Drucksache 18 / 21 140 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 18. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2019) zum Thema: Was sagt der Berliner Umweltatlas zum Weigandufer in Neukölln? und Antwort vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21140 vom 18. September 2019 über Was sagt der Berliner Umweltatlas zum Weigandufer in Neukölln? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Umweltatlas, Stand 2015, weist dem gesamten Uferstreifen zwischen dem Weichselplatz und der Wildenbruchstraße - rot markiert - „höchste Schutzwürdigkeit“ der Grün- und Freifläche zu. (siehe Sachdaten, Schlüssel 1400753441000000) http://stadtinternberlin .de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_0411023_planungshin_massn%40senstadt Frage 1: Ist das korrekt und aktuell? Antwort zu 1: In den Planungshinweisen Stadtklima 2015 wurde im Klimamodell Berlin der benannte Uferstreifen als Grün- und Freifläche in die höchste Schutzwürdigkeit eingestuft. Dies ist unverändert aktuell. Frage 2: Was bedeutet diese Kategorisierung für die Anforderungen an Pflege, die Möglichkeit von Umgestaltungen, Rodung, Neupflanzungen etc. eines Gebietes? 2 Antwort zu 2: Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführte Einstufung im Umweltatlas resultiert aus der wichtigen stadtklimatischen Funktion der Fläche. Insbesondere bauliche Barrieren sind zu vermeiden. Eine Vernetzung mit benachbarten Grün- und Feiflächen ist anzustreben. Die Durchströmbarkeit ist zu gewährleisten und eine Erhöhung der Mikroklimavielfalt wünschenswert. Pflegerische Eingriffe, die unter Beachtung vielfältiger weiterer Gesichtspunkte z. B. des Artenschutzes erfolgen müssen, können hierzu einen Beitrag leisten. Berlin, den 16.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz