Drucksache 18 / 21 158 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: BVG-Haltestellen als „Öko-Stopps“ und Antwort vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21158 vom 01.10.2019 über BVG-Haltestellen als „Öko-Stopps“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie wird in der niederländischen Stadt Utrecht, die hier als Ideengeber genannt wird, die Begrünung der Wartehäuschen von den Insekten angenommen? Wie hat sich die Insektenpopulation in Utrecht dadurch entwickelt? Frage 2: Für wie wahrscheinlich hält es der Senat, dass Insekten sich auf der Begrünung von Wartehäuschen an innerstädtischen Umsteigeschwerpunkten heimisch fühlen und die Begrünung annehmen? Auf welche Studien gründet der Senat seine Auffassung? Frage 3: Welche Studien hinsichtlich der negativen Auswirkungen von Solar-Paneelen auf Insekten wurden bei der Entscheidung des Senats herangezogen? Zu welchem Ergebnis ist der Senat gekommen? Antwort zu Frage 1 bis 3: Dem Senat liegen hierzu keine vertieften Erkenntnisse und keine Studien vor. Frage 4: Wie sollen die begrünten Flächen gepflegt werden? (Bewässerung, Schnitt, Beseitigung von Müll, usw.) 2 Frage 5: In welcher Größenordnung sollen die Solar-Paneele den Strom für die Beleuchtung der Wartehäuschen produzieren? Frage 6: Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit von Wartehäuschen-eigener Stromversorgung im Hinblick auf Vandalismus? Auf welche Studien gründet der Senat seine Auffassung? Frage 7: Aus welchem Etat wird das Pilotprojekt finanziert? Welche ÖPNV-Investitionen werden dadurch zurückgestellt? Frage 8: Mit welchen Kosten ist für Anschaffung, Betrieb und Wartung dieser Wartehäuschen zu rechnen für den Fall, dass das geplante Pilotprojekt nach einer Testphase berlinweit umgesetzt wird? Antwort zu 4 bis 8: Mit dem Nahverkehrsplan schreibt das Land Berlin lediglich vor, dass Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung über einen Witterungsschutz verfügen müssen. Das ist in der Regel eine Wartehalle oder ein Bahnsteigdach. Die Ausstattung liegt in der unternehmerischen Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Der Senat steht der Idee, Bushaltestellen multifunktionaler zu nutzen, sehr aufgeschlossen gegenüber. Angesichts der Herausforderung, denen Berlin angesichts des Artensterbens und dem Klimawandel gegenübersteht, können sowohl kleine als auch symbolische Aktionen einen Beitrag zur Bewältigung leisten. Neben ihrem realen Nutzen ist dabei auch der Beitrag zur Sensibilisierung für diese Themen in der Öffentlichkeit wichtig. Die BVG teilt hierzu mit: „Zurzeit wird intern geprüft, was in diesem Zusammenhang machbar ist und welche Kriterien unsere zukünftige smarte Wartehallengeneration erfüllen muss. Dabei sind Faktoren wie die Lage (z.B. Verschattung), Möglichkeiten der Stromversorgung (z.B. mittels Versorgung über Photovoltaik auf dem Dach) und natürlich die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Die Anforderungen wird die BVG in einem zu erstellenden Lastenheft formulieren und in ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren integrieren. Aufgrund des frühen Projektstatus können noch keine Angaben bspw. zu den Anschaffungs- und Instandhaltungskosten gemacht werden.“ Berlin, den 21.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz