Drucksache 18 / 21 154 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Zustand der Berliner Gehwege (III) und Antwort vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21154 vom 30. September 2019 über Zustand der Berliner Gehwege (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher alle Berliner Bezirke um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Gehwege wurden in den Berliner Bezirken seit 2016 neu angelegt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit: „Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau hat im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung keine Gehwege bis 2018 geplant, die neu angelegt werden müssten. Durch Baumaßnahmen Dritter wurden nach Beendigung der Sondernutzung die Gehwegflächen neu hergestellt (Joachimsthaler Straße 1-5, Kantstraße 163-164, Englische Straße 6 und Wegelystraße). Derzeit sollen die Gehwege in der Reichsstraße zwischen Theodor-Heuss-Platz und Steubenplatz in Teilbereichen neu angelegt werden. Diese Maßnahme wird voraussichtlich zwei Jahre beanspruchen. Bei der Baumaßnahme Luisenplatz werden auch Gehwegbereiche neu angelegt.“ Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Wartenberger Straße vor Nr. 120 (Flüchtlingsheim).“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Herstellung von Gehwegen im Stadtbezirk Marzahn und Hellersdorf: 2 2016 - Stolzenhagener Str. - Köthener Str. 1-3 - Hornetweg 14-18 - Cecilienstr., südl. zw. Tollensee- u. Hellersdorf. Str. - Friedhof Wiesenburger Str. - Wildrosengehölz, von Ecke Hermelinweg bis Hausnummer 6a - Giesestr./Ecke Brederickstr. - Giesestr./Ecke Hannsdorfer Str. - Blumberger Damm entlang dort wo sich Gefahrenstellen befanden 2017 - Allee der Kosmonauten zw. Schragenfeldstr. und Rewe - U-Bahnhof Kaulsdorf - Irmfriedstr. im Bereich Lidl - Heerstr-, Eschenstr. zwischen Birkenstr. und Eichhorster Str. - Bütower Str. nördl. zwischen Pilgramer und Schrobsdorffstr. - Seestr. 10 2018 - Walsheimer Str. - Feldberger Ring - Franz-Stenzer-Str. - Greifswalder Str. von Hönower Str. bis An den Siedlergärten - Klingenthaler Str. von Eingang Schule bis Carola-Neher-Str. - Kranoldstr. von Stöwestr. bis Zander Str. - Schwabenallee - Maisweg von Rapsweg bis Gerstenweg - Allee der Kosmonauten 189 - 197 - R.-Wallenberg-Str. 40-42 - Heerstr. Eschenstr. bis Anschluss Kaulsdorfer Busch - Bütower Str. zwischen Pilgramer und Mirower Str. - Am Feldberg bis Steffenshagener Str. 33 2019 - Pilgramer Straße von Nr. 48 bis Alt-Mahlsdorf - Florastr. 1 bis Markgrafenstr. - Melanchthonstr. 96 - Terwestenstr. 100 bis Dahlwitzer Str. - Ridbacher Str. 39 - 43 - C.-Zetkin-Weg Höhe Schwimmhalle - Lübzer Sr. 9 und 9a - Köp. Str. von Alfelder Str. bis Zimmermann - Maratstr. vor Schule - Ringenwalder Str. 23 - Franz-Stenzer-Str. - Kemberger Str. - Alt Marzahn 70 - Boxberger Str. - Fichtelbergstr. 18 - Straße An der Schule - Bismarcksfelder Str.“ 3 Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: - „Wilhelmine-Gemberg-Weg 1. und 2. Bauabschnitt - Alexandrinenstraße zwischen Stallschreiberstraße und Sebastianstraße - Bärbel-Bohley-Ring - Lichtburgring“ Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2016: 1. Neudecker Weg von Deutschtaler Straße bis Selgeneauer Weg 2. Ortolanweg von Haus Nr. 97 bis gegenüber Einmündung Kielinger Straße 3. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße 4. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße 5. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße 6. Gielower Straße von Fritz-Reuter-Allee bis Paster Behrensstraße Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2017: 7. Gielower Straße von Malchiner Straße bis Fritz-Reuter-Allee 8. Franz-Körner-Straße von Haus Nr.66 bis Buschkrugallee 9. Fritz-Erler-Allee von Käthe-Dorsch-Ring bis Käthe-Dorsch-Ring 10. Neudecker Weg von Selgenauer Weg bis kurz vor Einmündung Alt-Rudow 11. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße 12. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße 13. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße 14. Herrfurthstraße von Lichtenrader Straße bis Herrfurthplatz 15. Wildmeister Damm zwischen Lipschitzallee und Grünzug BBR – Teil 1 Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2018: 16. Tellstraße von Sonnenallee bis Weserstraße 17. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße und Zeitzer Straße 18. Glasower Straße von Bendastraße bis Hermannstraße 19. Mohnweg von Flurweg bis Primelweg 20. Fuldastraße von Weserstraße bis Ossastraße 21. Germaniapromenade von Haus Nr. 14 bis Haus Nr. 34 (nördliche Seite) 22. Wildmeisterdamm von Grünzug BBR bis 200 m vor Wermuthweg – Teil 2 23. Köpenicker Straße von Alt-Rudow bis Haus Nr. 192 Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2019: 24. Johannisthaler Chaussee von Heideläufer Weg und Wildmeisterdamm 25. Johannisthaler Chausee zwischen Haus Nr. 219 und Rohleger Weg 26. Alt-Buckow von Buckower Damm bis Einmüdnung Fläzsteinpfad 27. Fritz-Erler-Allee von Wutzkyallee bis Käthe-Dorsch-Ring 28. Germaniapromenade von Friedrichsbrunner Straße bis Suderoder Straße (südliche Seite) 29. Wildmeister Damm von 200 m vor Wermuthweg bis Hörsingsteig 30. Nansenstraße von Mabachufer bis Manitiusstraße 31. Kölner Damm Teilebreiche zwischen Hugo-Heimann-Straße und Johannisthaler Chaussee 32. Mahlower Straße von Fontanestraße bis Lichtenrader Straße auf beiden Seiten 33. Köpenicker Straße von Haus Nr. 192 bis Prierosser Straße Im Rahmen von investiven und programmgeförderten Straßenneubaumaßnahmen wurden ab 2016 folgende Gehwege grundhaft erneuert, verbreitert oder komplett neu hergestellt: 1. Ostburger Weg Nordseite zwischen Am Espenpfuhl und Will-Meisel-Weg 2. Kestenzeile zwischen Buckower Damm und Christoph-Ruden-Straße 4 3. Weichselstraße zwischen Pflügerstraße. und Lohmühlenbrücke 4. Karl-Marx-Straße zwischen Jonasstraße und Briesestraße 5. Neckarstraße komplett von Karl-Marx-Straße bis Ilsestraße 6. Buckower Damm von Mollner Weg bis Alt-Buckow“ Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Im betroffenen Zeitraum wurden im Bezirk Pankow nachstehende Gehwege/Gehwegabschnitte neu angelegt: - Röntgentaler Weg von Pölnitzweg bis Stadtgrenze - westlicher Gehweg Röbellweg zwischen Pölnitzweg und Mewesstraße - Rosenthaler Weg von Blankenfelder Chaussee bis Picardiweg.“ Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit: - „Steilpfad zwischen Waidmannsluster Damm und Erholungsweg (östliche Seite) - Am Bärensprung zwischen Diakonie und Bisonweg - Glienicker Straße zwischen P+R Platz und Ärtzehaus - Ruppiner Chaussee zwischen Haus Nr. 153 und 157 - Tietzstraße zwischen Ernststraße und Sportplatz - Emmentaler Straße zwischen Hausnummer 112 und 118 - Huttwiller Weg zwischen Thorgauer Straße und Walliser Straße (nördliche Seite) - Dülmener Pfad zwischen Billerbecker Weg und Selmer Pfad - Bernauer Straße im Bereich des Wasserwerkes (Richtung Tegel) - Bekassinenweg zwischen Im Erpelgrund und An der Wildbahn (beidseitig) - Artemisstraße zwischen Waidmannsluster Damm und Dianastraße (beidseitig) - Oranienburger Straße zwischen Göschenplatz und Wittenauer Straße (beidseitig) - Oranienburger Straße zwischen Am Nordgraben und Tessenowstraße „ Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Da ausdrücklich nach neu angelegten Gehwegen gefragt wird, können für den Bezirk Spandau die Gehwege im Seegefelder Weg (zwischen Am Kiesteich und Finkenkruger Weg (teilweise momentan noch in der Bauphase)) und in der Parkstraße benannt werden. Bei allen anderen vielfältigen Maßnahmen handelte es sich lediglich um Instandsetzungsmaßnahmen.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit: „Unter neu angelegten Gehwegen verstehen wir die Gehwege, die vorher in einem unbefestigten Zustand waren. Folgende Abschnitte wurden neu angelegt: - Am Eichgarten 15-16, 12167 Berlin - Altvaterstr. von Breisgauer Str. bis S-Bhf. Schlachtensee, 14129 Berlin (Nordseite) - Kyllmannstr. von Königstr. bis Haus-Nr. 16, 14109 Berlin (Wetseite) - Lange Stücken 1a - 3, 14109 Berlin (Ostseite) - Schopenhauer Str. 35-39, 14129 Berlin - Benschallee von Loyd-G.-Wels-Str. bis Bezirksgrenze, 14163 Berlin (Westseite) - Lindenstr. von Hugo-Vogel-Str. bis Braschzeile, 14109 Berlin (beidseitig).“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Aufgrund der Personalsituation im Straßen- und Grünflächenamt ist eine rückblickende detaillierte Aufstellung nicht zu leisten. Allgemein kann informiert werden, dass die wenigen dem Bezirk zur Verfügung stehenden Mittel für die Straßenunterhaltung (ca. 3 Mio. Euro) schwerpunktmäßig für die 5 Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den bestehenden Fahrbahnen und Gehwegen eingesetzt werden. Mittel aus dem sog. Gehweginstandsetzungsprogramm werden in der Regel dort eingesetzt, wo Gehwege von Leitungsbauarbeiten betroffen sind und ergänzend zum erforderlichen Deckenschluss durch die Leitungsbetriebe sinnvoll eine ganze Gehwegbreite neu hergestellt werden kann. Gleiches gilt bei der Realisierung von neuen Wohnungsbaustandorten. Die oft als Baustelleneinrichtung temporär genutzten Gehwege werden im Nachgang unter finanzieller Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes in Gänze neu hergestellt.“ Frage 2: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der entsprechenden Wege? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit: „Die Beseitigung von Gefahrenstellen erfolgt umgehend. Je nach Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten werden diese entweder aus der baulichen Unterhaltung (oder entsprechenden Sonderprogrammen) oder über die Anmeldung in die bezirkliche Investitionsplanung durchgeführt.“ Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Neue Gehwege werden i. d. R. im Zusammenhang mit neuen Straßen innerhalb eines Erschließungsgebietes hergestellt oder bei Fehlen dieses Straßenbestandteils an vorhandenen Fahrbahnen und unbefestigten Seitenstreifen, sofern in diesen Fällen verstärkt Fußgängerverkehr zu verzeichnen ist.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Die Auswahl der Wege richtet sich nach folgenden Kriterien: - Sicherung der Schulwege - Sicherung der Wege zu Senioreneinrichtungen bzw. Einrichtungen, die hauptsächlich von Senioren genutzt werden - gute Erreichbarkeit der Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs - Beschwerdeschwerpunkte.“ Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: „Die Gehwege dienen der Erschließung der angrenzenden, neu errichteten Wohnbebauung“ Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Die Auswahl der Gehwege orientiert sich bei den Straßeninstandsetzungsmaßnahmen am technischen Zustand bzw. an der vorgefundenen Oberflächenbeschaffenheit der Gehwegbeläge. Hauptauswahlkriterien sind die Häufigkeit festgestellter Mangel- und Fehlstellen auf Grundlage der Straßenbegehung, die vorliegende Beschwerdelage von Anliegern, die Nähe zu sozialen Einrichtungen (z. B. Altenheime) und die politische Schwerpunktsetzung. Bei der Auswahl stehen alle Ortsteile von Neukölln im Focus. Bei Gehwegerneuerungen im Zuge von Straßenneubauvorhaben spielen mehrere technische und verkehrliche Kriterien eine Rolle. Die vorhandenen Gehwege, die neu gebaut worden sind, entsprachen nicht mehr den aktuellen Richtlinien für den Fußgängerverkehr hinsichtlich Breite, Aufenthaltsqualität Barrierefreiheit und Sicherheit.“ 6 Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Nachstehend einige Kriterien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Charakter der Straße (Hauptstraße, Quartiersstraße usw.); vermutetes Fußgängeraufkommen; Umsetzmöglichkeit bei vorhandenem Baumbestand, vorhandenen Gehwegbreiten und Möglichkeiten der Regenentwässerung; Finanzierungsmöglichkeit.“ Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit: „Die Auswahl der Gehwege erfolgt entsprechend der dem Bezirk obliegenden Verkehrssicherungspflicht und dem Bedarf.“ Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Neue Gehwege werden in der Regel im Rahmen von Investitionsmaßnahmen hergestellt. Zur Sicherstellung der Finanzierung bedarf es der Aufnahme der Ausbauplanung in die Investitionsplanung und dann konkret in den jeweiligen Haushaltsplan zum Zeitpunkt der Bauausführung. Die Investitionsplanung wird von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Erschließungsanlagen sind u. a. eine planungsrechtliche Feststellung nach Baugesetzbuch, ein von den Berliner Wasserbetrieben vorliegendes Entwässerungskonzept, ein abgeschlossenes Beteiligungsverfahren sowie teilweise Eigentumsübertragungen (Grunderwerb).“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit: „Die Auswahl der Baumaßnahmen richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit eines Gehweges. Weiterhin werden Lücken unbefestigter Teilabschnitte eines Gehweges geschlossen und Bürgerbeschwerden berücksichtigt.“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Welche Maßnahmen konnten aufgrund nicht auskömmlicher finanzieller Mittel nicht realisiert werden? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit: „Aufgrund des derzeitigen Personalmangels im Fachbereich Tiefbau konnten die Sondermittel für die Gehwegesanierung nicht in Anspruch genommen werden. Bezüglich des Umgangs mit Gefahrenstellen, für die entsprechende Rahmenverträge vorliegen, wird auf die Beantwortung zu 2. verwiesen.“ Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit: „Fehlende Gehwege und Gehwegteilstücke neben Fahrbahnen: - Hönower Wiesenweg - Neuer Feldweg - Rheinpfalzallee - Kietzer Weg - Köpenicker Allee - Wallensteinstraße - Waldowallee 7 - Verlängerte Waldowallee - Wriezener Straße - Goeckestraße - Roedernstraße - Klarastraße - Vincent-van-Gogh-Straße - Neuzeller Weg - Ahrensfelder Chaussee“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Gehwege in den Siedlungsgebieten fehlen bis auf einige Ausnahmen komplett, da die meisten Straßen in den letzten Jahren nur provisorisch befestigt wurden. Die Gehwege in den Neubaugebieten sind inzwischen 30 bis 40 Jahre alt und in Größenordnung reparaturbedürftig.“ Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: „Keine.“ Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit: „Es wurden nur entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmittelen im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms Maßnahmen gemeldet. Trotz der erheblichen finanziellen Anstrengungen im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogramms besteht nach wie vor ein erheblicher Mehrbedarf an instand zusetzenden Gehwegen. Der Instandhaltungsrückstau beträgt schätzungsweise ein Vielfaches des bereits getätigten Finanzvolumens seit Bestehen des Straßeninstandsetzungsprogramms. Für Neukölln lässt sich dieser Bedarf an finanziellen Mittel jedoch nicht genau beziffern, da das Straßenerhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen erst im Aufbau ist.“ Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Aufgrund der nicht ausreichenden personellen Kapazitäten für die Planung und Bauleitung werden im Bezirk Pankow nur Vorhaben vorbereitet, für die eine Finanzierbarkeit gesichert ist. Auch für die Erstellung von Vorhabenlisten im Sinne der Frage fehlt die personelle Ressource. Erschwerend kommen dann die technischen Probleme in der Planungsphase, vor allem fehlende Straßenentwässerung in Verbindung mit den Regelungen zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE), altem Baumbestand und geringe Gehwegbreiten, hinzu.“ Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit: „Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden bezirklichen finanziellen Mittel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes muss außerhalb der Investitionsmaßnahmen auf das Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Sanierung von Gehwegen zurückgegriffen werden. Dieses Sonderprogramm gibt es seit 2017. Unabhängig davon ist die Sanierung und Erneuerung von Gehwegen abhängig von den zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten, hier insbesondere der Baufirmen, im Bereich des Steinstraßenbaus. Die im Sonderprogramm von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angemeldeten Maßnahmen wurden finanziert. Allerdings decken diese nicht den notwendigen Bedarf der Sanierungen im Gehwegbereich ab. Eine Priorisierung notwendiger Maßnahmen liegt nicht vor, da sich 8 diese aufgrund von Änderungen im Zustand der Gehwege, wie auch hinsichtlich notwendiger Bedarfe, wie z. B. Kita Neubau, neu eingerichtete Buslinien, immer wieder verändern können.“ Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Da neue Maßnahmen, wie unter 2. bereits erwähnt, im Regelfall im Rahmen von Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden, ist für diese ein hoher finanzieller und gleichzeitig personeller Aufwand sowohl bei den Berliner Wasserbetrieben als auch im Stadtplanungsamt und im Straßen- und Grünflächenamt nötig. Die in der Investitionsplanung veranschlagten Kosten beinhalten die Summe für den Straßenbau, Kosten für den Grunderwerb und die öffentliche Beleuchtung, jedoch noch nicht die vom Land Berlin zu tragenden Kosten für die Regenentwässerung.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit: „Wenn der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mehr finanzielle Mittel für diese Aufgabe erhielte, könnten mehr Maßnahmen umgesetzt werden.“ Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu Frage 1.“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit: „Der Bezirk Treptow-Köpenick hat 1284 Straßen mit ca. 700 Längenkilometern. Vor diesem Hintergrund kann keine detaillierte Aufstellung von notwendigen Maßnahmen benannt werden, welche mangels entsprechendem Budget und Personal nicht umgesetzt werden können.“ Berlin, den 14. Oktober 2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz