Drucksache 18 / 21 143 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2019) zum Thema: Prioritäten des Senats bei der Verkehrsplanung im Jahr 2019 - I und Antwort vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21143 vom 26. September 2019 über Prioritäten des Senats bei der Verkehrsplanung im Jahr 2019 - I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Prioritäten hat die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr für die Projekte (Planung, Netzerweiterung, Neubau) die gemeinsam mit der Deutschen Bahn auf Berliner Gebiet durchgeführt werden (bspw. Berlin- Brandenburg i2030) im Jahr 2019 für die Planungen bis zum Jahr 2030 abgestimmt? Frage 2: Wie lauten die Projektinhalte und Projektnamen (ggf. die laufende Nummerierung der Prioritäten aufführen)? Frage 3: Gab es Veränderungen an der Liste der Priorität aus Sicht des Senats und wenn ja wann? Frage 4: Wer hat wann den Beschluss zu diesen Prioritäten vorgenommen? 2 Frage 5: Wurden diese Veränderungswünsche ggf. der Deutschen Bahn und anderen Projektbeteiligten übermittelt und wenn ja wann? Antwort zu 1 bis 5: Prioritäten zu verkehrlichen Vorhaben des Berliner Senats werden u. a. im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (künftig: Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)) gemäß Mobilitätsgesetz (MobG) Berlin festgelegt. Dabei werden die gegenüber dem vorherigen Stadtentwicklungsplan (StEP) veränderten Rahmenbedingungen analysiert (z.B. Verkehrsaufkommen und Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel), die zu erwartenden Entwicklungen skizziert und Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen definiert, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Das Mobilitätsgesetz besagt u. a. in § 16 Abs. 6 MobG auch, dass der vom StEP MoVe gesetzte Rahmen für die Vorhaben im ÖPNV/SPNV (Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr) durch den Nahverkehrsplan (NVP) konkretisiert und ausgefüllt werden muss. Der aktuelle, am 26.02.2019 vom Senat beschlossene NVP legt somit ebenfalls Prioritäten - vorrangig für die kurz- und mittelfristige Umsetzungsplanung - fest. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV und SPNV ist hier der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-2023). Dieser beinhaltet u. a. auch die im Rahmen von i2030 zu untersuchenden Vorhaben. Die Prioritätensetzungen werden in Abhängigkeit von sich verändernden Rahmenbedingungen und Entwicklungen sowie im Hinblick auf die Erreichung von verkehrs-, wirtschafts, umwelt- und klimapolitischen Zielstellungen in regelmäßigen Abständen überprüft und bedarfsweise angepasst. Des Weiteren ergeben sich Prioritätensetzungen für einzelne Maßnahmen aus weitergehenden gesetzlichen o. ä. Bestimmungen, z. B. aus der Sicht des Kreuzungsrechts und im Ergebnis von Erhaltungsnotwendigkeiten von Ingenieurbauwerken als Baulastträger des Landes und der Auftragsverwaltung des Bundes. Frage 6: Gab es Veränderungen an der Liste der Prioritäten aus Sicht der Deutschen Bahn und wann wurden diese übermittelt? Antwort zu 6: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „Mit der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es ganzjährig in einem festen Turnus Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche zu den Infrastrukturprojekten. In den Projekten i2030 sind die Projektkonsolidierungen abgeschlossen. Änderungen der Prioritäten zur Umsetzung und der weiteren Schritte gibt es von allen Projektbeteiligten nicht.“ 3 Frage 7: Auf Grund welcher Vorgänge hat die Deutsche Bahn die geplanten Brückenbauwerke entlang der geplanten Strecke der TVO nicht mehr als Priorität behandelt? Frage 8: Was hat der Senat unternommen, um ggf. seine Prioritäten in Bezug auf die Planung der TVO zu verändern und wann wurden hierzu Gespräche geführt? (Bitte genaue Datumsangabe und ggf. Besprechungsteilnehmer der politischen Leitungsebene des Senats aufführen.) Antwort zu 7 und 8: Die DB AG hat hierzu mitgeteilt: „Leider mussten wir Anfang 2019 dem Senat mitteilen, dass aus kapazitiven Gründen seitens der DB Netz AG die gewünschten Projektmanagement- und Umsetzungsleistungen für die Eisenbahnüberführungen (EÜ) der TVO nicht übernommen werden können. Die vorhandenen Kapazitäten werden für das bei der DB Netz AG fixierte Bauprogramm und für die Vorbereitungen der mit dem Bund vereinbarten Maßnahmen zu Brückenerneuerungen der nächsten LuFV-Periode benötigt.“ Die DB Netz AG hat der Senatverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Mail vom 07.02.2019 angezeigt, dass die Vereinbarung vom 28. Juni 2018 über die Planung und den Bau der vier Eisenbahnüberführungen für die jetzt laufende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungsperiode (LuFV) II und die kommende LuFV III-Periode in den Jahren 2019 bis 2024 nicht umgesetzt werden kann. Nachfolgende Gespräche mit dem Ziel, die Entscheidung der DB AG zu revidieren - zuletzt am 15.05.2019 - führten nicht zum Erfolg. Grund hierfür ist der eigene Sanierungs- und Erneuerungsbedarf für die Brückenanlagen der DB Netz AG sowie das mit den Ländern Berlin und Brandenburg fixierte Programm i2030. Bestandteil der Entwicklungsprojekte für die Hauptstadtregion - i2030 - sind u. a. auch sehr viele Eisenbahnbrückenprojekte. Berlin, den 10.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz