Drucksache 18 / 21 180 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2019) zum Thema: Vergabeverfahren zur Nutzung von Hochschulräumen und Antwort vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 180 vom 01. Oktober 2019 über Vergabeverfahren zur Nutzung von Hochschulräumen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme zu den Fragen 1 und 2 gebeten. 1. Ist es zutreffend, dass in den Räumen des AStA der Technischen Universität Berlin (TU) eine Veranstaltung stattgefunden hat, bei der ein Aktionstraining zum Erlernen von Hausbesetzungen durchgeführt wurde? Zu 1.: In den Räumlichkeiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der TU Berlin hat am 22.09.2019 eine Veranstaltung mit dem Titel „Aktionstraining zu Besetzungen“ stattgefunden. 2. Wurde dem Antrag zur Durchführung der Veranstaltung in den Räumen der TU seitens der Hochschule stattgegeben, nachdem diese über Inhalte und Ziele der Veranstaltung informiert war? Zu 2.: Die TU Berlin hat keinen Antrag auf Genehmigung für die Veranstaltung „Aktionstraining zu Besetzungen“ seitens des AStA der TU Berlin erhalten. Der AStA der TU Berlin hat dies damit begründet, dass die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des AStA stattfand. Nachdem die TU Berlin von der geplanten Veranstaltung „Aktionstraining zu Besetzungen“ Kenntnis erlangte, hat sie den AStA darauf hingewiesen, dass Veranstaltungen des AStA ausschließlich im Rahmen dessen hochschulpolitischen Mandats stattfinden dürfen und keine Anleitung zu unrechtmäßigem Handeln darstellen dürfen. - -2 Der AStA hat der TU Berlin daraufhin versichert, dass die Veranstaltung „Aktionstraining zu Besetzungen“ den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht verlassen wird und hat dies mit E-Mail vom 07.10.2019 im Nachgang dieser Veranstaltung nochmals bestätigt. 3. Wann und durch wen wurde der Senat von der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt? Zu 3.: Über die Raumvergabe entscheidet die Hochschule eigenverantwortlich. Es bestehen keine allgemeinen Meldeverfahren an die zuständige Senatsverwaltung zu Einzelfällen dieser Alltagspraxis. Deshalb erfuhr die zuständige Senatsverwaltung von der Veranstaltung aus der Presse. 4. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Durchführung eines Trainings zum Erlernen von Hausbesetzungen in den Räumen der Berliner Hochschulen? Zu 4.: Der AStA hat auf Rückfrage der TU-Hausleitung mehrfach versichert, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelte, die den Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verlassen hat. Die Veranstaltung war Teil des selbstverwalteten Bildungsprogramms , das der AStA eigenverantwortlich konzipiert. Trotz des Titels „Aktionstraining “ geht die zuständige Senatsverwaltung daher davon aus, dass es sich um eine Informationsveranstaltung handelte, in der u.a. rechtliche Konsequenzen von Protestformen thematisiert wurden. 5. Plant der Senat, zukünftig Maßnahmen zu ergreifen, um der Durchführung derartiger Veranstaltungen entgegenzuwirken (bitte begründen)? Wenn ja, welche? Zu 5.: Inhaber des Hausrechts an der Technischen Universität ist das Präsidium, insbesondere der Kanzler. 6. Hält der Senat eine Veranstaltung, deren Ziele es laut Ankündigungsschreiben unter anderem sind, Hausbesetzungen zu erlernen und sich möglichen Ausweiskontrollen durch die Polizei zu entziehen, für mit dem Grundgesetz bzw. der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar? Zu 6.: Ein Ankündigungsschreiben oder andere Originalquellen liegen der zuständigen Senatsverwaltung nicht vor. Die Technische Universität Berlin wurde aufgefordert, weitere Informationen mitzuteilen. Der AStA der TU Berlin hat auf Rückfragen der TU-Hausleitung mehrfach versichert, dass die Informationsveranstaltung den Rahmen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung eingehalten hat. Die Veranstaltung war Teil des selbstverwalteten Bildungsprogramms, das der AStA eigenverantwortlich konzipiert. Ziel der Veranstaltung war nicht das Begehen von Straftaten, sondern die Vermittlung rechtlicher und organisatorischer Informationen. - -3 7. Sieht der Senat sich im Rahmen seiner Rechtsaufsicht in der Verantwortung, die Durchführung von Veranstaltungen , die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, an den Hochschulen zu verhindern (bitte begründen )? Zu 7.: Veranstaltungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, dürfen nicht stattfinden. Gemäß § 89 Absatz 1 BerlHG unterstehen die Hochschulen der Rechtsaufsicht des Landes Berlin. Dabei dient die Rechtsaufsicht der Rechtmäßigkeitskontrolle der Wahrnehmung weisungsfreier Selbstverwaltungsaufgaben. Die Entscheidung, ob und wie die Rechtsaufsicht ausgeübt wird, liegt grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde . Eine Einschreitungspflicht bestünde bei eindeutigen und schweren Rechtsverletzungen . Ein eindeutiger Grundrechtsverstoß würde hierzu gehören. 8. Sieht der Senat seine Annahme, dass Antragsteller, deren Ziele nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind bzw. sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen sind (vgl. Drs. 18/ 15454), durch den aktuellen Fall widerlegt (bitte begründen)? Zu 8.: Es gilt die Hausordnung der TU Berlin, sowie das Hausrecht des Präsidiums. Der AStA der Technischen Universität Berlin wurde durch das Präsidium darauf hingewiesen, dass sich die geplante Veranstaltung an Recht und Gesetz halten muss. Dies hat der AStA zugesagt . 9. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das aktuelle Vergabeverfahren der Hochschulen bei Räumen für nicht-universitäre Zwecke? Zu 9.: Die Raumvergabeverfahren der Hochschulen für nicht-universitäre Zwecke richten sich nach Vergabeordnungen und sind grundsätzlich sachgerecht und ausreichend; sie beziehen sich jedoch nicht auf die Vergabe von Räumlichkeiten an die Verfasste Studierendenschaft , da diese aus Hochschulmitgliedern besteht und der AStA somit über eigene, zur Dauernutzung überlassene Räume verfügt. Berlin, den 22. Oktober 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -