Drucksache 18 / 21 099 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2019) zum Thema: Campus für Demokratie: Drohenden Abriss eines Gründerzeit-Hauses aus der Zeit von Alt-Lichtenberg auf dem ehemaligen Stasi-Gelände verhindern! und Antwort vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21099 vom 23.09.2019 über Campus für Demokratie: Drohenden Abriss eines Gründerzeit-Hauses aus der Zeit von Alt-Lichtenberg auf dem ehemaligen Stasi-Gelände verhindern! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um dennoch Ihre Fragen zu beantworten, hat er das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Beantwortung der Fragen 5,9,11 und 12 gebeten. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass der Abriss von Haus 6 auf dem ehemaligen Stasi-Gelände an der Magdalenenstraße unmittelbar bevorsteht? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass der Abriss von Haus 6 der Auftakt zu einem großflächigen Abriss an der Frankfurter Allee von Häusern sein soll, die sich bislang im Besitz des Landes Berlin befinden? Antwort zu Frage 2: Nein. Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass mit diesem Abriss die letzte Bausubstanz aus der Gründerzeit von Alt- Lichtenberg durch den Bund abgerissen werden soll, die Erich Mielke nicht zu sprengen vermocht hat? Antwort zu Frage 3: Nein. 2 Frage 4 a: Ist dem Senat bekannt, dass dieser Abriss im Sanierungsgebiet stattfindet, zu dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Standortkonferenz einberufen wurde? Antwort zu Frage 4 a): Ja. Frage 4 b): Ist dem Senat bekannt, dass diese Abrisse dort bislang weder im Detail vorgestelllt, noch diskutiert geschweige befürwortet wurden? Antwort zu Frage 4 b): Der Abriss Haus 6 wurde durch die Eigentümerin in der Standortkonferenz nicht vorgestellt. Frage 5: Hat der Bezirk und/oder der Senat dem Abriss von Haus 6 zugestimmt. Wenn ja, warum? Antwort zu Frage 5: Durch das Bezirksamt Lichtenberg wird berichtet: „Das betroffene Grundstück Magdalenenstraße 13 liegt seit dem 01. April 2011 im förmlich festgelegten Stadtumbau- und Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord. Ein Genehmigungserfordernis für den geplanten Abriss des so genannten Hauses 6 ergibt sich allein aus dem Sanierungsrecht. Im Regelfall ist ein Gebäudeabriss seit Novellierung der Berliner Bauordnung nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch anzeigepflichtig. Die Lichtenberger Bauverwaltung ist für die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigungen nach § 145 Abs. 1 BauGB zuständig. Die benötigte sanierungsrechtliche Genehmigung FA 10 / 2018 wurde am 21. März 2018 erteilt. Eine beantragte sanierungsrechtliche Genehmigung kann versagt werden, wenn durch die Realisierung der Maßnahme das Erreichen der Sanierungsziele wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, oder wenn die geplante Maßnahme den Sanierungszielen widerspricht. Im vorliegenden Fall ließ sich das Instrument der Versagung nicht anwenden. Im beschlossenen Sanierungsrahmenplan aus dem Jahr 2014 ist für das betroffene Grundstück als Ziel eine gewerbliche oder Büronutzung dargestellt. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass der vorhandene Baukörper erhalten bleiben muss, denn es wäre auch möglich, die Sanierungsziele in einem Neubau am Blockrand zu realisieren. Somit ist der Abriss quasi eine klassische Ordnungsmaßnahme zur Vorbereitung der Neubebauung des Grundstücks. Eine völlig marode Bausubstanz wird beseitigt, um mit einem später folgenden Neubau das Grundstück und seine Umgebung aufzuwerten. Auch soziale Sanierungsziele sind nicht vom beantragten Abriss berührt. Es wird kein erhaltenswerter Wohnraum vernichtet. Das einstige Wohngebäude wurde bereits spätestens seit den 1970er Jahren nicht mehr für Wohnzwecke genutzt. Es steht seit fast drei Jahrzehnten leer. Durch den lang andauernden Leerstand ist das Gebäude mit einem wirtschaftlich darstellbaren Aufwand nicht mehr erneuerbar. Desweiteren sind keine Gewerbebetriebe mit möglichen Arbeitsplätzen betroffen. 3 Mit dem Abriss wird ein städtebaulicher Missstand in der Magdalenenstraße beseitigt. Ein Denkmalwert für das betroffene Gebäude wurde zum Zeitpunkt der sanierungsrechtlichen Genehmigung nicht reklamiert und müsste auch auf einer denkmalrechtlichen Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.“ Frage 6: Wie steht der Senat zu den Abrissplänen des Bundes? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 5. Der Senat hat dem nichts hinzuzufügen. Frage 7: Ist dem Senat bewusst, dass dieser Abriss massiv in das Gelände, seine Kubatur/Außenumrisse eingreift? Antwort zu Frage 7: Es wird kein massiver Eingriff in die Kubatur gesehen. Frage 8: Ist dem Senat bewusst, dass dies der Auftakt zu einem Mega-Magazinbau ist, für den es keine Baugenehmigung, kein Geld und keinen Bundestagsbeschluss gibt? Antwort zu Frage 8: Auf Grund des spekulativen Charakters kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 9: Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde behauptet, dass der Sanierungsaufwand von Haus 6 unverhältnismäßig sei. Wurde dies geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu Frage 9: Durch das Bezirksamt Lichtenberg wird berichtet: „Die Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind für die Bezirksverwaltung plausibel. Nach dem lange währenden Leerstand befindet sich das Gebäude ganz offensichtlich nicht mehr in einem guten baulichen Zustand. Dem Antrag war eine Fotodokumentation beigefügt, die den Gebäudezustand darstellt.“ Frage 10: Hat der Sanierungsträger Stattbau (Stadtentwicklungsgesellschaft mbH) zugestimmt? Wenn ja, warum? Antwort zu Frage 10: Die Zustimmung zum Abriss durch den Sanierungsbeauftragten ist nicht erforderlich. Frage 11: Ist der Abriss in den Beteiligungsgremien, dem Sanierungsbeirat der Frankfurter Allee Nord (FAN-Beirat), der Standortkonferenz dargestellt, fachkompetent beraten und befürwortet worden? Antwort zu Frage 11: Durch das Bezirksamt Lichtenberg wird berichtet: 4 „Wie schon in Frage 5 dargestellt, hat das Erreichen der Sanierungsziele höchste Priorität. Da der Sanierungsrahmenplan umfangreich mit den Betroffenen erörtert wurde, und während des Prozesses kein Veto gegen eine Neubebauung an der Magdalenenstraße geäußert wurde, war der Abrissantrag nicht mehr Gegenstand der Beratungen im Sanierungsbeirat und auf der FAN-Konferenz.“ Frage 12: Was gedenkt das zuständige Bezirksamt in der Sache zu unternehmen? Antwort zu Frage 12: Durch das Bezirksamt Lichtenberg wird berichtet: „Eine sanierungsrechtliche Genehmigung gilt unbefristet und so lange, bis das Sanierungsgebiet wieder aufgehoben ist. Die genannte sanierungsrechtliche Genehmigung wurde bereits vor 1 ½ Jahren erteilt. Eine fehlerhafte oder gar rechtswidrige Genehmigung könnte von der erteilenden Verwaltung wieder aufgehoben werden. Hier wären dann ggf. auch Entschädigungsansprüche zu prüfen. Da die sanierungsrechtliche Genehmigung allerdings rechtmäßig und fehlerfrei erteilt wurde, ergibt sich für das Bezirksamt Lichtenberg kein weiterer Handlungsbedarf.“ Frage 13: Was gedenkt der Senat in der Sache zu unternehmen? Antwort zu Frage 13: Siehe Antwort zu Frage 12. Der Senat hat dem nichts hinzuzufügen. Berlin, den 8. Oktober 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen