Drucksache 18 / 21 130 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2019) zum Thema: Gewalt und Mobbing an den Schulen in Marzahn-Hellersdorf? und Antwort vom 04. Okt. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21130 vom 26. September 2019 über Gewalt und Mobbing an den Schulen in Marzahn-Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen in Marzahn und Hellersdorf hat es in diesem Jahr (2019) Meldungen von Gewaltvorfällen oder Mobbing gegeben (bitte je Schule/ Vorfall und Gefährdungsgrad I-III auflisten)? 2. An welchen Schulen in Marzahn und Hellersdorf hat es in diesem Jahr (2019) Strafanzeigen wegen Gewaltvorfällen oder Mobbing gegeben (bitte je Schule/ Vorfall und Gefährdungsgrad I-III auflisten)? 3. An welchen Schulen in Marzahn und Hellersdorf ist es zu Polizeieinsätzen gekommen und welche Gründe lagen dafür vor? 4. An welchen Schulen in Marzahn und Hellersdorf war der Einsatz von Polizei und Feuerwehr erforderlich und aus welchem Grund (bitte einzeln je Schule auflisten)? Zu 1.- 4.: Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 295 mitgeteilt, wurde das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen evaluiert und die Daten wurden bis zum Abschluss der Evaluation nicht zentral ausgewertet . Die Evaluation ist inzwischen abgeschlossen und zeigte, dass die mit dem Verfahren erhobenen Daten nicht belastbar sind und die schulische Realität nicht wiederspiegeln . Ein Expertengremium erarbeitet derzeit Vorschläge zur Überarbeitung des 2 Melde- und Unterstützungsverfahrens. Bis dahin wird von einer zentralen Auswertung der Daten abgesehen (vgl. Drucksache 18/18 639). Daten zu Strafanzeigen, Polizei- oder Feuerwehreinsätzen liegen im Rahmen des Meldeverfahrens nicht vor. Berlin, den 4. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie