Drucksache 18 / 21 176 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2019) zum Thema: Inklusive Gesellschaft – Hier Schule und Antwort vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21176 vom 01. Oktober 2019 über Inklusive Gesellschaft – Hier Schule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat deshalb die für die äußeren Schulangelegenheiten zuständigen Bezirke um Zuarbeit gebeten. Soweit Angaben gemacht wurden, können sie folgenden Antworten entnommen werden. 1. Wie viele Schulen sind in Berlin umfassend barrierefrei, das heißt zu 100% für Rollstuhfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und verfügen über ein Blindenleitsystem? Bitte nach Bezirken und Schultyp (Grundschule, ISS, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Berufsschule) differenzieren. Zu 1.: Die Herstellung von Barrierefreiheit an den allgemeinbildenden Schulen gehört zu den Aufgaben der Schulträger (Bezirke). Eine Abfrage in den Bezirken hat Folgendes ergeben: 01 Mitte Keine Angaben. 02 Friedrichshain - Kreuzberg Keine der Schulen im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg ist zu 100 % barrierefrei erschlossen und verfügen über ein Blindenleitsystem. Folgende Schulen sind rollstuhlgerecht: - Thalia-Schule-Grundschule - Jane-Goodall-Grundschule - Gustav-Meyer-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2 - Margarete-von-Witzleben-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt - Carl-von-Ossietzky-Gemeinschaftsschule 03 Pankow In Anlehnung an die Schriftliche Anfrage (S18-10436) vom 15. Februar 2017 erfolgt eine aktualisierte Tabelle über die rollstuhlgerechte Ausstattung der öffentlichen Schulen im Bezirk Pankow – siehe Anlage 1. In Pankow ist keine Schule mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Dies ist auch keine Vorgabe im Rahmen der Schulbaurichtlinie. 04 Charlottenburg - Wilmersdorf Keine Angaben. 05 Spandau Im Sinne der in der Frage 1 dargestellten Umschreibung einer umfassend barrierefreien Schule (100 % für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und verfügt über ein Blindenleitsystem) erfüllt gegenwärtig keine der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Spandau diese Voraussetzung. 06 Steglitz - Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist derzeit keine Schule umfassend barrierefrei, das heißt sowohl 100 % für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar als auch zusätzlich mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Mehrere Schulen sind jedoch ganz oder teilweise für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar oder mit einem Blindenleitsystem ausgestattet: - Johann-August-Zeune-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: Bis auf das ebenfalls von der Zeune-Schule genutzte "Silex"-Gebäude sind die Unterrichtsräume der Schule im Hauptgebäude für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und auch mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. - Biesalski-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: Die Unterrichtsräume der Biesalski-Schule sind im EG eines gemeinsam mit der Quentin-Blake-Grundschule genutzten Gebäudes untergebracht und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar, aber nicht mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. - Peter-Frankenfeld-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: Die Unterrichtsräume sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar, aber nicht mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. 07 Tempelhof - Schöneberg Keine Angaben. 08 Neukölln Keine Angaben. 09 Treptow - Köpenick Im Bezirk Treptow – Köpenick ist keine öffentliche Schule komplett barrierefrei. Einige Schulen sind jedoch zum großen Teil oder zumindest teilweise rollstuhlgerecht erschlossen. 3 10 Marzahn - Hellersdorf Im Bezirk Marzahn - Hellersdorf ist keine Schule vollständig barrierefrei. An keiner Schule befindet sich ein Blindenleitsystem. Folgende Anzahl von Schulen können durch Aufzüge und Behindertentoiletten barrierefrei durch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer genutzt werden: - 9 Grundschulen - 7 Sekundarschulen, davon 2 Standorte als Doppelstandort bzw. Campus - 3 Gymnasien - 3 Sonderschulen. 11 Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg sind folgende Schulen barrierefrei - Paul-und-Charlotte-Kniese-Gemeinschaftsschule und Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, - Nils-Holgersson-Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 12 Reinickendorf Im Bezirk Reinickendorf erfüllt einzig die „Toulouse-Lautrec-Schule“ als Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung die Anforderungen an eine hundertprozentige Barrierefreiheit. Für die Berufsschulen wird auf die Schriftliche Anfrage 18/10436 verwiesen. Keine der Berufsschulen ist zu 100 % barrierefrei und hat ein Blindenleitsystem. Die Schulen sind zum Teil barrierefrei aber nicht gänzlich, es gibt barrierefreie Zugänge, Rampen, Eingangstüren, Treppen, Aufzüge, Klassenräume, Sanitärräume, Flure und Pausenhöfe. Ebenfalls existieren einzelne Aufzüge mit Beschriftungen in Brailleschrift in den Liegenschaften. In den Schulen wird vorrangig der Sanierungsstau abgearbeitet. Bei größeren Baumaßnahmen wird (wenn möglich) auch der behindertengerechte Ausbau nach den neusten Vorschriften mit umgesetzt bzw. ertüchtigt. 2. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie werden sie sich voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren entwickeln? Zu 2.: Die Abfrage in den Bezirken hat Folgendes ergeben: 01 Mitte Keine Angaben. 02 Friedrichshain - Kreuzberg In den kommenden 5 Jahren werden durch die Schulbauoffensive im Bezirk neun Schulstandorte rollstuhlgerecht neu- bzw. umgebaut werden. 03 Pankow Der Bezirk Pankow ist bestrebt, im Zuge anstehender Sanierungsmaßnahmen, Schulneubauten und Erweiterungen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive für entsprechende Barrierefreiheit zu sorgen. Eine Auskunft über die Entwicklung in den nächsten Jahren ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 4 04 Charlottenburg - Wilmersdorf Keine Angaben. 05 Spandau Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei allen Baumaßnahmen - sowohl bei Neubau/Erweiterung als auch bei Sanierung/Umbau - die Anforderungen der Leitlinie Barrierefreiheit (siehe Handbücher Berlin-Design for all - Öffentlich zugängliche Gebäude - und Berlin-Design for all - Öffentlicher Freiraum - der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) zu beachten sind. Wie für jedes öffentliche Gebäude Berlins ist deshalb für jede schulische Baumaßnahme - sowohl bei Neubau/Erweiterung als auch bei Sanierung/Umbau - ein Konzept zur Barrierefreiheit zu erstellen bzw. zu entwickeln und im gesamten Planungsprozess fortzuschreiben. Eine vollständige Aussage, wie sich voraussichtlich die Zahlen in den nächsten fünf Jahren in Spandau konkret entwickeln werden, ist nicht möglich, da sich bei den Bestandsschulen bei Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) erst im Rahmen des Planungsprozesses ergeben wird, ob diese Schulen umfassend barrierefrei im Sinne der Leitlinie Barrierefreiheit gestaltet werden können. Bei den in den nächsten Jahren in Spandau geplanten Neubauten (u.a. Grundschule Goltz-/Mertensstraße, Grundschule Wiesen-/Weidenweg, Grundschule Fehrbelliner Tor, Gemeinschaftsschule Insel Gartenfeld) ist davon auszugehen, dass diese als umfassend barrierefreie Schulen im Sinne der in Frage 1 dargestellten Umschreibung errichtet werden, da die Leitlinie Barrierefreiheit beim Neubau von Schulen verpflichtend anzuwenden ist (siehe Standards für den Neubau von Schulen im Rahmen der BSO unter Tz. 1.5). 06 Steglitz - Zehlendorf In den kommenden fünf Jahren wird voraussichtlich die Grundsanierung des Fichtenberg-Gymnasiums abgeschlossen werden. Die Schule wird dann auch komplett über für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbare Unterrichtsräume und ein Blindenleitsystem verfügen. 07 Tempelhof - Schöneberg Keine Angaben. 08 Neukölln Keine Angaben. 09 Treptow - Köpenick Im Rahmen der Schulbauoffensive werden bei den Neubauten alle Schulen barrierefrei für mobilitätseingeschränkte Menschen errichtet. Die vollständige Umsetzung „Konzept Barrierefreiheit – Öffentlich zugängliche Gebäude – hier Schulen“ ist nicht geplant. (Sehen, Hören, Mobilität). Das Konzept „Barrierefreiheit in öffentlichen Schulen in Treptow – Köpenick“ aus 2017 ging von Schwerpunktschulen aus, nicht von einer kompletten Barrierefreiheit. Dieses Konzept muss evaluiert werden. 5 10 Marzahn - Hellersdorf Bei Sanierungen an Bestandsschulen wurden in den letzten fünf Jahren grundsätzlich Aufzüge und Behindertentoiletten eingebaut. Damit sind von 49 Schulstandorten 22 für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich und nutzbar. Die in den nächsten fünf Jahren zu sanierenden und neuzubauenden Schulen werden in jedem Fall diese Anforderung erfüllen. 11 Lichtenberg Aussagen für die nächsten 5 Jahre sind nicht belastbar prognostizierbar. 12 Reinickendorf Es erfolgt ein partieller Ausbau integrierter Schulstandorte, wie beispielsweise an der Lauterbach-Grundschule oder der Sekundarschule Paul-Löbe-Schule. Eine hundertprozentige Barrierefreiheit mit einem Blindenleitsystem ist dabei nicht als Zielstellung formuliert worden. Für die beruflichen Schulen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwieweit hält der Senat diesen Ist-Stand dem Ziel der Inklusion im Bildungsbereich für angemessen? Zu 3.: Ziel der Inklusion im Bildungsbereich ist ein schrittweiser Abbau von Barrieren aller Art. Diesem Ziel wird mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen an Schulen und dem Neubau von Schulen kontinuierlich begegnet. 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer, die Unterricht erteilen, sind schwerbehindert bzw. gleichgestellt? Bitte auch hier nach Bezirken und Schulform differenzieren? 6. Wie viele Beschäftigte der Schulen ohne Unterrichtsaufgaben sind schwerbehindert? Absolut und Prozentual? Zu 4. und 6.: Eine Unterscheidung der aktiven Lehrkräfte nach Unterrichtserteilung oder ohne Unterrichtseinsatz liegt nicht vor, da der Unterricht an den Schulen nicht personenbezogen erhoben wird. Von den 32.321 aktiven Lehrkräften (Personen) im Schuljahr 2018/19 (Stichtag: 01.11.2018) hatten 1.381 Lehrerinnen und Lehrer einen Grad der Behinderung von 50 % und mehr. Die genaue Aufgliederung der schwerbehinderten Lehrkräfte nach Bezirken und Schularten können der Anlage 2 entnommen werden. 6 5. Wie viele Lehrkräfte waren dabei bereits zum Zeitpunkt ihrer Einstellung schwerbehindert? Zu 5.: Hinzu liegen keine Angaben vor. 7. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer, die Unterricht erteilen, sind auf einen Rollstuhl angewiesen? Bitte ebenfalls differenzieren. Zu 7.: Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst. 8. Hält der Senat diese Zahlen beim Ziel einer inklusiven Gesellschaft für angemessen? Wenn nein, was wird er unternehmen? Zu 8.: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt in den Berliner Schuldienst eingestellt. Auch die Bewerbung von Menschen mit guten Kenntnissen in Gebärdensprache oder Brailleschrift ist ausdrücklich erwünscht. 9. Welche Konzepte hat der Senat, um Lehrkräften, die im Laufe ihrer Arbeit beim Land Berlin durch Unfall oder Krankheit blind, gehörlos oder mobilitätsbehindert werden, eine Fortsetzung der Unterrichtstätigkeit zu ermöglichen? Zu 9.: Im Rahmen der Wiedereingliederung (BEM-Verfahren) nach längerer Krankheit bietet die jeweilige Schulleitung der betroffenen Lehrkraft ein Präventionsgespräch an. Teilnehmende sind hier auf Wunsch der Lehrkraft auch Beschäftigungsvertretungen, Betriebsmedizinerinnen und, Betriebsmediziner, Fachsicherheitskraft und Integrationsfachdienst. Im Rahmen dieses Gespräches werden die Möglichkeiten erörtert, die Lehrkraft weiter an der Schule zu beschäftigen. Dazu erforderliche Maßnahmen (z.B. das Anbringen von Rampen, akustischen oder optischen Signaleinrichtungen, Handläufen o.ä.) werden protokolliert und vereinbart. Sind bauliche Veränderungen notwendig, ist eine Absprache mit dem Schulträger erforderlich. Berlin, den 16. Oktober 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage Bezirk Pankow zur Schriftlichen Anfrage S18 / 21176 Frage 1 Bezirksamt Pankow von Berlin Schul- und Sportamt Bezirk 03G01 Grundschule am Hamburger Pl. Gustav-Adolf-Str. 21 03G02 Heinrich-Roller-Grundschule Heinrich-Roller-Str. 18 1 bezieht sich auf die Sporthalle 03G03 Grundschule am Kollwitzplatz Knaackstr. 67 1 bezieht sich auf die Sporthalle 03G04 Grundschule an der Marie Christburger Str. 7 1 plus die SH in der Winsstraße 50 03G05 Homer-Grundschule Pasteurstr. 10-12 03G06 Bötzow-Grundschule John-Schehr-Str. 38 03G08 Grundschule am Planetarium Ella-Kay-Str. 47 03G09 Thomas-Mann-Grundschule Greifenhagener Str. 58 03G10 Grundschule am Hohen Feld Bedeweg 1 1 03G11 Schule am Falkplatz Gleimstr. 49 03G12 Paul-Lincke-Grundschule Pieskower Weg 39 1 bezieht sich auf MEB 03G13 Rudolf-Dörrier-Grundschule Kastanienallee 59 1 bezieht sich auf MEB 03G14 Bornholmer-Grundschule Ibsenstr. 17 03G15 03S01 Schule am Senefelderplatz Schönhauser Allee 165 1 03G16 Grundschule a.Teutoburger Platz Templiner Str. 1 1 03G17 Grundschule am Weißen See Amalienstr. 6 Schulsanierung/Auslagerung in d. Herrmann-Hesse-Str. 48-52 03G18 Picasso-Grundschule Gounodstr. 71 1 03G20 Grundschule im Moselviertel Brodenbacher Weg 31 03G21 Grundschule unter den Bäumen Alt-Blankenburg 26 03G22 Grundschule am Wasserturm Tino-Schwierzina-Str. 66 1 bezieht sich auf MEB 03G23 Grundschule Alt-Karow Bahnhofstr. 32 03G24 Grundschule im Panketal Achillesstr. 31 1 03G25 Carl-Humann-Grundschule Scherenbergstr. 7 1 03G26 Arnold-Zweig-Grundschule Wollankstr. 131 03G27 Elisabeth-Shaw-Grundschule Grunowstr. 17 1 bezieht sich auf MEB 03G28 Grundschule im Hasengrund Charlottenstr. 19 03G29 Grundschule am Sandhaus Wiltbergstr. 37-39 1 03G32 Grundschule an den Buchen Wilhelm-Wolff-Str. 19 Jeanne-Barez-Schule Hauptstr. 66 Filiale Berliner Str. 19 03G34 Mendel-Grundschule Stiftsweg 3 1 bezieht sich auf MEB 03G35 Platanengrundschule Hauptstr. 20 1 03G37 Klecks-Grundschule Brixener Str. 40 1 bezieht sich auf MEB 03G38 Grundschule im Blumenviertel Syringenplatz 30 1 bezieht sich auf MEB 03G39 Grundschule Wolkenstein Neumannstr. 65 03G40 03S06 Schule am Birkenhof Arnouxstr. 18 1 te ilw ei se r ol ls tu hl ge re ch t Bemerkung Schul- Nr. Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21176 - Inklusive Gesellschaft - Hier Schule 03 - Pankow Schule Straße ro lls tu hl ge re ch t 03G33 03G36 Elisabeth-Christinen-Grundschule Buchholzer Str. 3 Anlage Bezirk Pankow zur Schriftlichen Anfrage S18 / 21176 Frage 1 03G43 Grundschule Wilhelmsruh Lessingstr. 44 1 03G44 Georg-Zacharias-Grundschule Sulzfelder Str. 15 1 03G45 Grundschule im Hofgarten Danziger Str. 50 1 03G46 Grundschule im Eliashof Senefelderstr. 6 GS kein Aufzug; Musikschule hat einen Aufzug 03G47/03S09 47. Schule (Grundschule) Mendelstr. 54 1 03S03 Helene-Haeusler-Schule Mendelssohnstr. 10 1 03S07 Schule an der Heide H-Hesse-Str. 48-52 03S08 Panke-Schule Galenusstr. 64 1 03S09 Schule an der Strauchwiese Mendelstr. 54 1 s.o. 03S10 Marianne-Buggenhagen-Schule Ernst-Busch-Str. 27 1 03K01 Kurt-Schwitters-Schule Greifswalder Str. 25/ Bötzowstr. 11 1 03K02 Kurt-Tucholsky-Schule Neumannstr. 9-11 1 bezieht sich auf MEB 03K03 Konrad-Duden-Schule Rolandstr. 35 1 03K04 Gustave-Eiffel-Schule Hanns-Eisler-Str.78-80 03K05 Heinz-Brandt-Schule Langhansstr. 120 1 03K06 Reinhold-Burger-Schule Neue Schönholzer Str. 32 03K07 Tesla-Schule (GemS) Rudi-Arndt-Str. 18 1 bezieht sich auf MEB 03K08 Hagenbeck-Schule Gustav-Adolf-Str. 60 1 bezieht sich auf MEB 03K09 Janusz-Korczak-Schule Dolomitenstr. 94 03K10 Hufeland-Schule Walter-Friedrich-Str. 18 1 bezieht sich auf MEB 03K11 Wilh.-v.-Humboldt-Schule (GemS) Erich-Weinert Str. 70 1 03Y03 Käthe-Kollwitz-Gymnasium Dunckerstr. 65-66 03Y04 Heinrich-Schliemann-Gymnasium Dunckerstr. 64 1 03Y08 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Görschstr. 42-44 1 03Y10 Rosa-Luxemburg-Gymnasium Kissingenstr. 12 F.-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium Eugen-Schönhaar-Str. 18 Filiale Pasteurstr. 7 -11 1 Primo-Levi-Gymnasium Pistoriusstr. 133 Filiale Woelckpromenade 38 03Y15 Max-Delbrück-Gymnasium Kuckhoffstr. 2-22 03Y16 Robert-Havemann-Gymnasium Achillesstr. 79 1 plus SH in der Achillesstr. 79 03Y17 Gymnasium am Europasportpark Conrad-Blenkle-Str. 34 23 16 03Y14 03Y13 03G41 Trelleborg-Schule Eschengraben 40 Schriftliche Anfrage 18/21176 Anlage Frage 4+6 Grund- Integrierte Gymna- Schulen mit Berufliche Zweiter Bezirk schule Sekundar- sium sonderpäd. Schule Bildungsweg Insgesamt schule FSP2) Mitte 54 30 13 14 12 6 129 Friedrichshain-Kreuzberg 35 14 7 5 40 0 101 Pankow 45 16 18 7 25 1 112 Charlottenburg-Wilmersdorf 48 18 30 26 23 5 150 Spandau 37 16 14 8 12 0 87 Steglitz-Zehlendorf 37 20 35 14 23 1 130 Tempelhof-Schöneberg 61 29 24 2 11 7 134 Neukölln 47 22 10 10 10 0 99 Treptow-Köpenick 40 23 6 7 1 4 81 Marzahn-Hellersdorf 57 40 12 13 12 2 136 Lichtenberg 36 29 14 10 14 0 103 Reinickendorf 61 19 14 11 14 0 119 Berlin insgesamt 558 276 197 127 197 26 1381 1) ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter 2) Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Anzahl der aktiven Lehrkräfte1)(Personen) mit einem Grad der Behinderung von 50% und mehr an öffentlichen Schulen nach Bezirken und Schulart im Land Berlin im Schuljahr 2018/19 - Stichtag: 01.11.2018