Drucksache 18 / 21 089 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 20. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2019) zum Thema: Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz? und Antwort vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21089 vom 20.09.2019 über Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1. Wie ist der Stand der Pläne zur Entwicklung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz? Welche Planungsschritte gab es bisher (Ausschreibung usw.)? Antwort zu 1: In einem zweijährigen gemeinsamen Prozess wurde unter Beteiligung des Quartiersmanagements, des Quartiersrats und weiterer wichtiger Akteure wie der Bewohnervertretung eine Konzeptstudie zur Entwicklung eines Stadtteilzentrums am Mehringplatz erarbeitet, abgestimmt und im Juni 2018 vorgestellt. Auf Grundlage dieser Konzeptstudie hat der Bezirk Friedrichshain–Kreuzberg eine Projektskizze „Friedrichstr. 1 Stadtteilzentrumskoordination“ für das Programm Soziale Stadt erstellt und im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens im November 2018 ausgeschrieben. Inhalt des Aufrufs war neben dem Aufbau der Stadtteilarbeit auch die Erstellung einer Bedarfsplanung und eines Konzeptes zur Raumnutzung als Grundlage für die Sanierungsarbeiten. Im Januar 2019 fand ein bezirkliches Auswahlverfahren/ Interessenbekundung mit Trägerauswahl und Zuschlagserteilung statt. Im Februar bemühte sich der Bezirk nach eigenen Angaben, die Raumfrage für den ausgewählten Träger in der Friedrichstraße 1 zu klären, damit dieser seine Arbeit aufnehmen könne. 2 Ein Vertragsabschluss erfolgte seitens des Bezirksamtes jedoch nicht. Zwischen Auftraggeber und dem ausgewählten Auftragnehmer konnte nach Auskunft des Bezirksamtes kein Einvernehmen über wesentliche Rahmenbedingungen hergestellt werden. Im Februar 2019 teilte der Bezirk mündlich mit, dass er von einer Beauftragung des Trägers Abstand genommen hat. Im September 2019 erfolgte die Mitteilung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dass die Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden. Derzeit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dem Bezirk Friedrichshain–Kreuzberg keine Förderung für die Sanierung oder Errichtung eines Stadtteilzentrums am Mehringplatz zugesagt. Eine Fördervoranfrage des Bezirksamtes in Höhe von rund 15 Mio. für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz 2020 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgelehnt, da das Bauvorhaben nicht ausreichend vorbereitet ist. Es liegen weder ein geprüftes Bedarfsprogramm noch weitere Planungsunterlagen vor. Eine spätere anteilige Förderung ist jedoch denkbar. Weitere Förderanfragen sind dem Senat nicht bekannt. Frage 2. Wie viele und welche Bewerber*innen gab es bei der Ausschreibung und welches Konzept wurde ausgewählt? Antwort zu 2 : Es gab insgesamt 3 Bewerber/innen für den Aufruf zu einer Interessenbekundung für die Entwicklung und Etablierung eines Stadtteilzentrums am Mehringplatz im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das Auswahlverfahren unterliegt der Vertraulichkeit. Frage 3. Welche Mittel wurden vom Senat bisher für die Entwicklung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz zur Verfügung gestellt bzw. bewilligt? Wurden diese bisher abgerufen? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 3: Für eine Konzeptstudie mit konkreten Vorschlägen zur Entwicklung eines Stadtteilzentrums am Mehringplatz wurden dem Bezirk 40.000 Euro durch das Programm Soziale Stadt zur Verfügung gestellt. Die Konzeptstudie wurde vom Bezirk beauftragt und durch einen Externen (Urban Plus) im Juni 2018 fertiggestellt. Diese Mittel wurden vom Bezirk in Anspruch genommen. Für die schnelle Umsetzung der Empfehlungen aus der Konzeptstudie wurden im Programm Soziale Stadt in Abstimmung mit dem Bezirk, dem Quartiersrat und dem Quartiersmanagement 328.000 Euro in der Programmplanung für die nächsten drei Jahre eingestellt. Diese Mittel wurden vom Bezirk für ein Stadtteilzentrum nicht in Anspruch genommen bzw. mussten aus der Programmplanung wieder gestrichen werden (siehe Antwort 1). Frage 4. Welche Bedeutung misst der Senat der Entwicklung des Stadtteilzentrums am Mehringplatz zu? 3 Antwort zu 4: Im Rahmen des Programms Soziale Stadt und in den Quartiersmanagementgebieten hat die Errichtung, Ausbau und Stärkung von Ankerpunkten eine sehr hohe Priorität. In vier von fünf Quartiersmanagementgebieten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist es in den letzten Jahren bereits gelungen, Ankerpunkte auf- bzw. auszubauen. Im Quartiersmanagementgebiet Mehringplatz fehlt noch immer ein derartiger Ankerpunkt für die Bewohnerschaft. Daher ist es ein wichtiges Ziel, auch in diesem Gebiet unter Beteiligung aller Partner ein Stadtteilzentrum aufzubauen. Frage 5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirk bei diesem Projekt? Antwort zu 5: Im Grundsatz ist sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Zielsetzung, dass im Quartiersmanagementgebiet Mehringplatz ein Stadtteilzentrum aufgebaut werden soll, mit dem Bezirk einig. Über zeitliche Vorstellungen zur Errichtung eines Stadtteilzentrums, Finanzierungsmöglichkeiten und eine nachhaltige Sicherung müssen weitere Gespräche geführt werden. Frage 6. Wurden für dieses Projekt Mittel im neuen Bezirkshaushalt eingestellt? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Verwendung? Antwort zur 6: Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung wurden durch das Amt für Soziales Friedrichshain- Kreuzberg im Kapitel 3910/68406 für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 75.000 € eingeplant und durch den BVV-Beschluss zum Haushaltsplan des Bezirksamtes so auch bestätigt. Die Mittel sollen nach Darstellung des Bezirkes verwendet werden, um die Begegnungsstätte am Mehringplatz stärker im Hinblick auf Stadtteilzentrumsarbeit zu ertüchtigen und erste Maßnahmen zur Vorbereitung eines Stadtteilzentrums zu organisieren, die im Einklang mit der Konzeptstudie stehen sollen. Frage 7. Welche Erwartungen bestehen/bestanden von Seiten des Senates bzgl. der bewilligten Mittel für die Stadtteilzentrumskoordination? Antwort zu 7: Ziel der Bewilligung von Mitteln für die Stadtteilzentrumskoordination war es, einerseits bereits zu Beginn diesen Jahres, unabhängig von notwendigen Sanierungsmaßnahmen, deren Zeitpunkt derzeit nicht bestimmt werden kann, erste Angebote für die Bewohnerschaft anzubieten. Andererseits sollten durch den Träger konzeptionelle Grundlagen für die Sanierung weiter ausgearbeitet werden. Der Senat folgte somit den Empfehlungen der bereits erwähnten Konzeptstudie zum Stadtteilzentrum, sowie der vom Bezirk durchgeführten Ausschreibung für eine Stadtteilzentrumskoordination. 4 Frage 8. Wie bewertet der Senat, dass diese Mittel nun nicht vom Bezirk abgerufen werden (siehe DS/1332/V der BVV Friedrichshain-Kreuzberg)? Antwort zu 8: Der Senat kann die Entscheidung des Bezirks nicht bewerten. An der Zielsetzung, auch im Quartiersmanagementgebiet Mehringplatz einen Ankerpunkt für die Bewohnerschaft aufzubauen und zu fördern, hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weiter fest. Frage 9. Welches Ergebnis erbrachte die Prüfung des Bedarfsprogramms durch die SenSW? Antwort zu 9: Es gibt kein Prüferfordernis für das Bedarfsprogramm des Bauvorhabens „Sanierung/ Umbau Friedrichstraße 1-3", da es sich im Schwerpunkt der Maßnahme um eine Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahme mit einem geringen Umbauanteil handelt. Berlin, den 10.10.19 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen