnen und Schuldner- und Insolvenzberater über eine Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter, als Diplom- Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge, als Bankkauffrau oder Bankkaufmann, als Betriebswirtin oder Betriebswirt, als Ökonomin oder Ökonom oder als Ökotrophologin oder Ökotrophologe oder eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsoder Justizdienst oder eine zur Ausübung des Anwalts- oder Steuerberaterberufs befähigende Ausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen. 4. Wie hoch liegt die Gesamtsumme der Landesmittel, die berlinweit jährlich seit 2016 für Schuldnerberatung zur Verfügung gestellt werden? 5. Wie verteilt sich jährlich seit 2016 die Globalsummenzuweisung auf a) die Bezirke, b) Anzahl der Einrichtungen in den Bezirken (bitte Einrichtungen einzeln benennen), c) monatliche Aufwendungen für Personalkosten sowie anderen Kosten (bitte nach Kosten einzeln auflisten) je Einrichtung und d) Kosten-Leistungsverhältnis in Form von entsprechender Gesamtsumme geteilt durch Anzahl der Beratungsfälle in Berlin, in den Bezirken und jeweils in den Einrichtungen? 6. Wie viel der Zuwendungen an die Bezirke wurden tatsächlich jährlich seit 2016 ausschließlich für die Schuldnerberatung verwendet? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 4., 5. und 6.: Die gewünschten Angaben zu den Landesmitteln der Globalsummenzuweisung bitte ich der Tabelle in der beigefügten Anlage zu entnehmen. Darüber hinaus wurde die für Straffällige tätige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt gefördert: 2016 200 T€, 2017 rd. 205 T€ und 2018 rd. 223 T€. 3 7. Was passiert(e) mit Zuweisungen, die nicht für die Schuldnerberatungen ausgegeben wurden? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 7.: Die Budgets für die Schuldner- und Insolvenzberatung sind – wie alle anderen Produktbudgets – Bestandteil der bezirklichen Globalsummen gemäß Art. 85 Abs. 2 Verfassung von Berlin (VvB). Nichtverausgabte Teile der Globalsumme verbessern dabei den Haushaltsabschluss des betroffenen Bezirks und kommen diesem durch den Ergebnisübertrag zwei Jahre später zugute. Dieses Grundprinzip gilt auch für Einzelbudgets innerhalb der Globalsumme. Die vom Abgeordnetenhaus für das Jahr 2018 pauschal eingestellten zusätzlichen Mittel in Höhe von 2,3 Mio. € waren noch nicht Bestandteil der etatisierten Globalsummen und sind zudem vom Abgeordnetenhaus mit einer verbindlichen Erläuterung verbunden worden. Den Bezirken sind daher die tatsächlichen Mehrkosten (insgesamt rd. 1,4 Mio. €) im Zuge der Basiskorrektur 2018 zur Verfügung gestellt worden. Der verbleibende Betrag hat in 2018 dementsprechend zum allgemeinen Abschlussergebnis des Landeshaushaltes beigetragen. 8. In wie vielen Fällen kamen Schuldner von sich aus zur Beratung, in wie vielen Fällen wurden sie einer Schuldnerberatung durch wen zugewiesen? Zu 8.: Zu den Grundsätzen der Beratung zählen insbesondere Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit. Nahezu ausschließlich nahmen / nehmen die Ratsuchenden selbstständig Kontakt zu den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen auf. Die „zwangsweise verordnete“ Inanspruchnahme einer Schuldner- und Insolvenzberatung ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern erfahrungsgemäß auch meist nicht erfolgreich. Es gibt in den Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nur vereinzelt Fälle von Eingliederungsvereinbarungen einer „Schuldnerberatung nach § 16 a Nr. 2 SGB II bzw. § 11 V SGB XII" (2018: 1,5 % bzw. 0,4 %). Dass Schuldnerinnen und Schuldner im Sozialleistungsbezug auch ohne derartige „Zwangsmaßnahmen“ die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch nehmen, zeigen die statistischen Daten. Der Anteil an Ratsuchenden mit Sozialleistungsbezug in laufender Beratung beträgt seit Jahren ca. 50 %. 9. Welche markanten Verschiebungen von Fallzahlen bzw. prozentualem Anteil gab es seit 2001 hinsichtlich der Zuordnung zu Altersgruppe, Anzahl Personen im Haushalt, Berufsabschluss, Familienstand, Unterhaltsberechtigte des Schuldners sowie Erwerbssituation? Zu 9.: Die am weitesten zurückliegenden vorhandenen Daten stammen aus dem Jahr 2003 bzw. 2004. Zur Beantwortung wurden die Jahrgänge 2003/04, 2008, 2013 und 2018 verwendet. Die markantesten prozentualen Veränderungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Merkmal 2003/04 in % 2008 in % 2013 in % 2018 in % über 60 Jahre 7,5 10,1 12,8 12,5 Einpersonenhaushalte 44,3 46,6 47,5 51,3 ohne Berufsabschluss 28,7 33,2 37,0 41,7 unverheiratet 32,1 39,7 44,7 53,7 4 Die prozentualen Anteile der Anzahl an Unterhaltsberechtigten sind im Laufe der Jahre nahezu gleich geblieben. Fast die Hälte der Ratsuchenden ist ohne Unterhaltsberechtigte. Der Anteil Erwerbsloser unter den Beratenen liegt unverändert zwischen 45 bis 50 %. 10. Was sind die zehn häufigsten Ursachen, warum Schuldnerberatungen jährlich seit 2001 in Berlin in Anspruch genommen werden? Zu 10.: Überschuldung wird häufig durch unplanbare und einschneidende Änderungen der Lebensumstände ausgelöst. Dies ist nicht in jedem Fall mit der Ursache der Überschuldung gleichzusetzen. In den statistischen Erhebungen wird deshalb der wichtigste Auslöser der Überschuldungssituation erfasst. Die Variation der Rangfolge ist nur gering. Die nachfolgend genannten Prozentwerte bilden den Stand von 2018 ab. Bei den Ratsuchenden der Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nehmen die Arbeitslosigkeit (15,3 %) sowie Erkrankung und Sucht (16,7 %) seit Jahren kontinuierlich Spitzenplätze als Hauptauslöser der Überschuldung ein. Es folgt längerfristiges Niedrigeinkommen (11 %) Trennung, Scheidung und Tod der Partnerin/des Partners (10,3 %) und gescheiterte Selbständigkeit (9,5 %) sind ebenfalls häufige Hauptauslöser. In mehr als jedem fünften Fall wird unwirtschaftliche Haushaltsführung als ein Hauptauslöser der Überschuldung (21,6 %) benannt. Weitere Hauptauslöser, aber mit weitaus geringerem prozentualem Anteil sind Bürgschaft (Übernahme oder Mithaftung 2,7 %), Haushaltsgründung / Geburt eines Kindes (1,8 %), unzureichende Kredit-/Bürgschaftsberatung (1,7 %), Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen und gescheiterte Immobilienfinanzierung (jeweils 0,9 %). 11. Durch wen und wie oft werden die Qualifikationen und Angebote der Schuldnerberatungen hinsichtlich der hauptsächlich vorkommenden Ursachen überprüft und durch welche Maßnahmen angepasst? Zu 11.: Die Fachaufsicht hinsichtlich der Anerkennung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und deren Weiterbestand obliegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Gemäß § 6 Absatz 3 des Berliner Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung in Verbindung mit den dazugehörigen Ausführungsvorschriften (AV AGInsO vom 24.04.2018) Nr. 2 Absatz 6 sind die Stellen zum Nachweis des Fortbestehens der Anerkennungsvoraussetzungen verpflichtet, die vorgegebene halbjährliche Dokumentation der Beratungsarbeit (statistische Daten) vorzulegen und jährlich einen Tätigkeitsbericht mit dem Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erstellen. Zur Einschätzung der inhaltlichen Ausrichtung der Konzepte (einschließlich zum Beispiel von Fragen zur Präventionsarbeit) werden von den Trägern alljährlich Jahresberichte angefertigt, die an die Zuwendungsgeber (Bezirke) und parallel an die Fachaufsicht in der Senatsverwaltung übermittelt werden müssen. 12. Welchen Stellenwert misst der Senat der Schuldnerberatung in Berlin bei und welche Maßnahmen plant er konkret aus welchen Gründen und mit welchen Zielstellungen im Bereich der Berliner Schuldnerberatung bis 2021? Zu 12.: Die Arbeit der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ist von sehr hoher sozialpolitischer Bedeutung. Begrenzung des Schuldenanstiegs, Festigung 5 der wirtschaftlichen Verhältnisse und Verbesserung der psychosozialen Verfassung der beratenen Personen sind nicht zu unterschätzende Ergebnisse der Beratungsarbeit und helfen Auswirkungen von Ver- und Überschuldung (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und sozialer Bindungen) zu vermeiden sowie entsprechende Folgekosten einzusparen. Dass jede Investition in Schuldner- und Insolvenzberatung dem Landeshaushalt schlussendlich wieder zu Gute kommt, wurde mehrfach durch Studien belegt. Der Anteil an ver- und überschuldeten Personen im Land Berlin ist im Vergleich zu anderen Bundesländern seit Jahren mit am höchsten. Das Ziel des Senats besteht deshalb nach wie vor darin, das Beratungsnetz zu stabilisieren und möglichst auszubauen. Aus diesem Grund wurde der Anteil an Landesmitteln zur Finanzierung dieses wichtigen Bereiches seit 2000 mehrfach aufgestockt. Zuletzt geschehen mit dem Doppelhaushalt 2018/2019. Im neuen Doppelhaushalt 2020/2021 ist dies zur Verstetigung vorgesehen. Berlin, den 02. Oktober 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales SenFin - II D - 24.09.2019 Haushaltsjahr Produkt-Daten Mitte Friedrichshain - Kreuzberg Pankow Charlottenburg - Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Bezirke gesamt zugew. Budget (T€) 851,2 689,5 471,2 474,1 547,2 336,2 516,1 696,4 490,8 656,6 553,5 444,0 6.726,8 erw. Teilkosten (T€) 899,1 726,3 490,6 487,1 554,2 347,2 534,4 681,0 604,2 653,0 563,0 439,6 6.979,7 Anzahl der Beratungen 14.479 12.286 7.853 7.607 9.161 5.401 7.896 11.371 8.895 11.323 9.197 7.165 112.634 Kosten pro Beratung (€) 62,09 59,11 62,47 64,03 60,50 64,29 67,68 59,89 67,92 57,67 61,22 61,35 61,97 zugew. Budget (T€) 845,9 742,4 494,3 457,9 553,4 327,2 450,7 672,9 551,0 637,7 546,8 454,5 6.734,7 erw. Teilkosten (T€) 917,8 770,3 495,7 487,3 602,5 337,0 552,1 742,5 605,8 664,4 563,2 463,3 7.201,8 Anzahl der Beratungen 14.568 12.747 7.826 7.763 9.066 5.366 7.981 11.915 8.956 10.298 9.374 6.828 112.688 Kosten pro Beratung (€) 63,00 60,43 63,34 62,77 66,45 62,79 69,17 62,32 67,64 64,52 60,08 67,85 63,91 zugew. Budget (T€) 924,9 784,8 501,6 485,9 585,2 345,0 504,4 726,4 568,2 723,3 587,5 457,7 7.195,1 Budgeterhöhung (T€) 295,7 250,9 160,4 155,3 187,1 110,3 161,2 232,2 181,6 231,2 187,8 146,3 2.300,0 1) Σ Budget + Erhöhungsbetrag (T€) 1.220,6 1.035,7 662,0 641,3 772,3 455,3 665,6 958,6 749,8 954,5 775,3 604,0 9.495,1 erw. Teilkosten (T€) 978,5 999,2 609,4 542,0 788,3 448,3 628,8 884,4 566,2 819,9 782,8 554,7 8.602,6 Anzahl der Beratungen 13.614 14.433 8.057 7.495 9.272 5.546 8.029 13.515 8.067 10.833 9.682 7.046 115.589 Kosten pro Beratung (€) 71,88 69,23 75,64 72,32 85,02 80,83 78,32 65,44 70,19 75,68 80,85 78,72 74,42 2019 zugew. Budget (T€) 1.244,5 1.089,0 668,6 663,2 774,5 458,4 681,8 1.017,9 765,1 879,8 800,8 583,3 9.626,9 2) 2020 zugew. Budget (T€) 1.176,2 1.247,0 696,1 647,5 801,1 479,2 693,7 1.167,7 697,0 936,0 836,5 608,8 9.986,8 3) 2016 - 2020 Σ der Budgets (T€) 5.338,5 4.803,6 2.992,2 2.884,1 3.448,5 2.056,3 3.007,9 4.513,5 3.253,8 4.064,6 3.512,9 2.694,6 42.570,3 3) Mit dem Haushalt 2020/2021 wurden die zusätzlichen Mittel des Abgeordnetenhauses verstetigt. Hinzu tritt die Übernahme des Tarifabschlusses vom März 2019, so dass in 2020 fast 10 Mio. € zugewiesen werden können. (Gegenüber dem Ist 2018 zeigt sich ein noch wesentlich höherer Anstieg, da die zusätzlichen Mittel des Abgeordnetenhauses in 2018 nur in Höhe von rd. 1,4 Mio. € verausgabt worden sind.) 2) Die vom Abgeordnetenhaus zusätzlich bereitgestellten Mittel von 2,3 Mio. € zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung sind in die reguläre Globalsummenfortschreibung 2019 eingeflossen und daher Bestandteil des zugewiesenen Budgets. 2018 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 18 / 21070, Fragen 4, 5 und 6 Schuldner- und Insolvenzberatung der Bezirke (Produkt Nr. 80001) Budgets, Kosten und Anzahl der Beratungen 2016 2017 1) Das Abgeordnetenhaus hat im Zuge der Haushaltsberatungen 2018/2019 pauschal Mittel von 2,3 Mio. € zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung zusätzlich bereitgestellt. Für das Jahr 2018 wurden diese von der SenFin rechnerisch auf die Bezirke verteilt.