Drucksache 18 / 21 086 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2019) zum Thema: Kooperation des Verfassungsschutzes mit „nicht-staatlichen“ Organisationen und Antwort vom 07. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21086 vom 24. September 2019 über Kooperation des Verfassungsschutzes mit „nicht-staatlichen“ Organisationen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Hinblick auf die Antwort des Senats vom 03.09.2019 (Drucksache S18/20795) ergeben sich folgende Nachfragen: 1. Dort heißt es, es gebe „einen anlassbezogenen Austausch mit der Landeskommission gegen Gewalt“. Welche Kategorien von Informationen – insbesondere bei personenbezogenen Daten – gehen bei diesem Austausch zu welchem Zweck vom Verfassungsschutz an die Landeskommission, welche von der Landeskommission an den Verfassungsschutz? Zu 1.: Die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ (LAKO) ist ein Staatssekretärinnenund Staatssekretären-Gremium, welches sich mit verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt in Berlin auseinandersetzt. Ziel der Kommission ist es, mit pädagogischen und integrativen Ansätzen Risikofaktoren für gewalttätiges (weiter Gewaltbegriff) Handeln zu reduzieren. In diesem Kontext werden bestehende Angebote stetig diversifiziert und die aktuellen Entwicklungen und Trends aufgenommen. Vorschläge zur Gewaltprävention werden unterstützt oder entwickelt, Konzepte zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit für den Aufbau und die Stärkung von belastbaren Präventionsstrukturen erarbeitet. Des Weiteren ist die LAKO damit beauftragt, Modellprojekte sowie zwei Landesprogramme umzusetzen und weiterzuentwickeln. Ein Informationsaustausch zwischen dem Berliner Verfassungsschutz und der LAKO erfolgt im Rahmen der Deradikalisierungsarbeit des „Landesprogramms Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung“ des Berliner Senats. Die Aufgabe der LAKO beschränkt sich in diesem Rahmen ausschließlich auf die organisatorische Umsetzung sogenannter Fallkonferenzen. Im Rahmen dieser Fallkonferenzen wird Seite 2 von 3 über konkrete Maßnahmen der Deradikalisierung bei ausgewählten Personen der salafistischen Szene Berlins beraten. Hauptaufgabe der LAKO ist die Einladung zu den Fallkonferenzen und die protokollarische Erfassung der Ergebnisse. Der Berliner Verfassungsschutz nimmt an diesen Fallkonferenzen teil und bringt dort in geeigneten Fällen und nach Einzelfallprüfung gemäß §§ 22, 23 VSG Berlin auch personenbezogene Daten ein. Als nichtstaatliche Organisation ist der Verein „Violence Prevention Network e. V.“ (VPN), der das „Landesprogramm Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung“ durch die Beratungsstelle „Kompass“ umsetzt, an den Fallkonferenzen beteiligt. Zielsetzung ist es, bei Anzeichen beginnender oder auch fortgeschrittener Radikalisierung Personen aus der salafistischen Szene heraus zu lösen. Somit soll der Gefahr durch den Salafismus / Terrorismus präventiv entgegengewirkt werden. 2. Stammen Informationen der Landeskommission von nichtstaatlichen Organisationen? 3. Gelangen Informationen vom Berliner Verfassungsschutz über die Landeskommission an nichtstaatliche Organisationen? 4. Falls 2. oder 3. mit ja beantwortet wird: Um welche Kategorien von Informationen handelt es sich? Mit welchen nichtstaatlichen Organisationen arbeitet die Landeskommission zusammen? Erhalten diese direkt oder indirekt Unterstützung von staatlichen Einrichtungen? Zu 2. bis 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Die Beratungsstelle „Kompass“ wird durch die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt – Landesprogramm Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung“ gefördert. 5. Sie schreiben, der Berliner Verfassungsschutz sei „bei dem Projekt Annedore der Stiftung SPI beteiligt“. Welche Kategorien von Informationen – insbesondere bei personenbezogenen Daten – gehen bei dieser Beteiligung vom Projekt „Annedore“ an den Berliner Verfassungsschutz? Welcher Art ist die Beteiligung im übrigen über die Informationsgewinnung hinaus? Zu 5.: Die Beratungs- und Bildungsstelle »Annedore« für Demokratie, Recht und Freiheit ist ein Bundesmodellprojekt zur Prävention politisch motivierter Militanz und zur Stärkung freiheitlich-demokratischer Grundwerte und Normen. Das im ersten Quartal des Jahres 2015 begonnene Projekt richtet sich an Multiplikatoreninnen und Multiplikatoren der Bildungs- und Jugendarbeit und hat die Erhöhung der Handlungskompetenz dieser Fachkräfte im Umgang mit politisch motivierter Militanz und Demokratiefeindlichkeit zum Ziel. Im Mittelpunkt der Kooperation mit dem Verfassungsschutz Berlin steht die inhaltliche und strukturelle Unterstützung hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung von Präventionsformaten, die geeignet sind, Einfluss auf Radikalisierungsprozesse zu nehmen. Der Berliner Verfassungsschutz unterstützt dies, indem er seine – ausschließlich offenen – Informationen und Bewertungen zugänglich macht, die von „Annedore“ erarbeiteten Analysen und Handlungsempfehlungen bewertet und an der Selbstevaluation des Kooperationsvorhabens mitwirkt. Personenbezogene Daten werden nicht ausgetauscht. Seite 3 von 3 6. Von welchen staatlichen Einrichtungen erhält die Stiftung SPI für das Projekt „Annedore“ welche finanzielle Unterstützung? Zu 6.: Die Stiftung SPI erhält für das Projekt „Annedore“ keine finanzielle Unterstützung durch den Senat. Berlin, den 07. Oktober 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport