Drucksache 18 / 21 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 24. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2019) zum Thema: Lärmschutz und Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Reichsstraße und Antwort vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21112 vom 24. September 2019 über Lärmschutz und Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Reichsstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden in der Reichsstraße, insbesondere im Teilbereich Westendallee bis Brixplatz im Bezirk Charlottenburg, die Grenzwerte der Lärmbelästigung, vor allem in der Nacht, eingehalten? Frage 2: Sind in der Reichsstraße, insbesondere im Teilbereich Westendallee bis Brixplatz im Bezirk Charlottenburg, Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. auch zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. von 22-6 Uhr) geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden, da das Verfahren zur Ermittlung der tatsächlichen aktuellen Lärmbelastung in der Reichsstraße, welche durch den Kraftfahrzeugverkehr verursacht wird, erst aufgrund kürzlich eingegangener Anträge lärmbetroffener Anwohnerinnen/Anwohner eingeleitet worden ist. Die Basis bildet u.a. die Durchführung einer Zählung der tatsächlichen Verkehrsmengen und Fahrzeuganteile, welche in Auftrag gegeben wurde. Um entscheiden zu können, ob in der Reichsstraße durch Geschwindigkeitsreduzierungen wirksame Abhilfe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm getroffen werden kann, ist zunächst die konkrete Höhe der Lärmbelastung zu ermitteln. Frage 3: In welchen Hauptstraßen des Hauptverkehrsstraßennetzes gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen und aus welchen Gründen (bitte nach Hauptstraßen auflisten)? 2 Antwort zu 3: Der Berliner Senat verweist in diesem Zusammenhang auf das Geoportal (FIS-Broker), welches umfangreiches Datenmaterial in Bezug auf das Land Berlin bereitstellt. Hier sind auch Hauptverkehrsstraßen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit ganz oder nur abschnittsweise von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit 50 km/h abweichen, öffentlich unter https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp (Schlagwortsuche: Tempolimits) einsehbar. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert. Frage 4: Gäbe es – mit Blick auf die vorangegangene Aufstellung von Gründen – solche, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Reichsstraße rechtfertigen würden? Wenn ja, mit welcher Begründung, wenn nein, warum nicht und worin besteht der Unterschied zu Hauptstraßen, bei denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung als angemessen gilt? Antwort zu 4: Die Reduzierung der innerorts gesetzlich vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gebunden und unterliegt daher immer einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten. Ein Vergleich zwischen den einzelnen Hauptverkehrsstraßen ist daher kaum möglich. Die im Stadtgebiet vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierungen sind in der Regel entweder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder aus Lärmschutz- oder Luftreinhaltungsgründen angeordnet worden. Die Notwendigkeit zur Anordnung von Tempo 30 in der Reichsstraße aus Gründen einer hohen Lärmbelastung wird aktuell geprüft. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit konnten aktuell keine Anhaltspunkte festgestellt werden, die eine derartige Maßnahme rechtfertigen würden. Es sind auf der Reichsstraße beidseitig durchgehende Radverkehrsanlagen vorhanden und die Fahrstreifen dadurch von bisher zwei auf einen überbreiten Fahrstreifen reduziert worden. Auch die Straßenführung und der Straßenausbau mit baulichem Mittelstreifen sowie die Unfalllage begründen aktuell keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen. Die Reichsstraße gilt auch nicht als hochbelastete Strecke gemäß Luftreinhalteplan für Berlin. Frage 5: Gibt es Planungen, in der Reichsstraße im Bezirk Charlottenburg zeitlich beschränkte Durchfahrverbote für Lkw einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Reichsstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und ist infolgedessen für die Aufnahme und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Eine Umsetzung des Wunsches, den LKW-Durchgangsverkehr in der Reichsstraße zeitlich zu beschränken, steht daher im Widerspruch zur eigentlichen Funktion dieser Straße. Die Reichsstraße ist auch keine reine Wohnstraße. Es sind zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie, Supermärkte und eine Tankstelle ansässig. Bei einer zeitweisen Sperrung der Reichsstraße für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohn- und Geschäftshäuser auch weiterhin zugelassen werden. 3 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke erfordern würde. Die Reichsstraße verläuft in nordöstlicher Richtung zwischen dem Spandauer Damm und dem Theodor-Heuss-Platz. Geeignete Umleitungstrecken stehen hier in zumutbarer Entfernung nicht zur Verfügung und hätten deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen zur Folge hätten. Berlin, den 08.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz