Drucksache 18 / 21 155 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Arbeitsbedingungen der Bezirkselternausschüsse Kita und Antwort vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21155 vom 30. September 2019 über Arbeitsbedingungen der Bezirkselternausschüsse Kita ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Die Bezirksämter von Berlin wurden daher zu den Fragen 1. bis 3. um Stellungnahme gebeten. 1. Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirkselternausschüssen Kita für welche Zwecke jeweils zur Verfügung? Zu 1.: Die Rückmeldungen der Bezirke zur finanziellen Ausstattung der Bezirkselternausschüsse Kindertagesstätten (BEAK) sind in der folgenden Tabelle im Überblick dargestellt: 2 Bezirk Finanzielle Mittel pro Jahr in EUR Bemerkungen Charlottenburg-Wilmersdorf 100 Friedrichshain-Kreuzberg Dem Bezirkselternausschuss stehen keine finanziellen Mittel aus dem Bezirkshaushalt zur Verfügung. Es werden bislang nur infrastrukturelle und nichtmonetäre Leistungen der Verwaltung vorgehalten: Nutzung von Drucker, Kopierer , Bereitstellung eines Postfachs, Verteilung von Kita-bzw. Trägeranschreiben über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Frühe Bildung und Erziehung. Zu den BEAK-Sitzungen kann Technik (Beamer, Laptop) angefordert werden. Lichtenberg Keine Der Bezirk stellte in der Vergangenheit projektbezogene Sondermittel nach Einzelfallprüfung zur Verfügung. Marzahn-Hellersdorf 150 Eine Aufstockung wird geprüft. In 2019 konnten 1.500 EUR aus einem Genossenschaftsfond für größere Veranstaltungen des BEAKs eingeworben werden. Mitte Keine Die Mitglieder des BEAK erhalten Aufwandsentschädigungen für ihre Anwesenheit im Jugendhilfeausschuss und in der Spielplatzkommission (20 EUR je Sitzung). Neukölln Keine Lösungen für bspw. Druckkosten werden im Einzelfall gesucht. Pankow 400 Reinickendorf Keine Spandau 150 Darüber hinaus standen in den vergangenen Jahren zusätzliche Mittel für den besonderen Geschäftsbedarf bereit. In 2019 waren dies bis zu 1.000 €. Steglitz-Zehlendorf Keine Tempelhof-Schöneberg Keine Es besteht die Absicht, den BEAK künftig, in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltmittel, finanziell zu unterstützen. Treptow-Köpenick Keine Seit 2/2018 existiert kein BEAK. Eine materielle Unterstützung würde grundsätzlich erfolgen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind in aller Regel zur Deckung des allgemeinen Geschäftsbedarfs (Sachkosten) bestimmt. 3 2. Welche Räume können die Bezirkselternausschüsse Kita zur Organisation und Durchführung ihrer eigenen Arbeit, z.B. Beratungsarbeit in Form von Sprechstunden, nutzen? 3. Welche Bezirkselternausschüsse Kita haben die Möglichkeit, über eigene Räumlichkeiten verfügen zu können? Zu welchen Bedingungen erfolgt dies? Zu 2. und 3.: Alle rückmeldenden Bezirksämter unterstützen die BEAK‘s nach eigener Angabe durch die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten, in der Regel in den jeweiligen Bezirksämtern bzw. Rathäusern selbst, teilweise auch in Kindertageseinrichtungen , Schulen oder Jugendfreizeiteinrichtungen. Im Bezirk Reinickendorf verfügt der BEAK über einen Raum zur alleinigen Nutzung. Die Überlassung erfolgt in allen Fällen kostenlos. 4. Ist eine Angleichung der Arbeitsbedingungen der Bezirkselternausschüsse Kita vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Die Aktivitäten und Bedürfnisse der BEAK‘s sind unterschiedlich. Ihren Anliegen wird, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, bezirksspezifisch Rechnung getragen. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den BEAK‘s obliegt den bezirklichen Jugendämtern . Eine landesweite Regelung ist nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht erforderlich. Berlin, den 16. Oktober 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie