Drucksache 18 / 21 173 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 19. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2019) zum Thema: Parkplatz vor der Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule und Antwort vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21173 vom 19. September 2019 über Parkplatz vor der Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt: 1. Wer ist grundbuchlich eingetragener Eigentümer der markierten Fläche? Zu 1.: Die markierte Fläche befindet sich im Landesgrundvermögen. 2 2 2. Wie ist die Zufahrt zu diesem Parkplatz geregelt? Wer hat Zufahrt zu diesem Parkplatz? Zu 2.: Die Zufahrt ist mit einem Einfahrtstor gesichert. Zugangsberechtigt sind diejenigen, die einen Stellplatz angemietet haben. Der Schulhausmeister gewährt Lieferanten und Handwerksfirmen ebenfalls die Zufahrt. 3. Durch wen werden die Stellplätze vermietet oder verpachtet? Welche vertragliche Konstruktion liegt dem zu Grunde? Zu 3.: Die Stellplätze werden vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Serviceeinheit Facility Management vermietet. 4. Durch wen werden die Stellplätze genutzt (z. B. AnwohnerInnen, LehrerInnen)? Sofern die Stellplätze vermietet oder verpachtet sind, wird um tabellarische anonymisierte Aufstellung aller Mieter unter Benennung der Rechtsnatur des Vertrages, des Beginns des Vertrages, des Endes des Vertrages (sofern vorhanden), der Kündigungsfrist des Vertrages sowie der vereinbarten Miete gebeten. Zu 4.: Name Miete 1. 165,- € halbjährlich 2. 165,- € halbjährlich 3. 165,- € halbjährlich 4. 165,- € halbjährlich 5. 165,- € halbjährlich 6. 33,- € monatlich 7. 165,- € halbjährlich 8. 165,- € halbjährlich 9. 150,- € halbjährlich 10. 165,- € halbjährlich 11. 165,- € halbjährlich 12. 150,- € halbjährlich 13. 165,- € halbjährlich 3 3 Name Miete 14. 30,- € monatlich 15. 165,- € halbjährlich 16. 165,- € halbjährlich 17. 165,- € halbjährlich 18. 165,- € halbjährlich 19. 33,- € monatlich Mietzeit: Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfrist: a. Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. b. Beide Vertragspartner sind zu einer vorfristigen Vertragskündigung unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. schwere Krankheit des Mieters oder größere Baumaßnahmen. Schadenersatzansprüche sind aus diesem Grund ausgeschlossen. 5. Ist dem Senat bekannt, dass die Zuwegung zum Hauptgebäude der Helmuth-James-von-Moltke- Grundschule in wesentlichen Teilen über diesen Parkplatz führt bzw. der Parkplatz überwiegend als Zuwegung genutzt wird? Zu 5.: Es ist ein Fußweg als Zuwegung zur Schule neben dem Parkplatz vorhanden, der genutzt wird. 6. Ist dem Senat bekannt, dass die Parkplatzfläche auch zum Teil von SchülerInnen und sonstigen Schulangehörigen genutzt wird, um zum straßenseitigen Schulgebäude, das direkt westlich an die markierte Fläche angrenzt, zu gelangen? Zu 6.: Diese Zuwegung wird auch von Schülerinnen und Schülern und sonstigen Schulangehörigen genutzt. 4 4 7. Ist dem Senat bekannt, dass Halter bzw. Eigentümer der auf diesem Parkplatz abgestellten Kfz Schadenersatzansprüche wegen vermeintlich von SchülerInnen oder sonstigen Schulangehören verursachten Schäden an ihren Fahrzeugen geltend gemacht haben? Zu 7.: Dem zuständigen Schulamt (Charlottenburg-Wilmersdorf) ist dies nach eigener Angabe nicht bekannt. 8. Welche Maßnahmen plant der Senat, das Entstehen weiterer Schadenersatzansprüche zu reduzieren und zu verhindern? 10. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Sicherheit der SchülerInnen über die hochfrequentierte Zuwegung zur Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule über den Parkplatz sicherzustellen? Diesbezüglich wird insbesondere um Mitteilung gebeten, welche Planungen derzeit bestehen, die Fläche nicht mehr als Parkplatz zu nutzen, sondern diesen dem Schulgelände der Helmuth-Jamesvon -Moltke-Grundschule zuzuweisen. Sofern derzeit keine entsprechenden Planungen bestehen, wird um Mitteilung gebeten, warum der Senat nicht die Auffassung vertritt, dass die Parkplatz-Fläche nicht dem Schulgelände zugewiesen werden sollten. Zu 8. und 10.: Es ist geplant, bei der Einrichtung des modularen Ergänzungsbaus (MEB), die Parkplatzfläche als Bewegungsfläche für die Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Unterlagen für die Errichtung des MEBs wurden bereits bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingereicht. 9. Ist dem Senat bekannt, ob es zu gefährlichen Situationen oder Unfällen gekommen ist, bei denen SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen oder sonstige Schulangehörige verletzt oder sonst zu Schaden gekommen sind? Zu 9.: Dem zuständigen Schulamt (Charlottenburg-Wilmersdorf) ist dies nach eigener Angabe nicht bekannt. Berlin, den 16. Oktober 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie