Drucksache 18 / 21 207 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Alternativen zu Flächen mit Sonderbaurecht geprüft und Antwort vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21207 vom 07.10.2019 über Alternativen zu Flächen mit Sonderbaurecht geprüft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen sollen für die in der Roten Nummer 2038 vom 02.09.2019 aufgeführten MUF- Standorte Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 BauGB zur Anwendung kommen? Bitte einzeln für die Standorte angeben: a. Am Beelitzhof b. Brabanter Str. c. Osteweg d. Falkenberger Str. e. Kirchstr. f. Rauchstr. g. Bohnsdorfer Weg h. Ratiborstr. Antwort zu 1: Die Anwendung der Erleichterungsregelungen für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) ist erforderlich, da die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) auf den benannten Grundstücken aufgrund der planungsrechtlichen Situation nach „regulärem Baurecht“ gemäß §§ 30, 31, 33, 34 und 35 BauGB nicht zugelassen werden kann. Dazu im Einzelnen: 2 Frage 2: Welche Alternativstandorte wurden zu den einzelnen Standorten (siehe 1.) in welcher Weise und mit welchem Ergebnis geprüft, um ggf. auch auf Sonderregelungen wegen der Art der baulichen Nutzung verzichten zu können und zusätzliche Bodenversiegelungen zu vermeiden? Antwort zu 2: Zu den in Frage 1 benannten Standorten wurden in den jeweiligen Bezirken folgende Alternativstandorte geprüft: 02 - Friedrichshain-Kreuzberg: Adalbertstr. 67, 68, 69, 70 Andreasstr. 77 Fläche zw. Straße Am Ostbahnhof und Bahntrasse (Flurstücke 361, 362, 375, 377) Karl-Marx-Allee 93 Stralauer Platz 12 3 03 - Pankow: Am Sandhaus 31 Am Teichberg/Straße 69 Blankenburger Pflasterweg, Teile der Flurstücke 321, 21 Blankenburger Pflasterweg 97 Blankenburger Pflasterweg 101 Blankenburger Pflasterweg 102 Busonistr. 133 Busonistr. 141 Dietzgenstr. 60 Dietzgenstr. 160 Ernst-Busch-Str. westl. 25 Gustav-Adolf-Str. 67 Ingwäonenweg 100 Kniprodestraße 1-6, 6a-15 Kopenhagener Str. 82 Kürbissteig 4 Pankgrafenstr. 12, 12D Roelckestraße 118 Röländer Str. 42 Schildower Str./Kürbissteig vor Nr. 4 Siverstorpstr. 9A 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf: Am Postfenn, westl. Stallupöner Allee 53 Arcostr. 9/11 Glockenturmstr. 1, 3, 5 Meierottostr. 10 (Gerhart-Hauptmann-Anlage) Messedamm 9, Messe Nord - Los 3 Nonnendamm 13/31 Parkplätze P1 am Olympiastadion (außerhalb des Denkmalschutzbereichs) Saatwinkler Damm 64 Westendallee Grünfläche, Flurstücke 626, 628, 630 05 - Spandau: Breitehornweg 34, 36, 42, 44 Brunsbütteler Damm/Am Zeppelinpark hinter 51-55 Brunsbütteler Damm 415, 417 Brunsbütteler Damm 422, 424, 412, 414 Brunsbütteler Damm 447, 449 Brunsbütteler Damm neben 441 Daumstr. 52/Rhenaniastr. 35 Daumstr. 75-85 Daumstr. 85 Nord Daumstr., Langer-See-Str. Finkenkruger Weg 69 Egelpfuhlgraben Gartenfelder Str. nördl. 44 Götelstr. 124 Kladower Damm 199, 201, 203, 207, 213 4 Kladower Damm 333 neben Eiswerderstr. 9 Pionierstr. 80 Staakener Feldstr. Neben Nr. 6, 8, Brunsbütteler Damm Wilhelmstr. 25 06 - Steglitz-Zehlendorf: Alt-Schönow 9 Beeskowdamm 3/11 Clauertstr. 11 Edenkobener Weg 77 Finckensteinallee 63 Hegauer Weg 51A, 53, 53A, 53B Hohentwielsteig/Potsdamer Chaussee 101 Karl-Hofer-Str. 31 Königsberger Str. 36A Malteserstr. 126 Ostpreußendamm 61B Ostpreußendamm 108 Platz des 4. Juli/Osteweg 53 Spanische Allee 144, 136 Stewardstr.14B/Am Waldfriedhof Sven-Hedin-Str. 11 09 - Treptow-Köpenick: An der Wuhlheide 198, 200, 202 Bohnsdorfer Kirchsteig 29 Dankmarsteig 18-36, Schönefelder Chaussee 92-94 Fürstenwalder Damm 388 gegenüber Schönefelder Chaussee 23 Köpenicker Str. o. Nr. neben Groß-Berliner Damm 90, Gerhard-Sedlmayr-Str. Späthstr. 92, Britzer Allee Stellingdamm 15 Die zuvor genannten MUF-Standorte wurden im Rahmen einer Vorprüfung (QuickCheck) auf ihre städtebauliche Eignung geprüft. Darüber hinaus wurden weitere Aspekte wie Immissionsschutz, Natur und Landschaft, Biotop- und Artenschutz, Wasserschutz, Denkmalschutz, Verkehr, Sozialraum, Verfügbarkeit des Grundstücks, Eigentumsverhältnisse, entgegenstehende planerische Interessen etc. in die Standortwahl einbezogen. Die benannten Standorte kamen aufgrund vielseitiger Gründe nicht zum Zuge. Frage 3: Welche der unter 1. aufgelisteten Standorte sind gewidmete Grünflächen bzw. Waldflächen? Frage 4: Wann werden diese unter 3. benannten Flächen in welcher Art und Weise entwidmet? Hier bitte auch erläutern, wie dazu die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt und welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf den Grad der Versorgung mit wohnungs- und siedlungsnahen Grünflächen für die Bevölkerung haben? 5 Antwort zu 3 und 4: Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei keinem der unter Frage 1 aufgelisteten Standorte um eine gewidmete Grünanlage oder Wald. Insofern ist keine Einziehung von öffentlichen Grünanlagen oder die Umwandlung von Wald erforderlich. Frage 5: Wäre im Senat eine andere Entscheidung zu den Standorten getroffen worden, wenn die Charta für das Berliner Stadtgrün bereits vom Senat beschlossen worden wäre, so wie sie gegenwärtig im Entwurf vorliegt? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 22.10.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen