Drucksache 18 / 21 087 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 20. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2019) zum Thema: Natur- und Baumschutz beim Bauvorhaben Paracelsusbad und Antwort vom 08. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) und Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21087 vom 20.09.2019 über Natur- und Baumschutz beim Bauvorhaben Paracelsusbad ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er war gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sowie den Bezirk Reinickendorf von Berlin um Stellungnahmen, die in die Beantwortung eingeflossen sind. 1. Wie viele Bäume (Art, Stammumfang) stehen auf dem geplanten Baugrundstück am Paracelsusbad ? 2. Mit welchem Hintergrund wurden zahlreiche Bäume dort mit Sprühfarbe markiert? Von welcher Behörde wurden diese Markierungen veranlasst und sind diese als bauvorbereitende Maßnahmen zu verstehen? Zu 1. und 2.: Die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) hat im Zuge der weiteren Projektentwicklung auf dem geplanten Teilgrundstück geodätische Geländeaufnahmen durchgeführt. Hierbei wurden die aufstehenden Bäume vermessen und hinsichtlich einer qualifizierten Kartierung vom Messtrupp markiert. Die Bäume wurden geodätisch aufgenommen und sind Bestandteil des beiliegenden Lageplans (Anlage). Die Baumarten und Stammumfänge wurden bereits in dieser frühen Planungsphase berücksichtigt. Die Verortung der Gebäude auf der Baufläche konnte hinsichtlich noch zu klärender Sachverhalte mit dem Denkmal- und Naturschutz noch nicht abschlie- Seite 2 von 3 ßend festgelegt werden. Demzufolge sind die Gebäude nicht Bestandteil des Lageplans . Die BGG stellt erst im Zuge von Bauantragsstellungen die entsprechend notwendigen Fällanträge bei der Naturschutzbehörde. Da der Planungsstand zur Einreichung eines Bauantrages noch nicht erreicht wurde, hat die BGG bisher weder Baumfällanträge gestellt noch bauvorbereitende Maßnahmen veranlasst. 3. Sind folgende Angaben aus der Vorlage zur Beschlussfassung (Drucksache 18/2045) „[…] die geplanten Gebäudekörper sind unter Berücksichtigung vorgenannter Belange hinsichtlich keiner bis weniger Baumfällungen verortet worden. Sollte es zu Baumfällungen kommen, so werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens entsprechende Ersatzmaßnahmen mit der genehmigenden Behörde festgelegt.“ weiterhin aktuell? Bitte präzisieren Sie numerisch den Ausdruck „wenige Baumfällungen “. 4. Wie wird gewährleistet, dass Baumfällungen vermieden werden? Wie viele Bäume sollen nach den Bauplänen gefällt werden? Zu 3. und 4.: Ja, die Angaben sind weiterhin aktuell. Gemäß Angaben der BBB ist eine numerische Präzisierung und belastbare Aussagen zu eventuellen Baumfällungen erst möglich, wenn die Bebaubarkeit der geplanten Teilfläche und in der Folge die städtebauliche Figur des zu errichtenden Gebäudes geklärt ist. Aufgrund noch zu klärender Sachverhalte zwischen Denkmal- und Naturschutz können die Gebäude noch nicht abschließend verortet und demzufolge die Aussage „wenige Baumfällungen“ derzeit nicht präzisiert werden. 5. Welche Untersuchungen wurden bis jetzt in Bezug auf Flora und Fauna durchgeführt und mit welchen Ergebnissen? Ist eine Biotopkartierung erfolgt, wenn ja, wo ist diese einsehbar? Zu 5.: Gemäß Angaben der BBB wurden bislang keine im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehenden floristischen und faunistischen Untersuchungen durchgeführt. Dem Senat liegen zu dieser Fragestellung ebenfalls keine Unterlagen vor. 6. Wie ist der Stand der Übertragung bzw. des Verkaufs des Grundstücks von den Berliner Bäder Betrieben (BöR) an die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG)? Zu 6.: Die BGG sowie die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG als Eigentümerin des Grundstücks haben ihre Absicht zum An- bzw. Verkauf erklärt. Die Finalisierung der Grundstücksübertragung erfolgt jedoch erst mit der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens . 7. Wie ist die Einschätzung der Denkmalschutzbehörden? Falls es Bedenken vonseiten der (unteren oder oberen) Denkmalschutzbehörde gibt, welche Möglichkeiten gibt es, diesen Bedenken Rechnung zu tragen? Zu 7.: Seite 3 von 3 Die von der BGG gestellte Bauvoranfrage wurde zunächst aufgrund denkmalschutzrechtlicher Gesichtspunkte von der unteren Denkmalschutzbehörde negativ beantwortet . In einer denkmalrechtlichen Stellungnahme wurde als möglicher Kompromiss eine Zweiteilung der modularen Unterkunft vorgeschlagen. Die Baumassen sollten im hinteren westlichen Teil des Paracelsus-Bades und auf der Parkplatzfläche angeordnet werden. Die Vergrößerung des Abstandes zwischen Denkmal und Neubau und die damit verbundene Verschiebung der Gebäude in Richtung der Bäume hätten dabei wesentlich mehr Baumfällungen zur Folge. Die entsprechenden Abstimmungen und Planungen hierzu sind aber noch nicht abgeschlossen . 8. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen und dem Bezirk? Zu 8.: Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen und dem Bezirk verläuft konstruktiv und vertrauensvoll. Berlin, den 08. Oktober 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport