Drucksache 18 / 21 082 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 20. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2019) zum Thema: Schwarzfahren – Rückgang der Strafanzeigen und Antwort vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 082 vom 20. September 2019 über Schwarzfahren – Rückgang der Strafanzeigen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Anzahl der Strafanzeigen der BVG gegen Schwarzfahrer sank von 11.432 im Jahr 2016 auf 4.256 im vergangenen Jahr (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article227060911/Schwarzfahrerkommen -immer-haeufiger-ohne-Verfahren-davon.html). Dies wirkt sich auch auf die Kriminalitätsstatistik aus, so dass die gesunkene Zahl an erfassten Straftaten zu einem großen Teil auch auf den weniger angezeigten Schwarzfahrern beruht. 1. Welche Änderungen der Geschäfts- und Dienstanweisungen der BVG zum Umgang mit sog. Schwarzfahrern (insb. hinsichtlich der Anzeigeerstattung) gab es seit 2016? Welchen Inhalt hatten sie? 2. Wo sind die Anweisungen der BVG zum Umgang mit sog. Schwarzfahrern einsehbar? Zu 1. und 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass das Anzeigeverhalten der BVG AöR in keiner Geschäfts- und Dienstanweisung geregelt ist. Die BVG AöR stellt seit Jahren grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach §265a StGB gegen Personen, die als Mehrfachtäter in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens dreimal wegen erhöhtem Beförderungsentgelt erfasst wurden. Die BVG AöR kann ihr Anzeigeverhalten selbst bestimmen und ist nicht verpflichtet, Strafanträge (Strafanzeigen) gegen Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer wegen Leistungserschleichung zu stellen. Zwar gilt die Leistungserschleichung als „Offizialdelikt von Amts wegen“, jedoch ist durch den Verweis des § 265a Absatz 3 StGB auf § 247 StGB und § 248 StGB ein Strafantrag (Strafanzeige) erforderlich, da der durch die Tat entstandene Schaden gering ist. In den letzten drei Jahren wurde das Verfahren der Strafanträge/Strafanzeige in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei erfolgreich digitalisiert. 3. Wie viele Kontrolleure der BVG waren seit 2010 monatlich im Einsatz? - 2 - 4. Wie viele Kontrollen gab es seit 2010 monatlich? Wie viele Kontrollen entfielen dabei (durchschnittlich ) auf einen Kontrolleur? 5. Wie viele Anzeigen nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) erfolgten monatlich seit 2010? Zu 3. bis 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass seit 2010 monatlich im Durchschnitt 73 Kontrolleurinnen und Kontrolleure der BVG im Einsatz waren. Im selben Zeitraum gab es durchschnittlich 477.000 Fahrausweiskontrollen, wobei auf eine Kontrolleurin bzw. einen Kontrolleur 575 Fahrausweiskontrollen entfielen. Die monatlichen Strafanträge seit 2010 belaufen sich auf durchschnittlich 691. 6. Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, Anklagen, Urteile/Strafbefehle und am Haftvollzug vom Gesamtaufkommen entfiel seit 2010 auf § 265a StGB? Zu 6.: Der Anteil der Ermittlungsverfahren, Anklagen und Urteile/Strafbefehle vom Gesamtaufkommen für die Jahre 2014 - 2018, der auf § 265a Strafgesetzbuch (StGB) entfiel, ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zu Ermittlungsverfahren und mit Anklage bzw. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgeschlossenen Ermittlungsverfahren , die vor 2014 erfasst wurden, können keine validen Aussagen getroffen werden, da diese aufgrund der bestehenden Löschvorschriften im Fachverfahren der Strafverfolgungsbehörden teilweise nicht mehr vorhanden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den ausgewiesenen Daten zu Ermittlungsverfahren , Anklagen und beantragten Strafbefehlen um verfahrensbezogene Angaben handelt und sich die Verfahren daher grundsätzlich auch gegen mehrere Personen richten können. Die Strafverfolgungsstatistik weist nicht die Anzahl der Urteile und rechtskräftig gewordenen Strafbefehle aus, die § 265a StGB betreffen, sondern gibt die Gesamtzahl der wegen § 265a StGB als schwerster Straftat verurteilten Personen wieder. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine Unterscheidung der in § 265a StGB geregelten Tatbestandsalternativen statistisch nicht erfolgt. Die ausgewiesenen Daten können daher neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung enthalten. Eine Statistik, welche die Entwicklung der Zahl jener Gefangenen abbildet, die in dem abgefragten Zeitraum von 2010 bis zum Tag der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage eine Freiheitsstrafe verbüßten, die (auch) wegen einer Straftat nach § 265a des Strafgesetzbuches verhängt wurde, wird nicht geführt. 7. Was wird außer regelmäßigen Kontrollen unternommen, um die Zahl der Schwarzfahrer zu verringern ? Zu 7.: Die Entwicklung attraktiver tariflicher und innovativer Produkte, wie z.B. die Chipkarte (sperrbar) oder das Schülerticket, tragen zur Verringerung der Zahl der Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer bei. Berlin, den 7.Oktober 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S 18/21082 Anlage 1 Ermittlungsverfahren (Neueingänge) Anklagen beantragte Strafbefehle Verurteilte Ermittlungsverfahren (Neueingänge) * Anklagen* beantragte Strafbefehle* Verurteilte** Ermittlungsverfahren (Neueingänge) * Anklagen* beantragte Strafbefehle* Verurteilte** 2010 289.929 25.494 30.654 44.194 5.364 12,14% 2011 283.681 25.805 33.015 45.746 6.519 14,25% 2012 283.681 25.805 33.015 35.892 1.945 5,42% 2013 302.421 21.772 29.024 38.119 1.495 3,92% 2014 315.867 22.553 38.077 41.970 32.735 4.054 11.644 7.241 10,36% 17,98% 30,58% 17,25% 2015 317.105 22.986 37.688 46.680 32.580 3.924 10.111 12.573 10,27% 17,07% 26,83% 26,93% 2016 329.433 22.825 33.511 44.275 23.952 2.678 6.682 8.870 7,27% 11,73% 19,94% 20,03% 2017 309.552 22.142 30.059 37.082 18.571 2.294 4.932 6.144 6,00% 10,36% 16,41% 16,57% 2018 325.694 21.342 29.910 36.288 17.712 1.672 4.213 5.577 5,44% 7,83% 14,09% 15,37% *weist nur diejenigen Verfahren aus, die ausschließlich wegen § 265a StGB geführt wurden **weist die Anzahl der Verurteilten aus, in denen § 265a StGB das schwerste Delikt darstellte Gesamtaufkommen nur § 265a StGB Anteil nur § 265a am Gesamtaufkommen aufgrund bestehender Löschvorschriften keine validen Daten mehr vorhanden aufgrund bestehender Löschvorschriften keine validen Daten mehr vorhanden