Drucksache 18 / 21 152 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Tobias Schulze (LINKE) vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Ernst&Young und die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie und Antwort vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Katalin Gennburg und Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 152 vom 30. September 2019 über Ernst&Young und die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben und Arbeitspakete hat Ernst & Young (E&Y) bei der Erstellung der Digitalisierungsstrategie ? a. Ist E&Y mit dem Verfassen der Digitalisierungsstrategie beauftragt? Wenn nein, warum nicht? b. Ist E&Y für das Partizipationsverfahren im Rahmen der Digitalisierungsstrategie verantwortlich ? Wenn nein, warum nicht, wenn im Vergabevermerk der Stakeholder- und Partizipationsprozess als Leistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erwähnt wird? c. Falls E&Y nicht mit der Durchführung des Partizipationsverfahrens beauftragt wurde, durch wen, wann und wie soll das Verfahren dann durchgeführt werden? Zu 1. a. bis c.: Im Senatsbeschluss über die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für Berlin ist hierzu folgendes geregelt: „Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 - 2021 hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe den Auftrag, dafür den Prozess zur Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie für Berlin zu initiieren. […]Deshalb richtet sich der Strategieprozess unter Koordination der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Angebot an alle Senatsverwaltungen , sich an der Erstellung der Berliner Digitalisierungsstrategie aktiv zu beteiligen . Die gemeinsam zu erarbeitende Digitalisierungsstrategie unterstützt die Senatsverwaltungen bei der Umsetzung und Koordination ihrer digitalpolitischen Vorhaben “. Im Anhang des Senatsbeschlusses steht als Ergänzung hierzu: „Die Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie soll durch eine externe Begleitung unterstützt werden. Diese soll einerseits in der Strategieberatung und der strategischen Projektbegleitung tätig werden. Die externe Begleitung soll im Rahmen der Eckdaten konkrete Vorschläge für die detaillierte Ausgestaltung des Strategieprozesses erarbeiten und das Projektmanagement bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe während des gesamten Prozesses unterstützen. Zudem soll die externe Unterstützung Vorschläge entwerfen, wie die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie politisch-institutionell und strategisch begleitet werden kann. Andererseits soll die 2 externe Unterstützung Vorschläge für die Ausgestaltung des Partizipationsprozesses und die kommunikative Begleitung des Strategieprozesses erarbeiten.“ Die Auswahl des Dienstleisters erfolgte in einem europaweiten Vergabeverfahren. In der Leistungsbeschreibung des Vergabevermerks finden sich als Aufgaben des Dienstleisters folgende Arbeitspakete (AP): · AP 1: Strategieberatung für den Entstehungsprozess der Berliner Digitalisierungsstrategie · AP 2: Beratung für den Partizipationsprozess (verwaltungsintern und -extern) · AP 3: Kommunikative Begleitung des Strategieentstehungs- und Partizipationsprozesses · AP 4: Unterstützung beim Projektmanagement im Strategieentstehungs-, Partizipations - und Kommunikationsprozess Entsprechend unterstützt der Dienstleister, das Unternehmen Ernst & Young (E&Y), sowie als Unterauftragnehmer Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH (J&K) die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) in diesem Prozess. 2. Wie genau bringen sich die Senatsverwaltungen in den Grünbuchprozess der Digitalisierungsstrategie mit ein? (Bitte einzeln nach Verwaltung darstellen.: a. Was ist der genaue Zwischenstand der Bestandsabfrage bei den jeweiligen Senatsverwaltungen für das Grünbuch? Zu 2. a.: Zurzeit laufen die Abstimmungen zu der Ressortabfrage (Bestandsabfrage) mit allen Senatsverwaltungen. b. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Grünbuchprozess erklärt? c. Welche Senatsverwaltungen haben ihre Mitarbeit abgesagt und mit welcher Begründung erfolgten diese Absagen? Zu 2. b. und c.: Mit dem Senatsbeschluss zur Entwicklung der Digitalisierungsstrategie haben sich alle Ressorts auf eine Teilnahme an diesem Prozess verständigt, um das Querschnittsthema Digitalisierung auch ressortübergreifend bewältigen zu können. Hierzu aus dem Anhang des Senatsbeschlusses „Deshalb richtet sich der Strategieprozess unter Koordination der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Angebot an alle Senatsverwaltungen, sich an der Erstellung der Berliner Digitalisierungsstrategie aktiv zu beteiligen“. Die Bereitschaft zur Mitarbeit am Grünbuch haben bisher alle Senatsverwaltungen aktiv gezeigt. d. Welche Fokusgruppen wurden bereits durch andere Senatsverwaltungen jenseits der SenWEB im Rahmen des Grünbuch Prozesses etabliert? Zu 2. d.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranstaltet eine Fokusgruppe zum Thema eGovernment. Die Senatskanzlei veranstaltet eine Fokusgruppe zum Thema Smart City. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veranstaltet eine Fokusgruppe zum Themenbereich Migration und Integration. Des Weiteren werden bestehende Digitalisierungs-Austausch-Formate der Ressorts genutzt, um Input für den Grünbuchprozess zu generieren. 3 e. Was ist der Zwischenstand der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) und in wieweit ist diese in den Grünbuchprozess involviert? Zu 2. e.: Die IMAG als Gremium auf Arbeitsebene tagt regelmäßig, um den Entwicklungsprozess (unter anderem den Grünbuchprozess) aktiv zu begleiten. f. Welche Referent*innen sind in der IMAG vertreten? Zu 2. f.: Die IMAG-Vertreterinnen und Vertreter wurden durch die Hausleitung der jeweiligen Senatsverwaltungen ausgewählt. Hierbei handelt es sich zudem um Fachgruppen-, Referats- oder Abteilungsleiterinnen/-leiter und nicht um Referentinnen und Referenten . g. Welche Staatssekretäre sind im Ausschuss der Staatssekretäre vertreten? Zu 2. g.: Senatsverwaltung Staatssekretär/-in Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Stefan Tidow Senatsverwaltung für Kultur und Europa Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Martin Matz Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Daniel Tietze Senatsverwaltung für Finanzen Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Daniela Brückner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Sigrid Klebba Senatskanzlei Dr. Frank Nägele Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Christian Rickerts Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Sebastian Scheel Senatsverwaltung für Inneres und Sport Sabine Smentek h. Gibt es Protokolle von der IMAG und oder dem Ausschuss der Staatssekretäre und sind diese einsehbar? Zu 2. h.: Zu den IMAG-Sitzungen und zu den Sitzungen des Staatssekretärs-Lenkungskreises wurden Protokolle erstellt, die jedoch nicht öffentlich einsehbar sind. Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses besitzen auf Antrag das Recht, Einsicht in Akten und sonstige Unterlagen der Verwaltung zu verlangen. Für Privatpersonen gilt das allgemeine Informationsrecht aus § 3 IFG Bln, in dem das Recht auf Einsicht in beziehungsweise Auskunft über den Inhalt geführter Akten öffentlicher Stellen geregelt ist. 3. Warum ist nach den sehr guten Erfahrungen mit dem Expertenkreis im Prozess „Masterplan Solarcity“ https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ bisher bei der Digitalisierungsstrategie kein vergleichbares Begleitgremium aus Fachexpert *innen vorgesehen? Zu 3.: Der Prozess der Meinungsfindung über ein Begleitgremium und dessen Ausgestaltung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 4 4. Stellt die „Deklaration of Cities Coalition for Digital Rights“, die im März 2019 von Berlin unterzeichnet wurde, die normative Grundlage der Digitalisierungsstrategie dar? a. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Deklaration in der Digitalisierungsstrategie berücksichtigt wird? Zu 4.: Das Land Berlin hat im März 2019 den Beitritt zur „Cities Coalition for Digital Rights“ verkündet. Die „Deklaration der Cities Coalition for Digital Rights“ findet daher Eingang in die Diskussion über die Digitalisierungsstrategie. Da die Digitalisierungsstrategie derzeit noch in ihrem Entstehungsprozess ist, können noch keine Aussagen zu den Inhalten getroffen werden. 5. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie ist ein Partizipationsverfahren für Bürger*innen vorgesehen : a. Wie soll dieses genau aussehen und von wem durchgeführt werden? b. Welches Onlineverfahren soll es dazu geben bzw. welche Onlineplattformen werden dafür genutzt oder erstellt? c. In welcher Form sind Bürgerwerkstätten geplant? d. Wie hoch ist das Budget, das für den Beteiligungsprozess zur Verfügung steht? Zu 5. a. bis d.: Der Beteiligungsprozess wird - wie in der Antwort auf die Frage 1 dargestellt - zentral von der SenWiEnBe koordiniert. Die weiteren Senatsverwaltungen sind an dem Prozess aktiv beteiligt. Für den Beteiligungsprozess und die jeweiligen Arbeitspakete des Auftrags wurden keine eigenen Budgets angesetzt, aber bei allen Arbeitspaketen fallen anteilig Leistungen im Zusammenhang mit Beteiligungsprozessen an. In allen Senatsverwaltungen fallen des Weiteren Personal- und Sachaufwendungen für die Absprache und die Durchführung von Beteiligungsmaßnahmen an, die nicht separat erfasst werden. Als Online-Beteiligungsplattform soll die landeseigene Website mein.Berlin.de genutzt werden. Zudem findet aktuell eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb statt zur Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Bürgerdialogs (Bürgerwerkstatt). 6. Wann wird es eine Internetseite bzw. öffentlich zugängliche Information um den Prozess der Digitalisierungsstrategie geben? Zu 6.: Mit dem Grünbuch und dem damit einhergehenden Start der breiten Partizipation soll eine Internetseite der Digitalisierungsstrategie online geschaltet werden. Berlin, den 14. Oktober 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe