Drucksache 18 / 21 098 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2019) zum Thema: Welche Konsequenzen hat die Verzögerung bei der Beschaffung neuer U-Bahnen? und Antwort vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmdit (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21098 vom 24. September 2019 über Welche Konsequenzen hat die Verzögerung bei der Beschaffung neuer U-Bahnen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Beantwortung der Fragen eingeflossen. Frage 1: Welche möglichen Verzögerungen können sich durch das aktuell laufende Einspruchsverfahren gegen die Vergabe der Beschaffung der neuen U-Bahnfahrzeuge maximal ergeben? Wie viele Fahrzeuge würden dabei um welchen Zeitraum verspätet ausgeliefert? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil. Antwort zu 1: Da sich die BVG in einem laufenden Gerichtsverfahren befindet, kann sie hierzu keine Aussage treffen. Der Vertrag umfasst einen Beschaffungsrahmen von bis zu 1.060 Großprofil- und 440 Kleinprofilwagen, mindestens aber 344 Großprofil- und 262 Kleinprofilwagen. Frage 2: Welche Prognosen bestehen derzeit bezüglich der Auslieferungstermine und der jeweiligen Anzahl auszuliefernder Fahrzeuge für betriebsbereite und zugelassene Neufahrzeuge der U-Bahn für den fahrplanmäßigen Einsatz? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil. 2 Antwort zu 2: Großprofil: Die Notvergabe an Stadler umfasst die Beschaffung von bis zu 80 Fahrzeugen der Fahrzeugserie IK20 für das Großprofil. Entsprechend des mit Siemens und Stadler geschlossenen Vergleichs ist die Lieferung von 56 Wagen IK20 fest vereinbart. Die BVG beabsichtigt, nach den weitergehenden Abstellungen von Fahrzeugen der Baureihe F79, weitere 24 Wagen IK20 für das Großprofil abzurufen. Auf der Linie U5 befinden sich bereits 44 Wagen der Fahrzeugserie IK17 im Einsatz. Kleinprofil: Im Kleinprofil werden keine weiteren Wagen der Baureihe IK geliefert. Aktuell befinden sich 116 Wagen der Fahrzeugbaureihe IK im Einsatz. Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Erkenntnisse über die planmäßige und außerplanmäßige Außerdienststellung der Fahrzeuge der Baureihe F79 und weiterer F-Baureihen? Antwort zu 3: Mit Stand vom 30. September 2019 wurden insgesamt 58 der 70 Wagen der Fahrzeugserie F79 die Zulassungen zum Einsatz im Fahrgastverkehr durch den Betriebsleiter U- Bahn entzogen. Hinsichtlich der Baureihen F74, F76, F84, F87, F90 und F92 gibt es auf Seiten des Senats keine aktuellen diesbezüglichen Erkenntnisse. Frage 4: Wie wird sich nach heutigem Prognosestand der Fahrzeugbestand der U-Bahn bis 2027 entwickeln vor dem Hintergrund planmäßiger und außerplanmäßiger Außerdienststellung von Fahrzeugen und der Beschaffung von Neufahrzeugen? Bitte auflisten getrennt nach Groß- und Kleinprofil. Frage 5: Welche betrieblichen Szenarien für den Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel werden seitens der BVG für die nächsten 5 Jahre betrachtet? Frage 6: Welche Bandbreite an möglichen Maßnahmen zum Umgang mit dem zu erwartenden Fahrzeugmangel wird dabei betrachtet (z.B. Taktausdünnung, Verkürzung von Zügen, Stilllegung von einzelnen Linienabschnitten oder ganzen Linien, spätere Außerdienststellung von Fahrzeugen)? Frage 7: Welche Linien wären besonders von möglichen Einschränkungen aufgrund von Fahrzeugmangel betroffen? Antwort zu 4 bis 7: Die BVG hat mitgeteilt, dass die Prognosen und betrieblichen Szenarien in Abhängigkeit zu dem Ausgang des durch Alstom eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens stehen. Der Termin wurde vom Kammergericht auf den 15.11.2019 festgesetzt. 3 Aktuell können daher hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Konzepte zum Umgang mit möglichen Fahrzeugmangelsituationen werden zwischen der BVG und dem zuständigen Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt werden. Berlin, den 07.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz