Drucksache 18 / 21 169 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Detonation einer Autobombe in der Bismarckstraße am 15.03.2016 (III) und Antwort vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21169 vom 23. September 2019 über Organisierte Kriminalität in Berlin – Detonation einer Autobombe in der Bismarckstraße am 15.03.2016 (III) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Erkenntnisse konnten das Landeskriminalamt Berlin (LKA), die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die 1. Mordkommission zur Detonation der Autobombe am 15.03.2016 in der Bismarckstraße bis heute gewinnen? (Aufstellung erbeten.) 2. Welche sachdienlichen Hinweise auf den Täter gab es aus der Bevölkerung und konnte der mutmaßliche Täter bisher ergriffen werden? 3. Ordnet das LKA Berlin den Anschlag der Organisierten Kriminalität in Berlin zu und wenn ja, welchem expliziten Phänomenbereich und aus welchen Gründen? 4. Welche Hinweise gibt es dahingehend, dass der Täter osteuropäischen bzw. russischen Mafiakreisen zugeordnet werden kann oder Kontakte dorthin unterhält? 5. Welche Hinweise gibt es, dass auch das Opfer der Organisierten Kriminalität aus dem osteuropäischen bzw. russischen Umfeld zugeordnet werden kann? 6. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung der DNA-Spuren hinsichtlich der Bestimmung und Findung des, bzw. der Täter? Befinden sich außerdem weitere Hinweise auf den Mörder in der polizeilichen Datenbank ? 7. Wurde im Rahmen der Ermittlungen mittlerweile EuroPol eingeschaltet und falls ja, seit wann besteht hierbei ein Austausch, bzw. eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden? 8. Von welchen Personenkreisen wurden und werden der verwendete Sprengsatz sowie und Sprengstoff bekanntermaßen genutzt? 9. Lassen sich hinsichtlich der Auswahl sowie der Einsatzweise des Sprengsatzes Rückschlüsse auf die Täter schließen und falls ja, mit welchem Ergebnis wurde diesen Rückschlüssen nachgegangen? 2 10. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Anschlag vom 15.03.2016 und dem Anschlag vom 01.06.2015 auf den Besitzer einer Kampfkunstschule in der Uhlandstraße? Zu 1. bis 10.: Die Ermittlungen dauern weiterhin an. Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks (und damit des Ermittlungserfolgs), im Falle einer Preisgabe von in diesem Verfahren bislang gewonnenen Erkenntnissen, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden. Durch die öffentliche Bekanntgabe verfahrensrelevanter Informationen besteht insbesondere die Gefahr, dass potentielle Zeugen in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden. Berlin, den 18. Oktober 2019 In Vertretung Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung