Drucksache 18 / 21 189 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 01. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2019) zum Thema: Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung am Schäfersee und Antwort vom 18. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21189 vom 01. Oktober 2019 über Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung am Schäfersee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Bezirk Reinickendorf hat erstmals 20.000 € für ein Gutachten zu einem möglichen Pilotprojekt für nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung am Schäfersee in den Bezirkshaushalt eingestellt. Frage 1: Begrüßt SenUVK, wenn der Bezirk Reinickendorf ein Gutachten zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung am Schäfersee in Auftrag gibt? Antwort zu 1: Grundsätzlich begrüßt der Senat Aktivitäten für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung in Berlin. Im Rahmen des laufenden Gewässergütebauprogramms (Finanzierung, Beauftragung: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz; Planung, Umsetzung Berliner Wasserbetriebe) werden in den nächsten Jahren zunehmend zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im bestehenden Regen-Kanalnetz (Trennsystem) in Angriff genommen, sofern dafür langfristig und ausreichend Finanzmittel in den Landeshaushalt eingestellt werden. Aufgrund des stadtweiten großen Handlungsbedarfs muss eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen werden, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach wasserwirtschaftlichen Kriterien und unter Einbeziehung auch der Bezirksämter vornimmt. Dem Schäfersee in Reinickendorf wird derzeit nach wasserwirtschaftlichen Maßstäben keine hohe Priorität beigemessen, so dass im Rahmen des Gewässergütebauprogramms (Finanzierung aus 0720/89101) mittelfristig keine Regenwasserbehandlungsmaßnahmen finanziert werden können. Gutachten sind 2 nur dann sinnvoll, wenn sich eine rasche Umsetzung von Maßnahmen anschließt. Andernfalls sind Gutachten in wenigen Jahren veraltet. Frage 2: Ist ein bezirkliches Pilotprojekt zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung grundsätzlich förderfähig? Antwort zu 2: Ein bezirkliches Projekt zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet ist im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel grundsätzlich förderfähig, wenn die aufgestellten Förderkriterien erfüllt sind. Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung stellen einen Förderschwerpunkt im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) dar. Mit den für den Bereich der Anpassung insgesamt bereitgestellten Mitteln von zunächst jährlich 1,2 Mio. € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aus dem BEK 2030 wurde das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE) im Förderschwerpunkt 6 (Verbesserung der Natur und Umwelt in sozial benachteiligten Quartieren) ergänzt und die Förderung anpassungsrelevanter Maßnahmen in einem Förderinstrument vereint. Maßnahmen der Klimaanpassung – dazu gehören auch Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung – können somit im gesamten Stadtgebiet ab einem Investitionsmindestvolumen von 20.000 € mit einem Fördersatz zwischen 50 Prozent und 100 Prozent gefördert werden. Förderberechtigt sind ausschließlich Behörden der Berliner Hauptverwaltung, der Bezirke, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Einrichtungen. Berlin, den 18.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz