Drucksache 18 / 21 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2019) zum Thema: IBB – Wie viel Expertise im Bereich energetischer Sanierung ist vorhanden? und Antwort vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Taschner (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21100 vom 24.09.2019 über IBB - Wie viel Expertise im Bereich energetischer Sanierung ist vorhanden? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Investitionsbank Berlin beantworten kann, aus diesem Grund wurde die IBB um Stellungnahme gebeten. Mit dem geplanten Mietendeckel in Berlin dürfen nach derzeitigem Stand Vermieter*innen in genehmigten Ausnahmefällen die Miete nach einer Modernisierung erhöhen. Diese Genehmigung sollen von der Investitionsbank Berlin bewertet und ausgestellt werden. Frage 1: Welche Erfahrungen hat die IBB im Bereich energetischer Sanierung? Bitte nach Projekten und Förderprogrammen für die letzten fünf Jahre auflisten. Frage 2: Welche Förderprogramme gibt es aktuell bei der IBB, die einen echten Anreiz zu energetischer Sanierung leisten? Wie hoch ist das Fördervolumen und wie viele Anträge auf Förderung von energetischen Sanierungen wurden in den letzten fünf Jahren gestellt? Antwort zu 1 und 2: Die Investitionsbank Berlin verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Finanzierung von Maßnahmen der energetischen Sanierung. Diese bietet sie in Form von eigenen Programmen und Durchleitung von KfW-Programmen an. Ab dem 1.10.2019 bietet die IBB die neuen Programme „HeiztauschPLUS“ und „EnergiespeicherPLUS“ an, die ebenfalls einen Beitrag zu energetischer Modernisierung leisten. 2 Die Ergebnisentwicklung der „IBB-Programme inklusive KfW-Durchleitung“ stellt sich wie folgt dar: Volumen in Mio. EUR Stückzahlen Volumen in Mio. EUR Stückzahlen Volumen in Mio. EUR Stückzahlen IBB Energetische Gebäudesanierung 124030 60,1 50 76,5 39 69,1 25 IBB Wohnraum Modernisieren MW 124150 5,2 6 3,7 9 5,3 9 IBB Wohnraum Modernisieren EM 124160 0,4 13 0,2 8 0,00 2 KfW Wohnraum Modernisieren EM 124090 0,1 1 KfW Wohnraum Modernisieren MW 124010 KfW Energieeffizient Sanieren EM 124080 1,1 36 0,4 7 0,4 9 KfW Energieeffizient Sanieren MW 124000 8,3 2 IBB ModInst 122620 Gesamt 66,9 106 89,1 65 74,8 45 Förderprogramm 2014 2015 2016 Volumen in Mio. EUR Stückzahlen Volumen in Mio. EUR Stückzahlen Volumen in Mio. EUR Stückzahlen IBB Energetische Gebäudesanierung 124030 32,9 36 24,1 23 15,0 14 IBB Wohnraum Modernisieren MW 124150 1,9 8 15,4 7 12,1 6 IBB Wohnraum Modernisieren EM 124160 0,2 4 0,2 3 KfW Wohnraum Modernisieren EM 124090 KfW Wohnraum Modernisieren MW 124010 KfW Energieeffizient Sanieren EM 124080 0,4 8 0,3 7 0,1 3 KfW Energieeffizient Sanieren MW 124000 IBB ModInst 122620 0,2 1 1,0 1 Gesamt 35,5 56 39,9 38 28,3 27 2017 2018 S 08/2019 Förderprogramm Zusammengefasst ergibt sich für den Zeitraum der letzten fünf Jahre bis Stand 08/2019 folgendes: Volumen in Mio. EUR Stückzahlen IBB Energetische Gebäudesanierung 124030 277,7 187 IBB Wohnraum Modernisieren MW 124150 43,7 45 IBB Wohnraum Modernisieren EM 124160 1,0 30 KfW Wohnraum Modernisieren EM 124090 0,1 1 KfW Wohnraum Modernisieren MW 124010 0,0 0 KfW Energieeffizient Sanieren EM 124080 2,7 70 KfW Energieeffizient Sanieren MW 124000 8,3 2 IBB ModInst 122620 1,2 2 Gesamt 334,6 337 2014 - 08/2019 Förderprogramm 3 Für das Förderprogramm ENEO lassen sich folgende Ergebnisse auflisten: Anzahl der Anträge Anzahl Fördervereinbarungen Anzahl Ablehnungen Bewilligte Mittel Fördersumme pro Förderung 2013 (ab 07.2013) 33 20 0 20.525 € 1.026,25 € 2014 40 49 1 42.825 € 873,98 € 2015 36 36 2 22.514 € 625,39 € 2016 63 59 0 44.336 € 751,46 € 2017 105 93 1 62.464 € 671,65 € 2018 90 66 0 40.467 € 613,14 € 2019 (bis 06.2019) 55 59 0 32.773 € 555,47 € Gesamt 422 382 4 265.904 € 696,08 € Seit 2009 fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die beiden Programme „IBB Energetische Gebäudesanierung“ und „IBB Altersgerecht Wohnen“, um Modernisierungsmaßnahmen im Land Berlin anzustoßen. Dabei wird der KfW-Zinssatz um aktuell bis zu 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Auch mit den Wohnungsmodernisierungsbestimmungen (WMB 2018), welche auf den beiden Programmlinien „IBB Energetische Gebäudesanierung“ und „IBB Wohnraum Modernisieren“ aufbauen, werden mit einem Fördervolumen von insgesamt 36.890.125 € echte Anreize zu energetischer Sanierung geschaffen, indem eine Zinsvergünstigung auf 0,00%, sowie ein Zuschuss von bis zu 30 % der Darlehenssumme angeboten werden. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter*innen gibt es derzeit bei der IBB, die sich mit dem Thema energetische Sanierung beschäftigen? Frage 4: Besitzt dieses Personal entsprechendes Fachwissen, um explizit die energietechnischen Fragen der energetischen Sanierung anhand des Zusammenwirkens einzelner Komponenten oder des Einsparpotenzials zu bewerten? Wenn Nein, wie soll dieses Wissen in Zukunft aufgebaut werden? Frage 5: Gibt es darüber hinaus noch externe Berater*innen, welche die IBB bei Fragen der energetischen Sanierung beraten? Wenn Ja, wie viele und welche Qualifikation besitzen diese? Wenn Nein, ist derartiges geplant? Antwort zu 3,4 und 5: In der IBB befassen sich zu diesem Thema hinsichtlich Finanzierung von solchen Maßnahmen rund 60 Beschäftigte in verschiedenen Organisationseinheiten. Darüber hinaus arbeitet die IBB Business Team GmbH im Rahmen des Förderprogramms ENEO eng mit einem Pool von 15 Energieberatern und –gutachtern zusammen. Das Personal verfügt über ein ausgesprochen gutes Fachwissen in dieser Hinsicht. Frage 6: Wie viele neue Mitarbeiter*innen plant die IBB einzustellen für den Fall, dass es durch den geplanten Mietendeckel zur Ausübung der neuen, übertragenen Aufgaben im Bereich Genehmigung von energetischer Sanierung kommt? Frage 7: Welche Ausbildung soll dieses neu zu rekrutierende Personal mit sich bringen, welches die Bewertung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung durchführt? 4 Antwort zu 6 und 7: Zum jetzigen Zeitpunkt haben weder der Senat noch das Abgeordnetenhaus von Berlin einen Beschluss zu einem sogenannten Mietendeckel gefasst. Deshalb kann und darf die IBB dieser Entscheidung nicht vorgreifen, zumal weder Umfang noch Aufgabengebiete final geklärt sind. Berlin, den 8. Oktober 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen