Drucksache 18 / 21 105 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2019) zum Thema: „Zum Heckeshorn 30“ -Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- oder Notunterkunft? und Antwort vom 09. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21105 vom 23. September 2019 über "Zum Heckeshorn 30" - Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- oder Notunterkunft? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen sind aktuell in der Unterkunft „Zum Heckeshorn 30“ untergebracht? Zu 1.: Mit Stand 27.09.2019 wohnten in der Unterkunft 132 Personen. 2. Welche Nutzungsart wurde für die Unterkunft „Zum Heckeshorn 30“ ursprünglich beantragt und genehmigt? 3. Als was wird die Unterkunft „Zum Heckeshorn 30“ heute aktuell genutzt bzw. betrieben? 4. Sollte eine Umwidmung stattgefunden haben, auf welcher Rechtsgrundlage ist diese erfolgt? Zu 2. bis 4.: Von der Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Dezember 2015 bis zur erteilten Baugenehmigung im November 2017 lautete die bauaufsichtlich geduldete Nutzung des Gebäudes Flüchtlingsunterbringung. Auch nach Erteilung der Baugenehmigung ist die Nutzungsart Flüchtlingsunterbringung. Eine Unterscheidung nach Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften erfolgt nicht. Eine Umwidmung fand nicht statt. Die Unterkunft wird aktuell zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Berlin, den 09. Oktober 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales