Drucksache 18
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21 164
Schriftliche Anfrage
18. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE)
vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019)
zum Thema:
Zukunft des Wernerbad
und
Antwort
vom 11. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019)
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Senatsverwaltung für Finanzen
Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 164
vom 01.10.2019
über Zukunft des Wernerbad
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständig-
keit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort
zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung und Vermarktung der Grundstücke
des ehemaligen Wernerbades betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
(BIM GmbH), das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Berlinovo Grundstücksentwick-
lungs GmbH und die Vivantes Forum für Senioren GmbH um Stellungnahme gebeten.
Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte wurden bei der Beantwortung be-
rücksichtigt.
1. Wie ist der Stand der Planungen für das Gelände des ehemaligen Wernerbades in Kaulsdorf?
Zu 1.: Das Land Berlin hält am Vorhaben fest, an dem Standort eine Wohnanlage für
Demenzkranke zu errichten und zu betreiben. Die Wohnanlage wird von der Berlinovo
Grundstücksentwicklungs GmbH entsprechend der B-Planausweisung und der Maß-
gabe der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gebaut und von
der Vivantes Forum für Senioren GmbH betrieben werden. Zu diesem Zweck hat die
BIM GmbH das Grundstück am 19.09.2019 an die Berlinovo Grundstücksentwicklungs
GmbH verkauft. Derzeit wird die bauliche Vorplanung für die Realisierung der Pflege-
einrichtung erstellt.
2. Welchen Stand haben die Pläne zur Realisierung der Pflegeeinrichtung?
3. Gibt es hierzu ein Konzept? Wo ist dies für die interessierte Öffentlichkeit einzusehen?
Zu 2. und 3.: Geplant ist eine Einrichtung für die Versorgung von Bewohnerinnen und
Bewohnern mit gerontopsychiatrischen und demenziellen Erkrankungen. Das für die
Beantragung des Versorgungsvertrages vorzulegende Konzept wird parallel zur Bau-
planung erstellt.
4. Wie sollen die Anwohner*innen über die Neuigkeiten informiert werden?
- 2 -
Zu 4.: Die Planungsinhalte des Bebauungsplanes 10 – 63 wurden im Rahmen der
formellen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und erörtert. Darüber hin-
aus wird der Bezirk darauf hinwirken, dass im Rahmen der Vorhabenplanung eine
frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch den Vorhabenträger erfolgt.
5. Wie unterstützt der Senat das Anliegen der Anwohner*innen, den Wernersee und die unmittelbar an
den Wernersee grenzenden Flächen zu einer öffentlichen Grünanlage zu machen?
Zu 5.: Die Grünfläche in Nachbarschaft zur Wohnanlage wird gemäß Bebauungsplan
als private Grünfläche festgesetzt. Die Ermöglichung einer öffentlichen Zugänglichkeit
wird privatrechtlich geregelt.
6. Liegen dem Senat hierzu Anfragen vom Bezirksamt vor (wenn ja welche)?
Zu 6.: Nein.
7. Welche Hürden stehen aktuell einem zügigen Fortschritt des Projekts entgegen?
8.: Wie ist der Stand des Verfahrens zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes 10-63?
Zu 7. und 8.: Der Bebauungsplan hat die Rechts- und Inhaltskontrolle bei der zustän-
digen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Beanstandungen
durchlaufen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung des Bebauungs-
planes vor.
9. Welche planungsrechtlichen Vorgaben sind hinsichtlich der Bebauung bisher vorgesehen
(GRZ/GFZ)?
Zu 9.: Für die bereits im Bestand zu Wohnzwecken bebauten Grundstücksflächen er-
folgt die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet WA 1 mit einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,2 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,4. Für die bebau-
baren Flächen des ehemaligen Wernerbades wird die Festsetzung als Allgemeines
Wohngebiet WA 2 mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von maximal 0,6 getroffen.
Darüber hinaus ist gemäß Planungsziel ein erheblicher Teil der Flächen des Plange-
bietes von Bebauung freizuhalten bzw. wird als private Grünfläche festgesetzt.
10. Welche Auswirkungen haben diese Vorgaben auf das Schichtenwasser in Mahlsdorf und Kaulsdorf?
Zu 10.: Innerhalb des Planungsgebietes ist mit Schichtenwasser zu rechnen. Mögliche
Auswirkungen auf das Bauvorhaben sind bei der bautechnischen Ausgestaltung der
Vorhabenplanung zu berücksichtigen. Das Schichtenwasser steht einer Bebauung ge-
mäß Bebauungsplan nicht entgegen.
Berlin, den 11. Oktober 2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen