Drucksache 18 / 21 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. September 2019) zum Thema: Zukunft des ehem. Betonwerkes in der Grünauer Straße – Aktuelle Situation und Zukunft und Antwort vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 145 vom 26. September 2019 über Zukunft des ehem. Betonwerkes in der Grünauer Straße – Aktuelle Situation und Zukunft ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht , die Antworten zu geben und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten. 1. Wie groß ist das Gelände des ehemaligen Betonwerks Grünau? (Bitte in der Beantwortung um Beifügung einer Karte mit gekennzeichneten Grundstücksgrenzen.) Zu 1.: Die Anfrage bezieht sich vermutlich auf das Areal zwischen Teltowkanal, Bahnflächen und Grünauer Straße. Es firmiert unter der Adresse Grünauer Str. 210-216 und umfasst mehrere Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 300.000 m². Die Flurstücke sind der Anlage zu 1 zu entnehmen. 2. Wie viele Gewerbebetriebe, welcher Branchen und mit insgesamt rund wie vielen Beschäftigten befinden sich gegenwärtig auf dem Areal des ehemaligen Betonwerks Grünau? Zu 2.: Es befinden sich heute Gewerbebetriebe unterschiedlichster Art auf dem Gelände, teils mit Genehmigungen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), siehe Antwort zu Frage 3. Eine Auflistung in der gewünschten Detailschärfe liegt nicht vor. Laut Gewerbeauskunft (e-Auskunft) sind ca. 30 Unternehmen gemeldet. Die Zahl der Arbeitsplätze ist nicht bekannt. 2 3. Auf dem Gelände existieren mehrere Recyclinganlagen (Bauschutt,- Bodenrecycling- und Mischabfallsortieranlagen ). Gab es Untersuchungen zu Staub/Feinstaub- und Schadstoff-emissionen der genannten Anlagen? Wenn ja, wann und mit welchen Erkenntnissen und wenn nicht, wann ist dies vor dem Hintergrund möglicher Gefahren geplant? Zu 3.: Auf dem Gelände sind folgende nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Recyclinganlagen ansässig: a) Fünf Abfallentsorgungsanlagen zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, davon vier zur Behandlung von Bodenaushub bzw. Bauschutt sowie eine Anlage zur Hausmüllaufbereitung b) Eine Abfallentsorgungsanlage zur Behandlung gefährlicher Abfälle, hier zur Reinigung verunreinigter Böden Untersuchungen zu Staub/Feinstaub- und Schadstoffemissionen liegen bei den Recyclinganlagen vor, für die beim Anlagenbetrieb gefasste und über eine Abluftbehandlung gereinigte Abgase anfallen. Dies ist der Fall bei a) der Anlage zur Hausmüllaufbereitung sowie bei einer Anlage zur Baumischabfallbehandlung , bei der die Emissionen an Gesamtstaub, Staubinhaltsstoffe (Arsen, Cadmium, Nickel), Gesamtkohlenstoff und Geruchsstoffe gemäß § 28 BImSchG im Rahmen von alle 3 Jahre wiederkehrenden Messungen durch eine nach § 29 b BImSchG anerkannte Messstelle nachweisen zu lassen sind und b) bei der Bodenreinigungsanlage, bei der die Emissionen an Gesamtkohlenstoff durch dauerhaft installierte Mess- und Auswerteeinrichtungen gemäß § 29 BImSchG zu ermitteln sind. Die Messergebnisse belegen die Einhaltung der in Genehmigungsbescheiden festgelegten emissionsbegrenzenden Anforderungen, so dass aktuell keine weiteren Messungen aus besonderem Anlass nach §26 BImSchG erforderlich sind. Zur Minderung evtl. diffuser Emissionen aus nicht gefassten Quellen sind für alle vorgenannten Recyclinganlagen auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks emissionsmindernde Anforderungen durch bauliche und betriebliche Maßnahmen festgelegt. 4. Wird auf dem Gelände auf der Grundlage der Ausweisung als Gewerbegebiet von 1994 noch Beton hergestellt? Zu 4.: Darüber liegen keine Kenntnisse vor. 5. Gibt es Konzepte oder Beschlüsse zur Dekontaminierung der belasteten Böden im Gewerbegebiet? Zu 5.: Auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes- Bodenschutzverordnung findet aktuell auf dem Standort im Bereich einer Werkshalle eine Ölphasenabschöpfung auf dem Grundwasser statt. Weiterhin wird eine regelmäßige Kontrolle des Grundwassers über ein fest installiertes Grundwassermessnetz vorgenommen. Konkrete Bodensanierungen und weitere Grundwassersanierungs- 3 maßnahmen sind derzeit darüber hinaus nicht geplant. Weitergehende Untersuchungen bzw. Sanierungen/Sicherungen können ggfs. im Zuge einer Neubebauung vorgenommen werden. 6. Ist es noch zu verantworten, Recyclinganlagen in der Nähe von Wohngebieten zuzulassen? Welche Maßnahmen werden dahingehend ggf. wann für das ehemalige Betonwerk Grünau getroffen? Zu 6.: Für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG und damit auch für entsprechende Recyclinganlagen besteht nach § 6 BImSchG der Anspruch auf Genehmigung , wenn die dort genannten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Aktuell liegen der Genehmigungsbehörde keine Genehmigungsanträge für weitere Recyclinganlagen auf diesem Gelände vor. Die auf dem Gelände betriebenen Recyclinganlagen halten den Stand der Technik ein, so dass weitergehende Maßnahmen aktuell nicht angezeigt und rechtlich auch nicht möglich sind. Diese Anlagen sind darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil für die den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprechende Entsorgung in Berlin. Die erzeugernahe innerstädtische Abfallaufbereitung zur Verwertung ist durch die damit verbundene Vermeidung unnötiger Transportwege auch Bestandteil einer möglichst CO2-armen Abfallentsorgung. Der Bestand derartiger Standorte für Recyclinganlagen ist daher aus abfallwirtschaftlicher Sicht auch bei hohem Bedarf an Wohnbauflächen abzusichern. 7. Welche Erkenntnisse gibt es zu der enormen Belastung der Grünauer Straße und des Glienicker Wegs durch den zuführenden und abführenden Schwerlastverkehr vom und zum Gewerbegebiet? Zu 7.: Das Areal als Element des Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich (EpB-Gebiet 29: Grünauer Straße) ist heute primär über die Straße angebunden . Eine verkehrliche Erreichbarkeit, gerade auch für den Verkehr mit schweren Lkw, ist vor dem Hintergrund der Flächenwidmung notwendig. Konkrete Angaben zu Quell- oder Zielverkehren des genannten Gebiets liegen nicht vor. Bei den Verkehrserhebungen der Verkehrslenkung Berlin wird generell nur die Verkehrsnachfrage auf dem übergeordneten Straßennetz von Berlin ermittelt. Die Lkw- Belastung anhand der Ergebnisse der letzten Verkehrserhebungen(Lkw>3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) auf dem Glienicker Weg und auf der Grünauer Straße sind der Anlage zu 7. zu entnehmen. 8. Ist dem Senat das Vorhaben des Eigentümers des Gewerbegebietes bekannt, auf dem Areal ein Wohngebiet mit Miet- und Eigentumswohnungen zu errichten und Flächen für Kleingewerbe, vorrangig im Dienstleistungsbereich vorzuhalten und wird bzw. würde er dergleichen Nutzungsformen vor dem Hintergrund des dringend benötigten Wohnraums in Berlin unterstützen? Zu 8.: Die Absichten des Eigentümers, die gewerbliche Baufläche ehem. Betonwerk vordringlich für Wohnen nutzen zu wollen, sind dem Senat bekannt. Eine Unterstützung dieser Absichten findet nicht statt. 4 9. Sind dem Senat die Gründe zur Ablehnung der Entwicklung eines Wohn- und Gewerbegebietes durch den Bezirk Treptow-Köpenick bekannt und schließt der Senat aus, dieses Vorhaben im Rahmen der Feststellung gesamtstädtischer Bedeutung an sich zu ziehen? Wie kann und wird hier die Landesebene eine positive Entwicklung unterstützen? Zu 9.: Die Ablehnung der Entwicklung eines Wohn- und Gewerbegebietes durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin ist dem Senat bekannt und wird voll geteilt und unterstützt. Die gewerblichen Bauflächen ehem. Betonwerk wurden im Rahmen der Überarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Industrie und Gewerbe zum Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030) unter Mitwirkung des Bezirks bestätigt. Der StEP Wirtschaft 2030 wurde am 30.04.2019 im Senat beschlossen. Damit bleiben die Flächen an der Grünauer Straße als langfristiges Potential für die Wirtschaft in Berlin vorgehalten. Insofern kommt ein "An sich Ziehen" des Areals durch den Senat für ein Wohnungsbauvorhaben nicht in Frage. Berlin, den 14. Oktober 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Anlage zu 1. Karte_Grundstücksgrenzen Anlage zu 7. Verkehrserhebungen der Verkehrslenkung Berlin Glienicker Weg, nördlich des gemeinsamen Knotenpunktes mit B96 a Adlergestell Quelle DTV werktags (DTVw) Querschnittsbelegung Lkw>3,5 t zulässiges Gesamtgewicht / 24 Std. prozentualer Anteil Lkw>3,5t zulässiges Gesamtgewicht an Querschnittsbelegung 20.11.2017* 2.200 6,2 % SVZ 2014 1.710 4,9 % SVZ 2009 1.600 5,2 % SVZ 2005 1.300 5,6 % SVZ 1998 1.400 13 % Legende DTVw durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen SVZ Straßenverkehrszählung *Verkehrsbelastungswert basiert auf Originalzählung am benannten Erhebungstag Grünauer Straße, südlich des gemeinsamen Knotenpunktes mit der Glienicker Straße Quelle DTV werktags (DTVw) Querschnittsbelegung Lkw>3,5 t zulässiges Gesamtgewicht / 24 Std. prozentualer Anteil Lkw>3,5t zulässiges Gesamtgewicht an Querschnittsbelegung 17.10.2017* 400 3,6 % SVZ 2014 380 3,6 % SVZ 2009 400 4,0 % SVZ 2005 600 5,1 % SVZ 1998 980 7,3 % Legende DTVw durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen SVZ Straßenverkehrszählung *Verkehrsbelastungswert basiert auf Originalzählung am benannten Erhebungstag Differenzierte Aussagen zur Herkunft bzw. zum Ziel der Verkehre (hier vom und zum Gewerbegebiet) sind anhand der dargestellten Datenbasis nicht möglich. Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014, 2009 und 2005 sind im Internetangebot unseres Hauses unter folgendem Link zu finden: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml