Drucksache 18 / 21 179 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) und Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 30. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2019) zum Thema: Entwicklung der Nutzung und des Angebots von „Telearbeit“ und „Home Office“ (II) und Antwort vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/5 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) und Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 179 vom 30. September 2019 über Entwicklung der Nutzung und des Angebots von „Telearbeit“ und Home Office“ (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fachkräfte der Berliner Verwaltung arbeiten seit unserer letzten Anfrage mit der Drs. 18/15846 in Vollzeit und wie viele in Teilzeit? Zu 1.: Im Juni 2019 arbeiteten von insgesamt 121.958 Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst des Landes Berlin 95.145 Beschäftigte in Vollzeit und 26.813 Beschäftigte in Teilzeit (davon 133 Beschäftigte in Altersteilzeit). Insgesamt ergibt sich damit eine Teilzeitquote von 22,0 Prozent. Als Teilzeitbeschäftigte gelten alle Beschäftigten, deren regelmäßige Arbeitszeit geringer ist als die übliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. 2. Wie viele Fachkräfte nutzen sich seit unserer letzten Anfrage (Drs. 18/15846) Angebote zur „Telearbeit“ oder zum „Home Office“ (bitte aufgegliedert nach Verwaltung)? Zu 2.: Die Anzahl und Entwicklung der Telearbeitsplätze in den Dienststellen des Landes Berlin innerhalb der letzten Jahre wurde zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20 101 vom 1. Juli 2019 zum Thema „Telearbeitsplätze (Homeoffice), Fleximaps und Satellitenbüros im Öffentlichen Dienst?“ dargestellt. Die nunmehr vollständig vorliegenden Ergebnisse der landesweiten Datenerhebung zur Anzahl der Telearbeitsplätze gemäß § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zum Stichtag 31.12.2018 sind nachfolgend wiedergegeben: 2/5 Dienststelle Anzahl der Telearbeitsplätze zum Stichtag 31.12.2018 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - 0 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 61 Senatsverwaltung für Finanzen 190 Berliner Finanzämter 564 Landeshauptkasse Berlin 7 Landesverwaltungsamt Berlin 0 Verwaltungsakademie Berlin 0 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung inkl. Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin und Gemeinsames Krebsregister 61 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales inkl. Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin 76 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 20 Berliner Feuerwehr 0 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 56 Der Polizeipräsident in Berlin 78 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 0 Senatsverwaltung für Kultur und Europa 0 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 34 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 19 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 20 Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg hier: Außenstelle Berlin 0 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf 31 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 100 Bezirksamt Lichtenberg 18 1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 37 Bezirksamt Mitte 48 Bezirksamt Neukölln 18 Bezirksamt Pankow 32 Bezirksamt Reinickendorf 20 Bezirksamt Spandau 9 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 0 Bezirksamt Treptow-Köpenick 28 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 2 3. Wie viele Fachkräfte haben sich seit unserer letzten Anfrage für ein anderes Arbeitsmodell entschieden (bitte aufgegliedert nach Verwaltung)? Zu 3.: Dienststellenspezifische Erkenntnisse bezüglich vorgenommener Arbeitsmodellwechsel liegen dem Senat nicht vor, da entsprechende Erhebungen nicht vorgenommen werden. 1 ausschließlich für kommunale Beschäftigte des Jobcenters Lichtenberg 3/5 4. Sind seit unserer letzten Anfrage neue Arbeitsmodelle hinzugekommen und wenn ja, wie werden diese durch die Fachkräfte aktuell in Anspruch genommen (bitte aufgegliedert nach Verwaltung)? Zu 4.: Nein, es sind keine neuen Arbeitsmodelle hinzugekommen. 5. Welche Arbeitsmodelle sind am beliebtesten und wie erklärt sich der Senat dies? Zu 5.: Entsprechend der Antwort zu Frage 1 arbeiteten 78 % der Berliner Landesbediensteten in Vollzeit. Insofern stellt die Vollzeitbeschäftigung nach wie vor das „Regelarbeitsmodell“ dar. Mit einem Anteil von 22,0 % besitzen Teilzeitarbeitsmodelle ebenfalls einen hohen Stellenwert im unmittelbaren Landesdienst. Dies erklärt sich der Senat so, dass eine bessere Vereinbarkeit der beruflichen Obliegenheiten mit außerberuflichen Verpflichtungen oder Interessen der Beschäftigten in vielen Fällen über eine Reduzierung des Vollzeitumfangs geschaffen werden kann. 6. Wie viele Angestellte haben seit seiner Einführung von dem § 43 Abs. 1 BbesG ÜF Bln Gebrauch gemacht? Zu 6.: Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 447) wurde § 43 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) neu gefasst. Ziel der besoldungsrechtlichen Regelung zur Gewährung eines Zuschlags bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist es, ein Verbleiben beamteter Dienstkräfte im aktiven Dienst über die Altersgrenze hinaus finanziell attraktiv zu gestalten, um in Bereichen, in denen ein dienstliches Interesse besteht, erfahrene Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst zu halten. Die besoldungsrechtliche Regelung entfaltet keine Wirkung für tarifbeschäftigte Dienstkräfte, daher können diese keinen Gebrauch von der Regelung machen. 7. In welcher Form werden die Mitarbeiter der Berliner Verwaltung über die Möglichkeiten von „Telearbeit“ und „Home Office“ informiert und beraten? Zu 7.: Allgemeingültige Informationen stehen den Beschäftigten im Themenportal „Arbeits(zeit)flexibilisierung“ des Beschäftigtenportals der Berliner Verwaltung zur Verfügung. Weiterhin haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin jederzeit die Möglichkeit, sich in ihrer Dienststelle (Fachvorgesetzte bzw. Fachvorgesetzter oder Personalstelle) über die konkreten Möglichkeiten zur Ausübung (alternierender) Telearbeit zu informieren. 8. Welche Kosten entstehen dem Senat durch die Ermöglichung von Telearbeitsplätzen und „Home Office“ (IT-Kosten sowie Kosten für Telefongespräche o.Ä.)? Zu 8.: Gemäß Nr. 6 Abs. 2 der Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin (RDV Telearbeit) vom 9. August 2019 stellt die Dienststelle die für die Einrichtung und den Betrieb des Telearbeitsplatzes erforderliche IT- 4/5 Ausstattung. Die Übernahme weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der alternierenden Telearbeit ist nicht vorgesehen. Dienststellenspezifische Zusatzvereinbarungen sind möglich. 9. Wird bei der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes und hier insbesondere bei der Einführung der E-Akte darauf geachtet, dass der Zugriff auf die Programme auch außerhalb des Landesnetzes Berlin für die Mitarbeiter mit Telearbeitsplätzen bzw. der Nutzung von Home Office-Tagen möglich sein muss? Zu 9.: Ja, der künftig einzusetzende standardisierte „BerlinPC“ ermöglicht es technisch, auch von Telearbeitsplätzen aus auf das Berliner Landesnetz zuzugreifen. Zur Absicherung der Kommunikation kommen insbesondere Verschlüsslungsmechanismen zum Einsatz. Die Einführung der E-Akte erfolgt mittels eines landesweit einheitlich IKT-Basisdienstes, welcher im Rahmen des standardisierten „Berlin-PC“ auch von Telearbeitsplätzen zugänglich sein wird. 10. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich der Arbeitsleistung von Fachkräften vor, die „Telearbeit“ oder Home Office“ nutzen? Zu 10.: Erkenntnisse hierzu liegen dem Senat nicht vor. 11. Welche Informationen liegen dem Senat vor bezüglich der Gründe, weshalb die Arbeitnehmer von „Telearbeit“ oder Home Office“ gebrauch machen? Zu 11.: Die vorrangig genannten Gründe liegen in der (besseren) Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit familiären Belangen (insbesondere durch Wegfall des Arbeitsweges) sowie der größeren Arbeitszeitsouveränität und der Möglichkeit eines ungestörteren Arbeitens. 12. Wie schnell kann auf Wunsch der Arbeitnehmer die Möglichkeit für „Telearbeit“ oder „Home Office“ geschaffen werden und welche formalen Voraussetzungen (Anträge o.Ä.) müssen hierfür aktuell durchlaufen werden? Zu 12.: Mit Unterzeichnung der RDV Telearbeit wurden allgemeingültige Grundsätze zu den Teilnahmevoraussetzungen und dem Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Ausübung alternierender Telearbeit unter Bereitstellung eines Telearbeitsplatzes festgelegt. Dienststellenspezifische Ausgestaltungen sind möglich. 13. Ist eine Erleichterung der Einrichtung von Möglichkeiten für „Telearbeit“ oder „Home Office“ geplant, um eine Beschäftigung im Land Berlin für Berufs- und Quereinsteiger attraktiver zu gestalten? Zu 13.: Mit dem Abschluss der RDV Telearbeit wurden erstmals landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausübung alternierender Telearbeit im Land Berlin geschaffen. Diese definieren verbindliche Arbeitsstrukturen zunächst nur im Innenverhältnis, sorgen aber gleichzeitig für eine positive Außenwirkung, weil bereits potenzielle Beschäftigte erkennen können, dass alternierende Telearbeit im Land Berlin gefördert wird und diesbezüglich trotz der Vielzahl von Behörden einheitliche und damit verlässliche Standards bestehen. 5/5 14. Kommt es bei Fachkräften, die „Telearbeit“ oder „Home Office“ nutzen seltener zu Ausfällen wegen Krankheit als bei Fachkräften, die ein solches Angebot nicht nutzen? Zu 14.: Erkenntnisse hierzu liegen dem Senat nicht vor, da entsprechende Erhebungen nicht vorgenommen werden. 15. Wie sieht der Senat vor, den öffentlichen Dienst weiter mitarbeiterfreundlich zu gestalten? Zu 15.: Eine mitarbeiter- und familienfreundliche Personalpolitik ist unerlässlich im Wettbewerb um qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Um trotz stärkerem Wettbewerb am Arbeitsmarkt den zusätzlichen Personalbedarf decken, aber auch die vorhandenen Dienstkräfte dauerhaft motivieren und binden zu können, hat es sich der Senat zur Aufgabe gemacht, die Attraktivität des Arbeitgebers Land Berlin stetig zu verbessern. Mit den Richtlinien der Regierungspolitik vom 10. Januar 2017 hat der Senat in Bezug auf das Personalmanagement klare strategische Ziele formuliert und erstmalig im Juli 2017 ein Personalpolitisches Aktionsprogramm beschlossen, welches konkrete Maßnahmen für einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst beschreibt. Über die vielfältigen – geplanten, umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen – Maßnahmen geben die Fortschreibungen zum Personalpolitischen Aktionsprogramm regelmäßig Auskunft. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Förderung der Arbeitgeberattraktivität und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege ein. Berlin, den 18.10.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen