Drucksache 18 / 21 167 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Rapper-Szene in Berlin und Antwort vom 17. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21167 vom 23. September 2019 über Organisierte Kriminalität in Berlin – Rapper-Szene in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkrete Rolle spielen die Berliner Rapper-Szene und die dazugehörige Musik-Labels im Bereich der Clankriminalität? Zu 1.: Die Begrifflichkeit „Berliner Rapper-Szene“ ist unbestimmt, eine allgemeine Auswertung dazu oder zu entsprechenden Musik-Labels liegt nicht vor. In Einzelfällen sind dem Senat Informationen zu möglichen Verbindungen von Protagonisten aus der sogenannten „Rapper-Szene“ zu polizeilich relevanten Personen, die unter anderem der „Clankriminalität“ zugerechnet werden, bekannt. Zu einzelnen Personen nimmt der Senat jedoch aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Stellung. 2. Wie viele und welche Musik-Labels, gegründet aus der Berliner Rapper-Szene heraus, sind in Berlin ansässig und welche weitere Berliner Musik-Labels haben Verbindungen zur Berliner Rapper-Szene, z.B. Artisten aus der Berliner Rapper-Szene unter Vertrag? (Jeweils Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Dem Senat liegen diesbezüglich keine Informationen vor. 3. Bestehen begründete Verdachtsfälle, bei denen Einnahmen aus illegalen Geschäftsfeldern durch Musik-Labels in legale Einnahmen überführt wurden? Zu 3.: Nein, dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, die Verdachtsfälle ausreichend begründen könnten. Soweit bekannt, sind die Beträge zur Anschubfinanzierung solcher Musik-Labels eher gering und im Regelfall nicht auf ihren Ursprung zurückzuführen. 4. Wie viele Personen aus der Berliner Rapper-Szene konnten innerhalb der letzten fünf Jahre eindeutig der Clankriminalität zugeordnet werden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 2 von 2 5. Wie viele Personen aus der Berliner Rapper-Szene sind in den vergangenen zehn Jahren polizeilich in Erscheinung getreten und bei wie vielen von ihnen besteht eine erwiesene Verbindung zur Clankriminalität? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 4. und 5.: Derartige Daten sind nicht im automatisierten Verfahren zu recherchieren. 6. Welche Rolle spielen Konzerte und fanbezogene Aktivitäten der Labels bei der Rekrutierungen der kriminellen Clans in Berlin und auch bundesweit? Zu 6.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 17. Oktober 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport