Drucksache 18 / 21 128 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2019) zum Thema: Schutz des Waldes und Trinkwassergewinnung im Wald – sinkende Grundwasserstände im Hitzesommer und Antwort vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21128 vom 26. September 2019 über Schutz des Waldes und Trinkwassergewinnung im Wald – sinkende Grundwasserstände im Hitzesommer Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie weit sind die jeweiligen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für die Grundwasserförderung zur Trinkwasserversorgung des Landes Berlin für die Wasserwerke mit Förderbrunnen in Waldgebieten der Berliner Forsten und welche Aussagen werden darin für den Schutz der Waldflächen getroffen? Antwort zu 1: Von insgesamt neun Berliner Wasserwerken sind noch sieben Verfahren zur Bewilligung der Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung durchzuführen. Zum Wasserwerk Tegel wurde am 12./13. Juni 2019 der Erörterungstermin durchgeführt, zum Wasserwerk Spandau haben die Berliner Wasserbetriebe (BWB) die Antragsunterlagen eingereicht und zu allen übrigen Wasserwerken werden derzeit die Antragsunterlagen (u.a. Umweltverträglichkeitsuntersuchungen) durch die BWB zusammengestellt. In den laufenden Verfahren werden die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Schutzgüter im Rahmen der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (und ggfls. Flora-Fauna-Habbitat-Prüfung) untersucht und bewertet, bevor ggfls. erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Waldflächen 2 festgelegt werden. Aussagen über den Schutz der Waldflächen können erst nach Abschluss der einzelnen Verfahren getroffen werden. Bei dem bereits bewilligten Wasserwerk Wuhlheide wird für einen besonders schützenswerten Waldbestand der Grundwasserstand wöchentlich gemessen. Die Grundwasserförderung muss dort einen bestimmten Mindestgrundwasserstand einhalten. Im bewilligten Wasserwerk Kaulsdorf werden etwaige Beeinträchtigungen vorhandener Waldbiotope durch gezielten Waldumbau bzw. durch die Förderung naturnaher Waldflächen kompensiert. Frage 2: Wie hat sich der Sommer 2018 bei den Trinkwasserförderungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) abgebildet? (Bitte die Fördermengen je Wasserwerk und je Sommermonat angeben und in Vergleich zu durchschnittlichen Sommern der letzten 10 Jahre setzen.) Antwort zu 2: Die Berliner Wasserbetriebe haben folgende Daten übermittelt: Frage 3: Ab welchem Grundwasserstand und welcher Bodenfeuchtesituation sind die BWB angehalten, die Förderung einzustellen/zu drosseln, um den Baumbestand in den Berliner Forsten nicht zu gefährden? (Bitte je Fördergebiet angeben.) Antwort zu 3: Geeignete Maßnahmen zum Schutz von Waldflächen werden im Rahmen der Verfahren zur Bewilligung der Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung festgelegt. Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen. Frage 4: Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auswirkungen der Rohwasserförderung in den Sommermonaten für den Grundwasserspiegel und damit für die Wasserversorgung der Waldbäume? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die BWB betreiben ein abgestimmtes stadtweites Grundwassermessnetz. Der Einfluss der Rohwasserförderung 3 auf den Grundwasserstand nimmt mit der Entfernung zum Brunnen exponentiell ab. Der Grundwasserstand unterliegt dabei einem natürlichen Jahresgang mit hohen Grundwasserständen im Winter/Frühling und niedrigen Grundwasserstände am Ende des Sommers. Die durchschnittlichen Differenzen zwischen den Grundwasserständen im Sommer und Winter liegen in einem Abstand bis zu 1 km von kontinuierlich betriebenen Trinkwasserbrunnen bei 10 bis 30 cm. Im Jahr 2018 zeigten die mittleren Grundwasserstände in diesen Bereichen eine höhere Absenkung (im Durchschnitt 50 cm), die auf die niedrigen Niederschlagsmengen (geringe Grundwasserneubildung) und auf eine erhöhte Grundwasserentnahme durch den heißen und trockenen Sommer 2018 zurückzuführen ist. Frage 5: In welcher Organisationseinheit des Senates werden die Abwägungen zwischen der Absicherung des Trinkwasserbedarfs und dem Erhalt des Waldes im Land Berlin getroffen? Antwort zu 5: Die im Rahmen der laufenden Verfahren zur Bewilligung der Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Trinkwassergewinnung durchzuführenden Abwägungen werden in der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, nach Beteiligung der Öffentlichkeit und in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden (u.a. Berliner Forsten) getroffen. Frage 6: Welche Maßnahmen plant der Senat in den nächsten Jahren für den Erhalt des Waldes bei zunehmenden Trockenperioden als Folge des Klimawandels hinsichtlich der Wasserversorgung, die Voraussetzung für das Kohlenstoffspeichervermögen des Waldes in der Biomasse ist? Antwort zu 6: Die Berliner Forsten arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Vitalität und Stabilität der Berliner Wälder. Folgende zwei Ansätze erzielen als wesentliche Effekte einen verbesserten Wasserhaushalt und eine Erhöhung der Kohlenstoffvorräte im Wald: 1. Die Waldbaurichtlinie Die Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten regelt die Grundsätze und Ziele der Waldbewirtschaftung. Die dauerwaldartige Bewirtschaftung führt durch schonende, nachhaltige und naturverträgliche Eingriffe auf der gesamten Waldfläche zum Schutz und zur Entwicklung vielfältiger Waldbiotope mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt. Die dabei entstehenden Wälder enthalten von der Verjüngungs- bis zur Altersphase alle Entwicklungsstufen in dynamischer Verflechtung und zeichnen sich durch einen hohes Maß an Stabilität und Vitalität aus. Schwerpunkte der naturnahen Dauerwaldbewirtschaftung sind u. a.: · Kontinuierliche Steigerung des Holzvorrates, · Erhaltung und Verbesserung des Waldinnenklimas, · Humusanreicherung im Boden, · 10 % unbewirtschafteter Waldfläche (Naturentwicklungsflächen), · Förderung von Naturverjüngung, 4 · Förderung von Tot- und Biotopholz. 2. Das Berliner Mischwaldprogramm: Mit Beschluss des Mischwaldprogramms innerhalb der Strategie Stadtlandschaft fördert der Berliner Senat die Bewältigung der historisch-ökologischen Erblast der Kiefernära mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit der Berliner Wälder in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Ziel ist ein klimatoleranter Mischwald, der eine verringerte Anfälligkeit gegen biotische und abiotische Risiken aufweist und eine verbesserte Grundwasserspende erwarten lässt. Die Entwicklung von naturnahen Mischwäldern ist vor dem Hintergrund der Klimaszenarien ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge Berlins. In den Jahren 2012-2019 wurden im Rahmen des Mischwaldprogramms 750 ha Mischwald begründet, dazu wurden insgesamt 2 Millionen standortheimische Laubbäume wie Eichen, Buchen, Hainbuchen, Winterlinden, Ulmen etc. gepflanzt. Berlin, den 14.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz