Drucksache 18 / 21 095 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2019) zum Thema: Wie viel Unterstützung gestattet sich der Senat für die Mobilität der ehrenamtlich tätigen Berlinerinnen und Berliner? und Antwort vom 09. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21095 vom 24.09.2019 über Wie viel Unterstützung gestattet sich der Senat für die Mobilität der ehrenamtlich tätigen Berlinerinnen und Berliner? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Erfahrung aus Gesprächen mit Ehrenamtlichen, dass die kostenfreie oder vergünstigte Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs einer der drängendsten Wünsche der Engagierten ist und teilt der Senat die Auffassung, dass Mobilität eine wesentliche Rahmenbedingung für bürgerschaftliches Engagement darstellt? a) Wenn nein, warum vertritt der Senat eine andere Auffassung? b) Wenn ja, inwieweit ist der Senat vor diesem Hintergrund in den letzten 5 Jahren aktiv geworden? (Bitte die Vergünstigungen für mehr Mobilität jahresbezogen auflisten.) Zu 1.: Das Thema Mobilität von Ehrenamtlichen ist dem Senat sehr wichtig. Der Senat hat daher mit der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH auf der einen Seite und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband auf der anderen Seite einen Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass Ehrenamtliche mit geringem Einkommen eine direkte Unterstützung durch die Bereitstellung von 17.000 kostenfreien Fahrkarten erhalten. Die Fahrkarten werden den Ehrenamtlichen über Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, u. a. die Stadtteilzentren, ausgehändigt. Das Thema soll darüber hinaus im Rahmen der Erarbeitung einer Berliner Engagementstrategie erörtert werden. 2. Welche Erfahrungen hat der Senat mit der Ausgabe von Einzelfahrscheinen gemacht und wie viele Einzelfahrscheine wurden in den letzten 5 Jahren nach welchen Kriterien ausgereicht und wie viele Ehrenamtliche konnten davon profitieren? (Bitte nur Gesamtzahlen pro Jahr ausweisen). Zu 2.: Seit 2011 unterstützen die Berliner Verkehrsbetriebe und die S-Bahn Berlin GmbH den Senat mit der Bereitstellung von Einzelfahrscheinen. Grundlage hierfür ist 2 der jährlich erneuerte Vertrag zur Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements, den die Verkehrsunternehmen mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und dem Kooperationspartner Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. (DPW LV Berlin) abschließen. Der Vertrag unterstützt die professionelle und bedarfsgerechte Stadtteilarbeit in Verbindung mit freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement in Berlin. Die Verkehrsunternehmen stellen zu diesem Zweck dem DPW LV Berlin Fahrscheine für Einzelfahrten zur Verfügung. Dieser übernimmt die Verwaltung und Weitergabe der Fahrkartenspende, damit unkompliziert freiwillig Engagierte in sozialen Organisationen und Initiativen unterstützt werden können. Vertreterinnen und Vertreter von zwölf Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen und einem gesamtstädtischen Angebot (Theater der Erfahrungen) holen regelmäßig die Fahrkarten in der Geschäftsstelle Bezirke ab und übernehmen die Verteilung in i. d. R. ca. 250 soziale Organisationen und Initiativen. Die sozialen Organisationen und Initiativen geben die Fahrkarten unmittelbar an ihnen bekannte freiwillig Engagierte weiter. So werden Menschen direkt an der Basis erreicht und erhalten dadurch auch Anerkennung für ihr Engagement. Die Fahrscheine stehen allen sozialen Organisationen, die sich melden bzw. deren freiwillig Engagierten offen. Bei den Personen, die kostenlose Fahrscheine erhalten, steht im Fokus, dass sie freiwillig und ehrenamtlich tätig und geringfügig verdienend, erwerblos oder Studierende ohne Einkommen sind. Durch die Unterstützung mit Fahrscheinen sollen zusätzliche Potenziale der Bewohnerinnen und Bewohner mobilisiert sowie das Bürgerliche Engagement gestärkt werden. Zur Vergabe gibt es regelmäßige Austauschtermine mit den Ausgabestellen bei denen die Kriterien des Vertrages besprochen werden. Die Erfahrungen des Senats mit der Umsetzung des Vertrags sind durchweg positiv. Das Engagement der beteiligten Vertragspartner und deren Unterstützungspartner ist hierbei besonders hervorzuheben. Seit 2011 wurden folgende Fahrscheinkontingente ausgereicht: 2011-2014: jeweils 10.000 Fahrscheine 2015: 12.000 Fahrscheine 2016: 13.000 Fahrscheine 2017: 17.000 Fahrscheine 2018: 17.000 Fahrscheine 2019: 17.000 Fahrscheine 3. Hält der Senat die Ausgabe von Einzelfahrscheinen zur Unterstützung der Mobilität der Ehrenamtlichen für ausreichend oder plant er hier eine Aufstockung? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Der Senat bewertet den aktuellen Vertrag als ein innovatives und von breitem Engagement getragenes Vorhaben. Die Bereitstellung von Fahrscheinen durch die Verkehrsunternehmen für den vorgesehenen Zweck ist vorbildlich. 3 Ein höheres Fahrscheinkontingent ist sicherlich hilfreich, um noch mehr am Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Bürgerschaftliche Engagement zu gewinnen. Hierbei sind allerdings auch die wirtschaftlichen Betrachtungen der Verkehrsunternehmen angemessen zu berücksichtigen. Aktuell tauschen sich die Vertragspartner hinsichtlich der Fortführung des Vertrages im Jahr 2020 aus. Die genaue Ausgestaltung wird voraussichtlich erst im Laufe des 1. Quartals 2020 feststehen. 4. Ist der Senat der Ansicht, dass Monatskarten das Engagement stärker fördern würden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, was hält der Senat von der Idee mit der Ehrenamtskarte das Anrecht auf eine teilvergünstigte bzw. kostenlose Monatskarte für den ÖPNV im Land Berlin zu verbinden? Zu 4.: Um Ehrenamtliche mit geringem Einkommen, die bei der Ausübung ihres Ehrenamtes öffentliche Verkehrsmittel benötigen, gezielt zu unterstützen, wurde der oben genannte Vertrag zwischen der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH auf der einen Seite und dem Senat sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband auf der anderen Seite abgeschlossen. 5. Wann fanden in den vergangenen 3 Jahren zum Zweck der vergünstigten oder kostenfreien Nutzung des ÖPNVs von Ehrenamtlichen Gespräche des Senats mit der BVG und der S-Bahn Berlin statt mit jeweils welchen Ergebnissen? Zu 5.: In den vergangenen drei Jahren tauschten sich die Vertragspartner regelmäßig hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung aus. Im Ergebnis konnte das Verfahren zur Ausgabe der Fahrscheine in dieser Zeit verbessert und die Vergabe zu einem festen Bestandteil der ehrenamtlichen Anerkennungskultur entwickelt werden. Das Ergebnis der Gespräche in den letzten Jahren ist der oben genannte Vertrag. 6. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der vermehrten Einrichtung von Parkraumzonen mit Blick auf Ehrenamtliche, die mit einem eigenen Fahrzeug zu ihrer Einsatzstätte fahren oder hat er sich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt? Zu 6.: Dem Senat liegen keine Informationen vor, die eine Aussage zu den Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung auf Ehrenamtliche in den verschiedenen Teilen der Stadt zulassen. 7. Plant der Senat zur Förderung des Ehrenamts, Parkausweise für Engagierte auszustellen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann wird diese Planung in welcher Form umgesetzt? 4 Zu 7.: Angesichts des sehr gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin konzentriert sich der Senat bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aktuell auf zahlreiche andere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie z. B. den Ausbau der Infrastruktur (Freiwilligenagenturen), die Anerkennung des Engagements (Ehrenamtskarte und "Berlin sagt danke") und die Erhöhung der Sichtbarkeit durch Öffentliche Veranstaltungen und die Weiterentwicklung der Plattform Bürgeraktiv. Berlin, den 09. Oktober 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales