Drucksache 18 / 21 187 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 02. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2019) zum Thema: Genehmigung einer Kabel-Diagonale der 50Hertz Transmission GmbH und Antwort vom 15. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21187 vom 2. Oktober 2019 über Genehmigung einer Kabel-Diagonale der 50Hertz Transmission GmbH ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Zur Beantwortung der Anfrage wurde als Grundlage eine Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiberin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) herangezogen. 1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Genehmigung und des Baus der 380 KV Kabel-Diagonale der 50Hertz Transmission GmbH in den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf? Zu 1.: Wie in der Ziffer 1 der Drucksache 18/13807 ausgeführt, ist eine Vielzahl von verschiedenen Genehmigungen erforderlich. Die Genehmigungsverfahren liegen zum Teil in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Nach Information der Vorhabenträgerin 50Hertz hat das Bezirksamt Mitte nach Verständigung mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine Entscheidung über den Standort eines Zwischenschachts für das Tunnelbauwerk der unterirdisch verlaufenden Höchstspannungsleitung der 380-kV-Kabeldiagonale Berlin in Tiergarten getroffen , sodass aktuell fachbezogene Abstimmungstermine zwischen der Vorhabenträgerin und dem Bezirksamt Mitte stattfinden. Nach Angaben der Vorhabenträgerin führt das Bezirksamt Mitte gegenwärtig Prüfungen nach dem Straßenrecht zur Vorbereitung der Genehmigungsverfahren durch. Danach richtet sich auch die Einreichung der Antragsunterlagen durch 50Hertz. Nach Angaben des Unternehmens wurden die erforderlichen Antragsunterlagen schon bei dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eingereicht. Die Genehmigungsverfahren im Bereich des Berliner Straßengesetzes und des Grünanlagengesetzes sind nach Angaben der Vorhabenträgerin in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen . In Bezug auf eine im Bebauungsplan für Landwirtschaft „Stadtgärtnerei “ festgesetzte Fläche ist ein baurechtlicher Antrag über die Nutzung zur Errichtung eines Schachts nach Angaben des Bezirksamtes in Bearbeitung. Dort wäre auch zu 2 klären, ob für die überirdischen Revisionsbauwerke der Kabeldiagonale – die nicht dem Anwendungsbereich der Bauordnung unterliegt – ein bauordnungsrechtliches Verfahren erforderlich ist. Nach Angaben der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die VLB im laufenden Verwaltungsverfahren bei dem Bezirksamt Mitte über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ihr Einvernehmen erteilt. Ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung liegt der Verkehrslenkung Berlin nicht vor. Im August 2019 hat 50Hertz ein Unternehmen mit der Bauausführung des Kabeltunnels beauftragt, welches derzeit die Ausführungsplanung erstellt. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die von 50Hertz angemietete Fläche an der Rudolf-Wissell-Brücke für den Bauauftragnehmer als Baustelleneinrichtungsfläche freigegeben. Ab dem zweiten Quartal 2020 soll die Errichtung der Schachtbaugrube an der Rudolf-Wissell- Brücke erfolgen. Der Beginn des Tunnelvortriebs ist nach Angaben von 50Hertz für das Jahr 2021 vorgesehen. 2. Wie gestaltet sich die diesbezügliche Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Senat und den bezirklichen Genehmigungsbehörden? Zu 2.: Die Abstimmungen zwischen den Behörden dauern noch an. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt die Abstimmung mit den bezirklichen Genehmigungsbehörden professionell und lösungsorientiert . 3. Ist der Senat der Auffassung, dass für die Umsetzung des Projektes (Trassenführung) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Das Vorhaben zur Verstärkung des Übertragungsnetzes durch ein Erdkabel mit 380kV Nennspannung, das in einem Tunnelbauwerk zwischen dem Endmast 9 an der Rudolf-Wissell-Brücke und dem Umspannwerk Mitte verläuft, ist nicht planfeststellungsfähig . Die bestehende Gesetzeslage lässt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht zu. Insbesondere ist in Bezug auf das Vorhaben keiner der in § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) genannten Fälle einschlägig, der eine Planfeststellungspflicht auslösen würde. Die Planfeststellungsvorschriften im Bundesbedarfsplangesetz, im Netzausbaubeschleunigungsgesetz und im Energieleitungsausbaugesetz sind nicht einschlägig. Da keiner der gesetzlich vorgesehenen Tatbestände anwendbar ist, scheidet auch eine fakultative Planfeststellung aus. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens in anderen als den gesetzlich vorgesehenen Fällen ist für das Vorhaben nicht zulässig. Berlin, den 15. Oktober 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe