Drucksache 18 / 21 212 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Praxissemester im Lehramtsstudium und Antwort vom 21. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21212 vom 07. Oktober 2019 über Praxissemester im Lehramtsstudium ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Berliner Universitäten beantworten kann. Sie wurden um Stellungnahmen zu Frage 7 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. 1. Haben alle Berliner Lehramtsmasterstudierende zur Absolvierung ihres Praxissemesters im WS 2019/20 für ihre jeweilige Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz an einer Berliner Schule erhalten? Zu 1.: Ja, den Universitäten wurde für jede Fächerkombination ein mindestens bedarfsdeckendes Platzangebot gestellt. 2. Wie hat sich die Zahl der von den Berliner Schulen angebotenen Praktikumsplätze seit der Einführung des Praxissemesters entwickelt und wie viele Plätze wurden den einzelnen Universitäten jeweils zugewiesen (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? 3. Wie hat sich das Verhältnis zur Verfügung stehender sowie benötigter Praktikumsplätze seit der Einführung des Praxissemesters im WS 2016/17 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? 2 Zu 2. und 3.: Die erfragten Angaben sind in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst. durch die Universitäten gemeldeter Platzbedarf * den Universitäten zur Verfügung gestellte Platzangebote ** durch die Universitäten abgerufene Plätze *** Praxissemester 2016/17 921 994 690 Praxissemester 2017/18 1187 1564 880 Praxissemester 2018/19 1586 1685 981 Praxissemester 2019/20 1591 1702 1093 * Da die Universitäten zum für die Platzbedarfsmeldung erforderlichen Zeitpunkt mit einem theoretischen Bedarf rechnen müssen (alle durch Immatrikulation für einen Platz im kommenden Praxissemester berechtigten Studierenden), sind Abweichungen in Hinblick auf die abgerufenen Plätze nicht zu vermeiden. ** Eine Aufschlüsselung nach Universität ist nicht möglich. *** Die Senatsbildungsverwaltung stellt den Universitäten jährlich ein mindestens bedarfsdeckendes Platzangebot. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Verfahrens hatten und haben Schulen unter anderem die Möglichkeit, den Universitäten über die zugeteilten, benötigten Plätze hinaus zusätzliche Plätze anzubieten. 4. Musste die Senatsbildungsverwaltung seit Einführung des Praxissemesters aufgrund fehlender Praktikumsplätze kurzfristig nachsteuern und wenn ja, wie gestaltet sich das entsprechende Verfahren? Zu 4.: Nach Auswertung der eingegangenen Platzangebote der Schulen im ersten Praxissemester (Praxissemester 2016/17) gab es deutlich zu wenige bzw. zu wenig passende Platzangebote, so dass umfangreiche Nachsteuerungen erfolgen mussten. Dies erfolgte durch das zuständige Referat in der Senatsbildungsverwaltung sowie durch die Schulaufsichten. Seit Überführung des Verfahrens zur Gewinnung und Verteilung der Plätze in ein Praxissemesterportal sowie die damit zusammenhängende Erzeugung eines jährlichen Verteilvorschlags in Verbindung mit den weiteren Funktionen des Portals ist der Nachsteuerungsaufwand erheblich gesunken. Händische Nachsteuerungen müssen i.d.R. kaum noch erfolgen. 3 5. Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen Kooperationsinformationen mit Universitäten bei der Verteilung der Plätze für das Praxissemester nicht berücksichtigt werden konnten (bitte begründen)? Zu 5.: Universitäten und Senatsbildungsverwaltung sind bemüht, die bestehende Zusammenarbeit zwischen Schulen und Universitäten im Rahmen des Verfahrens zur Gewinnung und Verteilung der Praxissemesterplätze zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Vielzahl an zu berücksichtigenden Kriterien kann allerdings keine Garantie gegeben werden, dass sich das Kriterium Kooperation in jedem Verteilergebnis niederschlägt. Bei einem Überangebot an Plätzen ergibt sich zudem die Schwierigkeit, dass die Wahl der Studierenden nicht immer auf Plätze z.B. an Kooperationsschulen fällt, weil sie andere Kriterien, wie z.B. Wohnort- oder Universitätsnähe, anlegen. 6. Liegen dem Senat Kenntnisse darüber vor, wie viele Lehramtsstudierende aus anderen Bundesländern bisher ein Praxissemester an einer Berliner Schule absolviert haben (bitte erläutern)? Zu 6.: Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. 7. Liegen dem Senat Kenntnisse darüber vor, wie viele Berliner Lehramtsstudierende ihr Praxissemester an einer Schule außerhalb von Berlin absolviert haben (bitte erläutern)? Zu 7.: Die Angaben liegen der Senatsbildungsverwaltung nicht vor, daher wurden die Zentren für Lehrkräftebildung/Schools of Education der lehrkräftebildenden Universitäten Berlins um Antwort gebeten (siehe Anlage). 8. Wie viele Studierende wurden während ihres Praxissemesters von Mentorinnen und Mentoren betreut, die im Vorfeld keine Mentoring Qualifizierung für das Praxissemester absolviert haben (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? Zu 8.: Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. 9. Gab es in der Vergangenheit zwischen Vertretern der Hochschulen und dem Senat bzw. der Senatsbildungsverwaltung und der Senatswissenschaftsverwaltung Gespräche darüber, das Praxissemester innerhalb des Masterstudiengangs zeitlich vorzuziehen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4 Zu 9.: Hierzu gab es diverse Gespräche sowohl im Zuge der Konzeption des Praxissemesters als auch nach dessen Einführung im Rahmen der Steuerungsgruppe Lehrerbildung (§ 3 Abs. 3 LBiG) und auch im Kooperationsrat (§ 3 Abs. 4 LBiG). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Praxissemester i.d.R. im 2. oder 3. Fachsemester zu absolvieren ist. Neben schulorganisatorischen Gründen ist dies hauptsächlich mit der polyvalenten Struktur der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge zu begründen: Die fachdidaktische Ausbildung der Studierenden beginnt im Master of Education. Im Sinne der festgelegten Kompetenzentwicklungsziele, die einen starken fachdidaktischen Bezug haben, müssen daher vor Antritt des Praxissemesters entsprechende Grundlagen gelehrt worden sein. 10. Inwieweit spielen Anfahrtswege der Studierenden bei der Vergabe der Praxissemesterplätze eine Rolle? Zu 10.: Die Senatsbildungsverwaltung stellt den Universitäten die Plätze zur Verfügung, die diese dann ihren Studierenden zur Auswahl stellen und anschließend zuweisen. Auf die Vergabe der Plätze an die Studierenden hat die Senatsbildungsverwaltung insofern keinen direkten Einfluss. Sofern durch die Universitäten Platzbedarfe in bestimmten Bezirken (für sog. „Härtefälle“) gemeldet werden, werden im Zuge der automatischen Platzverteilung auf die Berliner Schulen nach Möglichkeit Plätze in den benötigten Bezirken erzeugt und der Universität übermittelt. 11. Wie bewertet der Senat Forderungen von Studierendenvertretern nach der Einführung einer Vergütung des Praxissemesters? Zu 11.: Das Praxissemester ist ein verpflichtender Studienanteil des universitären Lehramtsstudiums. Eine Vergütung durch das Land ist daher nicht möglich. 12. Wie bewertet der Senat, dass Lehramtsstudierende im Praxissemester ggf. bereits im Rahmen des Programms „Unterrichten statt Kellnern“ an einer Schule unterrichtet haben? Zu 12.: Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an Lehrkräften wurde das Programm „Unterrichten statt …“ eingerichtet und von den Schulen gut angenommen. Das Absolvieren des Praxissemesters steht in keinem Zusammenhang mit der Maßnahme. 5 13. Inwieweit werden die im Rahmen des Programms „Unterrichten statt Kellnern“ abgeschlossenen Arbeitsverträge zwischen Studierenden und Berliner Schulen bei der Vergabe eines Praktikumsplatzes für das Praxissemester berücksichtigt (bitte begründen)? Zu 13.: Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen alle Studierenden ihre Praxissemesterplätze gleichermaßen im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens erhalten. Bevorteilungen durch Tätigkeiten an Schulen bei der Wahl/Zuteilung von Plätzen sind nicht möglich. Es kann daher keine Berücksichtigung erfolgen. Des Weiteren wird vom zeitgleichen Absolvieren des Praxissemesters an der gleichen Schule abgeraten, da Rollenkonflikte auftreten können. 14. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Lehramtsstudierende, die bereits im Rahmen des Programms „Unterrichten statt Kellnern“ an einer Berliner Schule tätig sind, zeitgleich ihr Praxissemester a) an derselben Schule und b) an einer anderen Schule absolviert haben bzw. absolvieren (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? Zu 14.: Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 21. Oktober 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Seite 1 von 2 Antworttabelle zu Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/21212 PS 2016/17 PS 2017/18 PS 2018/19 PS 2019/20 Ausland anderes Bundesland Ausland anderes Bundesland Ausland anderes Bundesland Ausland anderes Bundesland FU 8 5 9 2 9 1 6 1 HU 12teilweise 1 5 komplett; 16 teilweise 1 12 komplett, 22 teilweise 1 15 komplett, 28 teilweise 0 TU 0 0 0 0 0 0 1 0 UdK 4 0 3 0 4 1 7 0 Erläuterungen der Universitäten: Freie Universität Berlin (FU): Das Praxissemester ist von Studierenden der Freien Universität Berlin grundsätzlich in Berlin zu absolvieren, sofern ein fachlich adäquater Praktikumsplatz in Berlin zur Verfügung steht. In begründeten Ausnahmefällen konnte in Abstimmung mit der FU Berlin das Praxissemester an einer deutschen Schule im Ausland bzw. in besonderen Ausnahmefällen in einem anderen Bundesland absolviert werden. In solchen Fällen war sichergestellt, dass die geforderten Rahmenbedingungen und Anforderungen eingehalten wurden, eine adäquate Betreuung vor Ort gewährleistet war und Regelungen mit den jeweiligen Dozierenden der Begleitveranstaltungen vorlagen. Humboldt-Universität zu Berlin (HU): Sofern das gesamte Praxissemester im Ausland verbracht wird, muss es sich bei der Schule um eine anerkannte Deutsche Auslandsschule (DAS) handeln. Bei einem anteiligen Praktikum im Ausland (6 Wochen, ein Fach anteilig), können bei entsprechenden Sprachkenntnissen, lokale Schulen gewählt werden. Mit einem Antragsverfahren im Vorfeld des Praxissemesters weisen die Studierenden über ein Learning Agreement und der Betreuungszusage der Schule nach, dass die in den SO/PO festgelegten Leistungen erbracht wird, die universitäre Betreuung auf die Distanz (schriftlich und/oder per Videokonferenz) und die vorgesehene Betreuung durch Fachmentor*innen sichergestellt ist und die Schule den Kriterien für das Praxissemester entspricht. Studierende, die das Praxissemester anteilig im Ausland verbringen, steigen i.d.R. nach den Berliner Herbstferien an der ihnen zugewiesenen Berliner Schule in das Praxissemester ein und absolvieren die ausstehenden Hospitations- und Unterrichtsstunden in ihren studierten Fächern. An Schulen in einem anderen Bundesland kann das Praxissemester nur in begründeten Ausnahmefällen absolviert werden. Technische Universität Berlin (TU): Da das Absolvieren des Praxissemesters an einer Schule in einem anderen Bundesland mehrere Probleme mit sich bringt (z.B. fehlende Abstimmung zum Datenschutz im Lernforschungsprojekt), sieht die TU dieses nicht vor. Für die Studierenden mit Kernfach an der TU gilt zudem, dass weder das Fach WAT/Arbeitslehre noch die technisch-gewerblichen Beruflichen Fachrichtungen, die im Rahmen des Beruflichen Lehramts an der TU studiert werden, zum Fächerkanon der Deutschen Auslandsschulen (DAS) zählen. Insofern können die an der TU immatrikulierten Lehramtsstudierenden diese Art der Auslandsmobilität in ihrem TU-Fach nicht wahrnehmen, ausschließlich in ihrem Zweitfach. Stattdessen hat die SETUB Angebote in den Bereichen Studiensemester sowie das Verfassen von Abschlussarbeiten an einer Universität im Ausland entwickelt. Seite 2 von 2 Universität der Künste Berlin (UdK): Absolvieren Studierende ihr Praxissemester außerhalb Deutschlands, erfolgt dies an einer anerkannten Deutschen Schule im Ausland. Anrechnung/Anerkennung der abgeleisteten Praktikumszeit auf das Praxissemester ist nur hier möglich. Es ist die gleiche Ableistung der an das Berliner Praxissemester gestellten Anforderungen erforderlich. Das Vorhaben setzt die Zustimmung der Universitätslehrenden wie auch die des Praktikumsbüros voraus.Nur in einem Fall wurde bislang eine Ausnahmeregelung zugelassen, das Praxissemester an einer Schule in einem anderen Bundesland zu absolvieren (aufgrund der Pflegebedürftigkeit beider Elternteile und zusätzlich der Pflege und Erziehung zweier Kinder im Alter unter 10 Jahren wurde ein Fall besonderer Härte anerkannt). In Absprache mit und durch die Universitätslehrenden und Prüfungsämter der Fächer wurde einer Ableistung des Praxissemesters in Brandenburg (Wohnort des Studierenden sowie der Eltern und Kinder) zugestimmt.