Drucksache 18 / 21 195 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 26. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2019) zum Thema: Kosten und Nutzen der Wohnraumversorgung AöR und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Sybille Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21195 vom 26.09.2019 über Kosten und Nutzen der Wohnraumversorgung Berlin AöR Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufgabe hat die Wohnraumversorgung AöR laut ihrer Satzung? Antwort zu 1: Mit Artikel 3 Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ (WVB) ist die Aufgabenstellung in § 2 (1) vom Gesetzgeber festgelegt und somit abgegrenzt worden: „Aufgabe der Anstalt ist, politische Leitlinien in Bezug auf die Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben. Dazu können auch Vorschläge zur Struktur der Unternehmen gehören, wie beispielsweise zu gemeinsamen Beratungsangeboten für die Mieterhaushalte, zum gemeinsamen Einkauf sowie zu Energieeffizienzmaßnahmen.“ Sämtliche Organe als auch der Umfang der Aufgaben sind im Gesetz vorgegeben. Die Satzung der WVB mit Stand vom 12.12.2018 regelt nur die Arbeitsweise der Organe der Anstalt. Der Verwaltungsrat der WVB hat am 12.12.2018 im Arbeitsplan die Aufgaben der WVB für die Jahre 2019 und 2020 u.a. wie folgt beschrieben: Kernaufgabe der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) ist die Unterstützung des Landes Berlin bei der Steuerung der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU). Dazu soll die WVB politische Leitlinien entwickeln, evaluieren und fortschreiben. Gegenstand dieser Leitlinien ist neben dem Versorgungsund Wohnungsmarktauftrag der LWU im engeren Sinne nicht zuletzt die Mietermitbestimmung. 2 Frage 2: Unter welcher Anschrift hat die Wohnraumversorgung AöR ihre Büroräume? Wie viele Räume und Quadratmeter Bürofläche stehen ihr dort zur Verfügung? Antwort zu 2: Die WVB hat ihre Büroräume in der Schillstraße 10, 10 785 Berlin, 1. Stock. Die Gesamtfläche der über die BIM angemieteten Räume beträgt 204,57 qm und umfasst sieben Büroräume, einen Sitzungsraum und eine Teeküche. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter arbeiten unter dieser Anschrift? Antwort zu 3: Derzeit sind 2 Vorstandsmitglieder und 5 Mitarbeiter/innen im Stellenplan bei der WVB vorgesehen. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter sollen in den kommenden beiden Jahren hinzukommen? Antwort zu 4: Im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/21 sind für die WVB 2 zusätzliche Stellen vorgesehen. Frage 5: Ist es richtig, dass die Wohnraumversorgung AöR in neue Räumlichkeiten umziehen soll? Falls ja, warum und welche Größe haben die neuen Büroräume? Antwort zu 5: In den Räumen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war für die 2019 nach Ausschreibung einzustellenden Mitarbeiter/innen nicht genügend Platz für die WVB. Anfang Juni 2019 erfolgte daher der Umzug in die unter 2. beschriebenen Büroräume. Frage 6: Welche Veranstaltungen führt die Wohnraumversorgung AöR dieses Jahr und in den Jahren 2020 und 2021 durch? Frage 7: In welchen Gremien ist die Wohnraumversorgung AöR dieses Jahr und in den Jahren 2020 und 2021 aktiv? Antwort zu 6 und 7: Die für die Jahre 2019 bis 2021 durchschnittlich anfallenden Gremiensitzungen bei der WVB können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: Gremiensitzungen (Sitzungen im Jahr in Klammern): - Verwaltungsrat (2) - Fachbeirat (5) - Vorbesprechungen zum Fachbeirat mit dessen Vorsitz (5) - Koordinierungstreffen mit Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden der Mieterräte (4) 3 - AK Mieterräte mit Vertretern/innen der Unternehmen (3) - Arbeitsgremien mit den Mieterbeiräten (5) - Fachgespräche mit den Vertretungen der LWU (5) - „Shared Services“-Runde gemeinsam mit SenFin (2) - Weitere Sitzungen (ca. 9). Darüber hinaus führt die WVB gemäß Auftrag des Arbeitsplans eine jährliche große Konferenz mit den Mieterräten und Mieterbeiräten der LWU durch; aktuell steht am 28. Oktober 2019 die 3. Konferenz unter dem Titel „Gemeinsam im Ehrenamt bei den Landeseigenen“ an. Weiter werden Fachgespräche zu den Themen Sicherung von Bauund Planungskapazitäten der LWU, zur Mieterorientierten Modernisierung, zur Problematik der Warmmietenneutralität bei ernergetischen Modernisierungsmaßnahmen und vergleichbaren Themen in 2019 durchgeführt bzw. sind für die beiden Folgejahre vorgesehen. Frage 8: Was verbirgt sich unter dem Posten BGA im Wirtschaftsplan der Wohnraumversorgung AöR für dieses Jahr und die Jahre 2020 und 2021? Antwort zu 8: In 2019 wird die Ausstattung der neuen Büroräume darunter erfasst. Für 2020 und 2021 sind noch Mittel für ausstehende Büroausstattungen gemäß geplantem Personalzuwachs und für den IT-Aufbau (Internetanschluss etc.) sowie weitere kleinere Betriebs- und Geschäftsaustattungen (BGA) eingeplant. Frage 9: Was verbirgt sich unter dem Posten sonstiger Aufwand im Wirtschaftsplan der Wohnraumversorgung AöR für dieses Jahr und die Jahre 2020 und 2021? Antwort zu 9: Der Posten sonstiger Aufwand stellt einen Sammelposten des Wirtschaftsplans für diejenigen betrieblichen Aufwendungen dar, die keiner anderen Position des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis erfolgt hier ungeachtet der Regelmäßigkeit der Aufwendungen oder eventueller Einmalkosten (z. B. Fortbildungskosten, Reisekosten, Transportkosten). Die Erhöhung von 2020 zu 2021 beruht auf dem 2020 zusätzlich geplanten Personal. Frage 10: Werden finanzielle Mittel von der Wohnraumversorgung AöR an Dritte weitergereicht? Wenn ja, wofür und warum? (Bitte für die Jahre 2018 bis 2021 angeben.) Antwort zu 10: Es werden keine Mittel weitergereicht. Die Beauftragung Dritter, zum Beispiel für die Durchführung von Konferenzen, die Moderation von Beratungsgremien, die Erstellung von Fachstudien etc., erfolgt nach Ausschreibung. Die nach Leistungserbringung eingehenden Rechnungen werden nach entsprechender Prüfung an beauftragte Dritte bezahlt. 4 Frage 11: Welche konkreten Maßnahmen werden aus dem Posten Öffentlichkeitsarbeit im Wirtschaftsplan der Wohnraumversorgung AöR für dieses Jahr und die Jahre 2020 und 2021 finanziert? Antwort zu 11: Unter Öffentlichkeitsarbeit finden sich im Wirtschaftsplan der WVB Kosten für die Erstellung, Gestaltung und den Druck von Broschüren, Veranstaltungsdokumentationen und Informationsmaterialien zur Arbeit der WVB. Darunter fallen Dokumentationen der Schulungen der Mieterräte, der Konferenz der Mieterräte und Mieterbeiräte, Ergebnisse aus der Beauftragung von Studien und vergleichbare Unterlagen. Für 2020/21 ist darüber hinaus die Einrichtung einer eigenen Website hier kostenmäßig berücksichtigt. Folgende Unterlagen wurden erarbeitet und stehen derzeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Website zur Verfügung: Rechtsgrundlagen der WVB, Protokolle von Organen, Dokumentationen von Schulungen und Konferenzen, wissenschaftliche Fachstudien sowie die jährlichen Berichte über die Kooperationsvereinbarung. Berlin, den 24.10.19 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen