Drucksache 18 / 21 211 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Anträge auf Tempo 30 und Antwort vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21211 vom 07. Oktober 2019 über Anträge auf Tempo 30 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße, Begründung für Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)? Frage 2: Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen? Frage 4: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Nebenstraßennetz sind aktuell aus welchen Gründen offen? Antwort zu 1, 2 und 4: Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen im untergeordneten Straßennetz obliegt nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer 22b) den Bezirksämtern. Die von den einzelnen Bezirksämtern in der Beantwortung der Fragestellung in eigener Verantwortung übermittelten Daten zu beantragten Tempo 30- ludmar Notiz 2 Strecken im Nebenstraßennetz sowie einer Ausweitung von Tempo 30-Zonen sind in der nachstehenden Tabelle erfasst: Bezirk Antragsjahr bzw. ergänzende Anmerkun - gen Straße und Antragsaufkommen nach Bezirk Begründung Anordnung ja/nein/ offen Begründung für die Ablehnung Reinickendorf 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ---- ----- ----- Spandau 2017 Quellweg, Jugendweg, Mäckeritzstraße Verkehrslärm nein Straßen sind bereits Bestandteil einer Tempo 30- Zone. 2018 Pionierstraße Verkehrslärm offen Charlottenburg- Wilmersdorf 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ----- ---- ----- Steglitz- Zehlendorf 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ----- ----- ----- Tempelhof- Schöneberg 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ----- ----- ----- Neukölln 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ----- ----- ----- Friedrichshain - Kreuzberg 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 keine Anträge. ----- ---- ----- ----- Mitte 2017 Hussitenstraße Verkehrsberuhigung ja 2017 Ziegelstraße Verkehrsberuhigung ja 2017 Bandelstraße Verkehrsberuhigung ja 2018 Jülischer Straße Verkehrsberuhigung ja 2018 Hitzigallee Verkehrsberuhigung ja 2018 An der Kieler Brücke Verkehrsberuhigung ja 2018 Neues Ufer Verkehrsberuhigung ja 3 2018 Charles-Corcelle- Ring Verkehrsberuhigung ja 2018 Emma-Herwegh- Straße Verkehrsberuhigung ja 2019 Dircksenstraße Verkehrsberuhigung ja 2019 ULAP-Viertel am Hauptbahnhof Verkehrsberuhigung ja 2019 Keine Angabe Keine Angabe Es sind zwei weitere Anträge in Prüfung. Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg wird hierzu keine Statistk geführt. Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Marzahn- Hellersdorf 2017, 2018 und bis zum 30.9.2019 Anträge. ----- ----- ----- ----- Treptow- Köpenick 2017 Radickestraße und Wassermannstraße Ausweitung einer bestehenden Tempo 30-Zone. ja 2017 Schönblicker Straße Tempo 30-Strecke aufgrund des Busverkehrs. nein Ablehnung aufgrund keiner besonderen Gefahrenlage. 2018 Glienicker Straße Tempo 30-Strecke zur Sicherung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. nein Ablehnung aufgrund keiner besonderen Gefahrenlage. Prüfung im Bereich der Schule noch offen. 2018 Abram-Joffe- Straße Kindertagesstätte ja 2018 Nalepastraße Verkehrsberuhigung offen Es erfolgen Abstimmungen im Bezirk. 2018 Hans-Schmidt- Straße Ausweitung von Strecken-Tempo 30 auf weitere Schutzbereiche. offen Derzeit Baumaßnahmen im Bereich. Verkehrszählung ist beabsichtigt. 2019 Albert-Einstein- Str. Tempo 30-Strecke aufgrund hohem Fußgängeraufkommen , viel Radverkehr und aufgrund sonstiger Verkehrssicherheitsgründe nein Keine besondere Gefahrenlage, keine schützenswerten Einrichtungen. Voraussetzungen insgesamt nicht erfüllt. 4 Pankow Im Bezirk Pankow wird hierzu keine Statistk geführt. Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Frage 3: Wie lange dauerte in den abgefragten Jahren jeweils die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge? Antwort zu 3: Der Bezirk Mitte gibt für die Jahre 2017 und 2018 eine Bearbeitungsdauer von drei bis vier Monaten und für das Jahr 2019 eine Bearbeitungsdauer von vier Monaten an. Der Bezirk Spandau teilt mit, dass sich die Bearbeitungsdauer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und dem Bearbeitungsaufwand, wie zum Beispiel einer Datenerhebung, der vorzunehmenden Unfallauswertung, durchzuführender Ortstermine etc. richtet. Daher ist die Dauer sehr unterschiedlich. Darüber hinaus ist auch der jeweils zur Verfügung stehende Personalbestand maßgeblich. Aus diesem Grund kann kein sinnvoller Durchschschnittswert ermittelt werden. Der Bezirk Treptow-Köpenick gibt zu einigen der in der Tabelle in der Beantwortung zu Frage 1 benannten Straßenabschnitten eine Bearbeitungsdauer an: Für die Prüfung der Tempo 30-Regelung in der Radickestraße wurden zehn Monate benötigt, für die Ablehnung von Tempo 30 in der Schönblicker Straße drei Wochen, für die Anordnung von Tempo 30 in der Abram-Joffe-Straße sieben Monate und für die Ablehnung von Tempo 30 in der Albert-Einstein-Straße eine Woche. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit wurde nicht mitgeteilt. Frage 5: Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und umgesetzt? Antwort zu 5: Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor. Frage 6: Wie viele Anträge auf Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Hauptverkehrsstraßen wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Stichtag: 31.09.2019) gestellt (bitte Angabe des Bezirks, der Straße, Begründung für Tempo 30, ggf. Grund der Ablehnung)? Frage 7: Wie viele Anträge wurden in den abgefragten Jahren jeweils angenommen? Frage 9: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf Hauptverkehrsstraßen sind aktuell offen? 5 Frage 10: Wurden im Falle einer Ablehnung von Tempo 30 andere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft und umgesetzt? Antwort zu den Fragen 6, 7, 9 und 10: Die Fragen 6, 7, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im übergeordneten Straßennetz der Hauptverkehrsstraßen obliegt nach Maßgabe des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd, Nummer 35) der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Im genannten Zeitraum von Anfang 2017 bis Ende September 2019 wurden über 10.000 dauerhafte Anordnungen (Tempo 30, Radverkehrsanlagen, Markierungen, Lichtsignalanlagen usw.) durch die VLB bearbeitet. Eine Filterung dieser Vorgänge nach den oben genannten Kriterien ist nicht möglich. Frage 8: Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge? Antwort zu 8: Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Tempo 30 durch die VLB ist sehr unterschiedlich und kann nicht allgemein angegeben werden. Abhängig von der Begründung eines Antrages ergeben sich verschiedene Verfahrensweisen bei der Bearbeitung. Eine Einbindung weiterer Stellen bei der Antragsprüfung ist stets notwendig. Bei Anträgen, welche aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt werden, müssen beispielsweise immer Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt und es müssen die Verkehrsunfalldaten der Polizei angefordert und ausgewertet werden. Je nach Antragsgrund sind auch aktuelle Verkehrsdaten heranzuziehen, deren Erhebungen gegebenenfalls erst beauftragt werden müssen. Tempo 30-Anträge, welche mit einem Lärmschutz oder einer hohen Luftschadstoffbelastung begründet werden, erfordern generell die Erstellung eines Gutachtens über die tatsächliche Höhe der Lärm- und Luftschadstoffbelastung basierend auf aktuellen Verkehrsdaten. Diese Datenerhebungen sind langwierig und müssen ebenfalls in jedem Einzelfall erst beauftragt werden. Berlin, den 22.10.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz