Drucksache 18 / 21 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2019) zum Thema: Vergebene Chance – kein Haus der Vereinten Nationen im Palais am Festungsgraben ? und Antwort vom 09. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21 096 vom 24.09.2019 über Vergebene Chance – kein Haus der Vereinten Nationen im Palais am Festungsgraben ? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Sondervermögens Immobilien des Landes betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage der Beantwortung der Fragen. 1. Trifft es zu, dass der Regierende Bürgermeister nach der Senatssitzung am 2. Juli 2019 gegenüber der Presse erklärt hat, die Auswahlentscheidung für die künftige Nutzung des Palais am Festungsgraben sei gefallen und man favorisiere das „Konzept des Offenen Hauses“ der Humboldt-Universität? Zu 1.: Der Regierende Bürgermeister hat nach der Senatssitzung am 02.07.2019 gegenüber der Presse bekannt gegeben, dass das von der Humboldt-Universität und der Stiftung Palais am Festungsgraben e.V. gemeinsam erstellte Konzept „Das Deutsche Haus im Palais am Festungsgraben – als Ort der Künste und Wissenschaften im Exil“ favorisiert wird. 2. Ist das Interessenbekundungsverfahren zur zukünftigen Nutzung des Palais am Festungsgraben damit abgeschlossen und wenn nein, wann wird der Senat abschließend entscheiden und wie wird das Abgeordnetenhaus in die Entscheidung einbezogen? Zu 2.: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Senat wird eine abschließende - 2 - Vergabeentscheidung erst treffen, wenn die BIM GmbH eine entsprechende Vorvereinbarung zur Umsetzung des Konzeptes abgeschlossen hat, die die Rahmenbedingungen des zukünftigen Mietvertrages und den Umfang erforderlicher baulicher Anpassungsmaßnahmen festlegt. 3. Wie bewertet der Senat das Nutzungs- und Finanzierungskonzept des Vereins „Haus für die Vereinten Nationen“, das von 31 international und national agierenden Institutionen, NGOs sowie der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen mit Interessenbekundungen unterlegt ist? Zu 3.: Der Verein „Haus für die Vereinten Nationen“ hat sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren hat andere Konzepte für Berlin als vorzugswürdig bewertet. 4. Beinhaltet das Konzept des „offenen Hauses“ eine Kooperation mit dem Verein „Haus für die Vereinten Nationen“ und seinen Unterstützern seitens der Humboldt-Universität zu Berlin bzw. der „Stiftung Palais am Festungsgraben e.V.“ geplant? Zu 4.: Das Konzept enthält hierzu keine Angaben. Sofern es inhaltliche Schnittstellen gibt, wäre eine Kooperation durchaus denkbar. 5. Seit wann existiert die „Stiftung Palais am Festungsgraben e.V.“, wer repräsentiert sie und wer verbirgt sich nach Kenntnis des Senats dahinter? Zu 5.: Der Verein Stiftung Palais e.V. existiert seit 2017. Er wird repräsentiert durch Frau Esra Kücük (Allianz Kulturstiftung, ehemalige Beiratsvorsitzende der Kiron Higher Education gGmbH), Herrn Jürgen Mayer (ehemaliger Geschäftsführender Direktor des Maxim-Gorki-Theaters) und Herrn Andrè Schmitz (ehemaliger Kulturstaatssekretär in Berlin). Mitglieder des Vereins sind Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wirtschaft sowie Vertreter der Zivilgesellschaft. 6. In welchem Verhältnis stehen Humboldt-Universität zu Berlin und die „Stiftung Palais am Festungsgraben e.V.“ zueinander? Zu 6.: Zur Umsetzung des gemeinsam erstellten Konzeptes sind die Humboldt-Universität und die Stiftung Palais am Festungsgraben e.V. eine Partnerschaft eingegangen. 7. Hat der Berliner Senat gegenüber den vom Steuerungsausschuss favorisierten Nutzern des Palais am Festungsgraben finanzielle oder andere Zusagen gegeben, aus denen sich haushaltswirksame Verpflichtungen ergeben und wenn ja, welche? Zu 7.: Unabhängig von der Auswahlentscheidung hat der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren eine Prüfung in Aussicht gestellt, ob das Land Berlin sich ggf. an Kosten der Intendanz, die die Vermietung und Finanzierung der vermietbaren Flächen im Palais am Festungsgraben verantworten soll, beteiligen kann. 8. Woraus speist sich angesichts der Pläne zur Errichtung eines Exil-Museums an anderer Stelle die Notwendigkeit eines weiteren „Ort des Exils in Berlin“? Zu 8.: Die Stiftung Exilmuseum Berlin beabsichtigt seit 2018 in Berlin ein Museum über die Personen einzurichten, die Deutschland unter der NS-Diktatur verlassen mussten. - 3 - Es handelt sich bei dem Projekt um eine bürgerschaftliche Initiative um die Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller und den Berliner Kunsthändler und Mitbegründer der Villa Grisebach, Bernd Schultz. Der Ort des Exils im Palais am Festungsgraben ist hingegen nicht als Museum konzipiert. Berlin, den 9. Oktober 2019 In Vertretung Vera Junker Senatsverwaltung für Finanzen