Drucksache 18 / 21 206 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Verpackungen auf dem Weg in die Zukunft und Antwort vom 15. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21206 vom 07. Oktober 2019 über Verpackungen auf dem Weg in die Zukunft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Initiativen von Lebensmittelhersteller*innen und Kantinenbetreiber*innen (einschließlich in Berliner Schulen), Lebensmittel in PLA-Verpackungen (Polylactid ist ein Kunststoff, der zu 100 % auf biologischer Basis beruht) anzubieten, vor dem Hintergrund der Berliner Zielsetzung von zero waste? Antwort zu 1: Nach bisherigen Untersuchungen sind biobasierte Kunststoffe nicht nachhaltiger als konventionelle Kunststoffe. Vergleichende Ökobilanzen belegen, dass sich die Umweltauswirkungen nicht wesentlich verbessern, wenn die Rohstoffe biobasiert statt fossilbasiert sind. Die Auswirkungen verschieben sich lediglich: Während konventionelle fossilbasierte Kunststoffe mehr klimawirksames CO2 freisetzen, äußert sich der ökologische Fußabdruck biobasierter Kunststoffe in einem höheren Versauerungs- und Eutrophierungspotential sowie einem höheren Flächenbedarf aufgrund der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe, der damit in Konkurrenz zu Flächen für die Lebensmittelproduktion steht. Das Umweltbundesamt bescheinigt biologisch abbaubaren Verpackungen keine Vorteile im Vergleich zu Verpackungen aus konventionellen Kunststoffen. Der Senat teilt diese Einschätzung. Dies betrifft u.a. die Eigenschafen Stabilität und Hygiene. So sind biologisch abbaubare Kunststoffe leicht durch abbauende Mikroorganismen besiedelbar, welche unter Umständen auch das Produkt oder das Lebensmittel kontaminieren könnten. 2 Frage 2: Welche technischen und natürlichen Möglichkeiten gibt es in Berlin, um dieses Verpackungsmaterial aus fermentierter pflanzlicher Stärke (oftmals Maisstärke) vollständig biologisch abzubauen und auf diese Weise im Naturhaushalt zu belassen? Frage 3: Welche Auswirkungen haben PLA-Verpackungen auf die Getrenntsammlung von Abfällen für die Berliner Haushalte und haushaltsnahe Anfallsstellen, einschließlich Schulen? Antwort zu 2 und 3: Verpackungen aus Kunststoff müssen in der gelben Tonne beziehungsweise mit dem gelben Sack entsorgt werden. Dies gilt auch für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Sie dürfen keinesfalls in die Biotonne gegeben werden. Biobasierte Kunststoffe können weder in Biogas- noch in Kompostierungsanlagen hochwertig verwertet werden. In Biogasanlagen stören sie den Behandlungsprozess. In Vergärungsanlagen zersetzen sich viele biologisch abbaubare Kunststoffe schlecht. Sie leisten außerdem keinen nennenswerten Beitrag zur Produktion von Biogas. Schließlich ist eine Unterscheidung zwischen biobasierten und fossilbasierten Kunststoffen nicht möglich. Daher müssen alle Kunststoffe vor der Vergärung aus dem Bioabfall entfernt und entsorgt werden. Auch bei der Kompostierung von Biokunststoffen ist kein ökologischer Vorteil erkennbar. Biologisch abbaubare Kunststoffe bauen sich nur bei einer bestimmten Temperatur, Sauerstoffverfügbarkeit und Feuchte sowie in Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen ab. Laut der Norm DIN EN 13432 gilt ein Kunststoff als kompostierbar, wenn er unter definierten Bedingungen innerhalb von zwölf Wochen zu 90 Prozent in Teile zerfällt, die kleiner als zwei Millimeter sind. Die Rottezeiten für herkömmlichen Bioabfall sind jedoch deutlich kürzer, weshalb sich die Kunststoffe oft nur unzureichend abbauen und die Qualität des Komposts beeinträchtigen können. Darüber hinaus trägt die Kompostierung von Verpackungsabfällen aus den Biokunststoffen Polyactid (PLA) oder Maisstärke weder zu einem nennenswerten Aufbau von Humus bei, noch werden pflanzenverfügbare Nährstoffe freigesetzt. Frage 4: Gibt es bereits vertragliche Regelungen mit Essenanbieter*innen für Kitas und Schulen, die Entsorgungsverpflichtungen für Verpackungsmaterial enthalten? Wenn ja, wo? Wenn nein, wie sollen diese Verpackungen entsorgt werden (kostenpflichtig in der Biotonne, kostenfrei in der gelben Tonne)? Frage 5: Welche Empfehlungen gibt es für die Essenanbieter*innen für Kitas und Schulen, um möglichst auf Einwegverpackungen (einschließlich Einwegbecher) zu verzichten? 3 Antwort zu 4 und 5: Das Leistungsblatt 23 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU regelt u. a. die auf Dauer angelegte Essens- und Getränkeverpflegung (z.B. Kita- und Schulverpflegung). Danach sind Speiseabfälle, Fette und Öle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen getrennt zu sammeln und der jeweiligen Wertstoffsammlung zuzuführen. Die Entsorgung von biobasierten Kunststoffen hat ausschließlich über die gelbe Tonne (siehe Antwort zu Frage 2 und 3) stattzufinden. Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch, Marmelade, Senf usw.) darf nicht in Portionsverpackungen dargereicht werden. Es ist ausschließlich die Verwendung von Mehrweggeschirr (inkl. Getränkebecher für Kaltund Heißgetränke) zulässig (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeuteln). Berlin, den 15.10.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz