Drucksache 18 / 21 198 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Stand Umsetzung Onlinezugangsgesetz – Das Unternehmenskonto und Antwort vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 198 vom 08. Oktober 2019 über Stand Umsetzung Onlinezugangsgesetz – Das Unternehmenskonto ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen aktuellen Stand hat die Diskussion um die Einrichtung eines Unternehmenskontos bzw. eines Unternehmensportals in Deutschland? Zu 1.: In ihrem Schreiben an die Mitglieder des IT-Planungsrats (IT-PLR) vom 11.06.2019 fordern die Unternehmensverbände (BDI, BDA, DIHK, ZDH) einen einzigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Verwaltung und benennen die Forderung nach einem einheitlichen Unternehmenskonto. Als Reaktion hat der IT-PLR das Koordinierungsprojekt „Unternehmenskonto/-en“ ins Leben gerufen, in dem auch das Land Berlin vertreten ist. Ergebnis der ersten Projektsitzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes war, dass ein deutschlandweit, einheitliches Unternehmenskonto nur durch eine Konvergenz der bereits bestehenden IT-Lösungen zu Service-Konten erreicht werden kann. Für das weitere Vorgehen wurde als Ziel des Koordinierungsprojekts beschlossen, zunächst die Anforderungen, die Unternehmen an ein solches Konto erheben und die Bedarfe der Wirtschaft mit den bestehenden IT-Angeboten abzugleichen. Hierfür wurden zwei Workshops mit Unternehmen durchgeführt und die Anforderungen aufgenommen . Im Anschluss haben die IT-Dienstleister der Länder und des Bundes (AKDB, Dataport, Governikus, KommWis und Seitenbau) den Mitgliedern des Koordinierungsprojekts ihre IT-Lösungen für Unternehmenskonten vorgestellt. Dabei stand im Vordergrund, wie die Pläne und Anforderungen der Länder und des Bundes hinsichtlich Konvergenz und Interoperabilität sowie die Anforderungen der Wirtschaft aus den beiden Workshops in diese bestehenden IT-Lösungen eingebunden werden können. Seite 2 von 3 Im Ergebnis wurde im Koordinierungsprojekt Einigkeit darüber erzielt, dass eine Konvergenz nur erreicht werden kann, wenn umgehend die Weiterentwicklung der eingesetzten IT-Produkte einem gemeinsamen und verbindlichen Anforderungsmanagement zur abgestimmten Weiterentwicklung unterstellt wird. Dieses weitere Projektvorgehen liegt dem IT-PLR zum Beschluss vor. Überlegungen zu einem deutschlandweiten Unternehmensportal sind derzeit kein Diskussionsgegenstand im IT-PLR. Festzuhalten ist diesbezüglich, dass das Land Berlin bereits seit 2013 den bewährten Ansatz verfolgt, alle Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gemeinsam über das Service -Portal Berlin bereitzustellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich schwierig gestaltet und unzweckmäßig ist, eine genaue Unterteilung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite vorzunehmen. 2. Wird das Bundesland Berlin sich für ein zentrales, flächendeckendes und einheitliches Unternehmenskonto stark machen? Wenn Nein, warum nicht? Zu 2.: Zur Umsetzung eines deutschlandweit einheitlichen Unternehmenskontos sieht Berlin die Interoperabilität bzw. perspektivisch die Konvergenz der einzelnen Service- Konten von Bund und Ländern als Schlüssel zum Erfolg. Diese müssen anhand einheitlicher Standards dazu in die Lage versetzt werden, dass sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem jeweiligen Service-Konto alle digitalen Verwaltungsleistungen in Deutschland – unabhängig von örtlicher und sachlicher Zuständigkeit – in Anspruch nehmen bzw. sich hierfür identifizieren und authentifizieren können. Als Mitglied im Koordinierungsprojekt „Unternehmenskonto/-en“ des IT-PLR wird sich das Land Berlin genau für diese Position stark machen. 3. Welche Art von Institutionen oder Organisationen werden nach jetzigem Sachstand von einem Unternehmenskonto profitieren können? Ist für die Berliner Verbände, Vereine, Stiftungen etc. auch ein Organisationskonto bzw. ein Organisationsportal angedacht? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Das Service-Konto Berlin beinhaltet als integralen Bestandteil auch die Funktionalität eines Unternehmenskontos. Damit können bereits heute Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (Verbände, Vereine etc.) digitale Berliner Verwaltungsleistungen nutzen. Hierfür wird im Service-Konto Berlin ein entsprechendes Rechte- und Rollen-Konzept umgesetzt, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellvertretend für die jeweilige juristische Person handeln lässt. Das Ziel des Landes Berlin ist es, die im Service-Konto Berlin angebotenen Unternehmenskonto -Funktionalitäten auch im Rahmen der künftigen deutschlandweiten Unternehmenskonto-Lösung anzubieten. Seite 3 von 3 4. Ab wann steht eine Lösung für ein Unternehmenskonto für Berliner Unternehmen spätestens zur Verfügung? Zu 4.: Das Service-Konto Berlin bietet heute schon als integralen Bestandteil ein Unternehmenskonto an. Für die technische Umsetzung ist das Land Berlin hierbei eine Kooperation mit den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein eingegangen und nutzt mit ihnen gemeinsam das Softwareprodukt Service-Konto der Dataport AöR. Aktuell treten Bremen und Sachsen-Anhalt als weitere Länder der Kooperation bei. Berlin, den 21. Oktober 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport