Drucksache 18 / 21 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2019) zum Thema: Natur- und Baumschutz beim Bebauungsplan Adlershof (XV-55a-1-2) und Antwort vom 08. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21090 vom 19. September 2019 über Natur-und Baumschutz beim Bebauungsplan Adlershof (XV-55a-1-2) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für das Bauvorhaben? Antwort zu 1: Für das Bauvorhaben mit insgesamt 600 Wohneinheiten wurde der erste Bauantrag für das Baufeld WA2 beim Bezirksamt Treptow –Köpenick eingereicht. Zwei weitere Bauanträge werden in diesem Jahr noch folgen. Frage 2: Welche Untersuchungen wurden in Bezug auf Flora und Fauna durchgeführt und mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 2: Es wurden die für das Bebauungsplanverfahren rechtlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt. Da bereits Planungsrecht bestand (Bebauungsplan XV-55a-1) und die erforderlichen Eingriffs – und Ausgleichsmaßnahmen bereits begutachtet und im Rahmen der Sammelausgleichsmaßnahme zum Landschaftspark ausgeglichen worden waren sowie nachgewiesen wurde, dass durch das beabsichtigte Planungsrecht kein weiterer Eingriff entstand, brauchten für das Bebauungsplanverfahren XV-55a-1-2 lediglich ein Artenschutzgutachten und ein Waldgutachten erstellt werden. Bei dem Kiefernaufwuchs mit Waldqualität handelt es sich um vor ca. 30 bis 35 Jahren gepflanzte Kiefernreiser auf dem Gebiet des ehemaligen Wachregimentes „Feliks Dzierzynski“. Auf der Fläche besteht seit 2003 Planungsrecht. Ohne konkretes Bauvorhaben dürfen Bäume nicht gefällt werden. Im Jahr 2014, im Rahmen der frühzeitigen 2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren XV-55a-1-2, haben die Berliner Forsten für ca. 3700 m² Fläche des Kiefernaufwuchses Waldqualität festgestellt. Bei bestehendem Planungsrecht hat der Antragsteller einen Anspruch auf Waldumwandlung gemäß § 6 LWaldG. Frage 3: Ist eine Biotopkartierung erfolgt, wenn ja, wo ist diese einsehbar? Antwort zu 3: Ja, im Rahmen der Bebauungsplanverfahren XV-55a und XV-55a-1. Die die Bebauungsplanverfahren XV-55a (Drs. 13/2857) und XV-55a-1(Drs.16/4141) betreffenden Gutachten bezüglich Fauna und Flora sind bereits archiviert und können auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingesehen werden. Die wesentlichen Ergebnisse können jedoch auch in der Drs. 16/4141 im Umweltbericht nachgelesen werden. Frage 4: Wie viele Bäume (Art, Stammumfang, geschätztes Alter) stehen auf dem zu bebauenden Gebiet und wann wurden diese Zahlen erhoben? Wie wird gewährleistet, dass Baumfällungen vermieden werden? Wie viele Bäume werden gefällt? Antwort zu 4: Ausschlaggebend für eine Waldbewertung ist die Fläche, nicht die Anzahl der Bäume, deshalb kann diese nicht benannt werden. Die unter die Baumschutzverordnung fallende Anzahl der Bäume beträgt 158. Davon sollen 155 gefällt werden. Auf dem Wohnungsbaustandort selbst sind 52 Baumstandorte einschließlich dreier Bestandsbäume neu geplant. Frage 5: Wie wurde die Größe des Waldes (laut Planungsunterlagen 3.700 m² Kiefernforst) ermittelt? Antwort zu 5: Auf einem Ortstermin im Dezember 2014 stellten die Berliner Forsten den Umfang der Waldqualität fest. Frage 5.1: Auf welcher Grundlage (Luftbilder) wurde die Größe des Waldes ermittelt? Bitte um Darlegung der entsprechenden Luftbilder. Frage 5.2: Wann wurden die entsprechenden Luftbilder aufgenommen? Antwort zu 5.1 und 5.2: Der von der Fachbehörde, den Berliner Forsten, festgestellte Waldumfang wurde auf einem Luftbild aus dem Jahr 2014 kartiert. Frage 5.3: Wie verhält sich der Senat zu dem Umstand, dass die angegebene Größe des Waldes offensichtlich nicht (mehr) korrekt ist? 3 Antwort zu 5.3: Der festgestellte Umfang der Waldqualität wird nicht infrage gestellt. Frage 5.4: Wird der Senat die Größe des Waldes neu beurteilen? Wenn ja, wann, wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 5.4: Es besteht keine Veranlassung, eine neue Beurteilung durchzuführen. Frage 5. 5: Sollte eine veränderte Waldgröße festgestellt werden, welche Folgen hätte dies für die Bauplanung? Bitte führen Sie auf, ab welcher Waldgröße Änderungen in der Bauplanung erforderlich wären. Antwort zu 5.5: Das Bebauungsplanverfahren XV-55a-1-2 wäre nicht berührt. Es ist abgeschlossen. Frage 6: Wie und wann wurden die Anwohner*innen und Natur- bzw. Umweltschutzverbände in die Planungen einbezogen? Antwort zu 6: Die Beteiligung der Anwohner*innen und Natur- bzw. Umweltschutzverbände fand im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB vom 03. 12. 2014 bis 19. 12. 2014 und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.07.2017 bis 04.08.2017.statt. Da zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung das benachbarte in Bau befindliche Wohngebiet zum Teil bezogen wurde, erhielten die Bewohnenden per Briefpost ein zusätzliches Informationsschreiben über die Offenlage. Berlin, den 08.10.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen