Drucksache 18 / 21 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2019) zum Thema: Raubkunst in Spandau? – Umgang mit der „Diana“ und Antwort vom 17. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21185 vom 02.10.2019 über Raubkunst in Spandau? – Umgang mit der „Diana“ Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und bat daher das Auswärtige Amt und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien um eine Stellungnahme , die in die Beantwortung eingeflossen ist. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage erfolgt im Bezug auf einen Beitrag in der Berliner Lokalzeitung „Spandauer Volksblatt“ vom Juni 2019: https://www.berliner-woche.de/spandau/c-kultur/ueber-eine-kopie-der-raubkunstwird -nachgedacht_a218611 1. Teilt das Land Berlin die Auffassung der Stadtverwaltung von Elbing/Elblag, dass es sich bei der einst in Elbing aufgestellten Plastik „Diana“ um sogenannte „Raubkunst“ handeln würde? 2. Wer ist der Eigentümer dieser Plastik des bekannten Bildhauers Reinhold Felderhoff? 3. Hat das Land Berlin bereits juristische Schritte unternommen, um die vermutlich rechtswidrigen Rückgabeansprüche der Stadtverwaltung der heutigen Stadt Elblag abzuweisen? 4. Würden die Behörden des Bezirks Spandau oder des Landes Berlin die Möglichkeit einräumen, dass die Stadt Elblag eine Kopie des Kunstwerkes anfertigen lassen kann? Seite 2 von 2 Zu 1. bis 4.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 zusammen beantwortet : Die in Spandau befindliche Replik der Bronzefigur der Jagdgöttin Diana ist eine Leihgabe der Bundesrepublik Deutschland an das Land Berlin. Die Zuständigkeit liegt somit beim Bund. Das Original der Figur ist im Kolonnadenhof zwischen Neuem Museum und Alter Nationalgalerie auf der Museumsinsel in Berlin zu sehen. Ob die Replik in Spandau identisch ist mit derjenigen, die in Elbing (polnisch Elbląg) stand, wäre durch die zuständigen Stellen des Bundes zu klären. Die Reproduktionsrechte an der Replik liegen ebenfalls in der Zuständigkeit des Bundes. Berlin, den 17.10.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa