Drucksache 18 / 21 156 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Geht es voran im CleanTech Business Park Berlin-Marzahn? (II) und Antwort vom 14. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 156 vom 30. September 2019 über Geht es voran im CleanTech Business Park Berlin-Marzahn? (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Vermarktung der Flächen auf dem Gelände des Clean Tech Business Parks? Zu 1.: Bisher wurde eine Teilfläche des im Eigentum der Berliner Wasserbetriebe befindlichen Teils des CleanTech Business Parks verkauft. Während die bezirkseigenen Flächen nur in Erbpacht vergeben werden, werden die nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Berliner Wasserbetriebe weiterhin zum Verkauf angeboten. 2. Warum konnte bis heute, bis auf ein einziges Unternehmen, keine weitere erfolgreiche Ansiedlung vorgenommen werden? Zu 2.: Auf dem Areal des heutigen CleanTech Business Parks wurde mit hohem finanziellen Aufwand und mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) das Gelände des ehemaligen Klärwerks Falkenberg erschlossen und hergerichtet. Ziel ist nicht die schnelle Grundstücksvermarktung , sondern die Vorhaltung von Flächen für Investitionsvorhaben mit besonderem Anspruch. Den Förderrichtlinien folgend kann sich hier nur produktionsnahes Gewerbe entsprechend der sogenannten „GRW-Positivliste“ ansiedeln. Es handelt sich überwiegend um ausgewiesene Industrieflächen (GI-Flächen) und nur wenige Gewerbeflächen (GE-Flächen). Als zentrales Alleinstellungsmerkmal existiert eine Kernzone für Störfallanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Darüber hinaus wird eine branchenspezifische Ansiedlungsstrategie verfolgt: Der Fokus richtet sich auf die Cleantech-Branche mit ihren Leitmärkten nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz, umweltfreundliche Energien und 2 Energiespeicherung, nachhaltige Wasserwirtschaft, Rohstoff- und Materialeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft. Dem stadtentwicklungspolitischen Ziel der Flächeneffizienz wird dadurch Rechnung getragen, dass die wertvollen Flächenpotenziale im CleanTech Business Park nicht für flächenintensive Nutzungen mit geringen Arbeitsplatzeffekten vergeben werden. Die bisherigen Anfragen konnten die vorgenannten Kriterien überwiegend nicht erfüllen. Teilweise haben Unternehmen davon Abstand genommen, das mit dem Erwerb von landeseigenen Flächen einhergehende Procedere in Kauf zu nehmen; zudem war für einige Unternehmen Erbpacht keine vertragliche Option. 3. Wie viele Anfragen von Unternehmen gab es bisher insgesamt? Zu 3.: Nach Angaben des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin haben seit Abschluss der Herrichtungsmaßnahmen für Flächen im CleanTech Business Park 35 Unternehmen ein vertieftes Ansiedlungsinteresse gezeigt. 4. Wie viele Anfragen von Unternehmen gibt es aktuell? Zu 4.: Aktuell liegen dem für die Vermarktung der Flächen des CleanTech Business Parks federführenden Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin fünf Anfragen vor. 5. Welche Anfragen gab es bisher, einen Teil des Geländes temporär zu nutzen? 6. Sind temporäre Nutzungen grundsätzlich ausgeschlossen? Wenn nicht, welche temporären Nutzungen sind auf dem Gelände des Clean Tech Business Park möglich? Zu 5. und 6.: Nach Angaben des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin gab es zwei Anfragen zur Nutzung der Fläche für Festivals. Temporäre Nutzungen sind jedoch aufgrund der GRW-Förderung ausgeschlossen. Berlin, den 14. Oktober 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe