Drucksache 18 / 21 216 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 07. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Perspektiven der KI-Forschung in Berlin und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21216 vom 07. Oktober 2019 über Perspektiven der KI-Forschung in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf wessen Initiative hin erfolgt die Zusammenlegung der beiden Berliner Kompetenzzentren für Künstliche Intelligenz (KI), des Berliner Zentrums für Maschinelles Lernen (BZML) und des Berlin Big-Data-Centers (BBDC)? Zu 1.: Die geplante Zusammenlegung der beiden Berliner Kompetenzzentren für Künstliche Intelligenz (KI) erfolgt auf Initiative der wissenschaftlichen Leitungen der beiden Zentren und ist somit wissenschaftsgetrieben. 2. Durch wen wird zu welchem Anteil die Zusammenlegung der beiden Berliner Kompetenzzentren finanziert ? Wo und in welcher Höhe sind im Doppelhaushalt 2020/21 hierfür entsprechende Mittel vorgesehen? Zu 2.: Die Anträge der beiden Kompetenzzentren an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Zusammenlegung sehen bei Zusammenschluss beider KI- Kompetenzzentren eine Förderung durch das BMBF vor, die dauerhaft erfolgen soll. Diese Förderung der Zusammenlegung würde zusätzlich zu der bisherigen Förderung der beiden Kompetenzzentren erfolgen. Für die KI-Forschung sind im Doppelhaushalt 2020/2021 3,5 Mio. € zusätzlich beantragt. 3. Welche Standorte stehen für die Ansiedlung des neu entstehenden KI-Zentrums zur Auswahl und wem obliegt die Entscheidung in dieser Frage (bitte begründen)? - - 2 Zu 3.: Da beide Kompetenzzentren, die weiterhin den wissenschaftlichen Kern des BIFOLD bilden werden, an der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) angesiedelt sind, werden Standorte auf dem Campus der TU Berlin und in unmittelbarer Nähe der TU Berlin geprüft. Die Federführung für den laufenden Prozess zur Vorbereitung einer Entscheidung liegt bei der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung der TU Berlin. Die Bedarfe und Anforderungen ergeben sich aus dem Antrag zur Zusammenlegung der beiden Kompetenzzentren an das BMBF. 4. Wann wird mit der Zusammenlegung der beiden KI-Kompetenzzentren begonnen und wann wird diese aller Voraussicht nach abgeschlossen sein? Zu 4.: Mit der Zusammenlegung der beiden KI-Kompetenzzentren wird mit Bewilligung der entsprechend hierfür beantragten Förderung begonnen. Der Prozess der Zusammenlegung aus wissenschaftlicher Sicht wird abgeschlossen sein, wenn die nach dem Antrag geplante Initiierungs- und Expansionsphase bis 2024 abgeschlossen ist. 5. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Zusammenlegung für das an beiden Zentren beschäftigte Personal? Zu 5.: Die Auswirkungen für das an den beiden KI-Kompetenzzentren beschäftigte Personal ergeben sich aus den wissenschaftlichen Aufgabenstellungen, die in den Arbeitspaketen des Antrags an das BMBF dargestellt sind. Die aktuelle BMBF Förderung des Berlin Big-Data- Centers (BBDC) läuft bis 2021 und die BMBF Förderung des Berliner Zentrums für Maschinelles Lernen (BZML) läuft bis 2022, so dass die Aufgabenstellungen des wissenschaftlichen Personals spätestens ab diesen Zeitpunkten auf das BIFOLD übertragen werden. Die Finanzierung erfolgt entsprechend aus den Mitteln der BIFOLD-Förderung. 6. Welche Ressorts sind an der Erarbeitung einer KI-Strategie für Berlin beteiligt, wem obliegt die Federführung und welcher Zeitplan liegt dem Vorhaben zugrunde? Zu 6.: Es wird auf die schriftliche Anfrage S18/17671 verwiesen. Analog zu der KI-Strategie des Bundes liegt die Unterstützung des Themas KI in der Zuständigkeit diverser Ressorts des Landes Berlin. Die Erarbeitung einer KI-Strategie für die Wissenschaft erfolgt in der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung. Diese soll im Jahr 2020 ausgearbeitet werden. 7. Wer trägt zu welchem Anteil die Finanzierung der Erarbeitung einer KI-Strategie und wie hoch sind die hierfür vorgesehenen finanziellen Mittel? - - 3 Zu 7.: Für die konkrete Erarbeitung einer KI-Strategie für die Wissenschaft sind Mittel (aus dem neu beantragten Haushaltstitel 0330/68354) für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 im Teilansatz 2 zur Förderung der KI-Strategie des Landes Berlin Mittel i.H.v. 3,5 Mio. € beantragt . 8. Hat sich der Senat im Vorfeld dafür eingesetzt, dass die Agentur für Sprunginnovationen, zu deren Schwerpunkten KI zählt, in Berlin angesiedelt wird und wenn ja, welche Anstrengungen hat der Senat konkret unternommen? Zu 8.: Nein. Die Senatskanzlei des Landes Berlin und die Staatskanzlei des Landes Brandenburg haben eine gemeinsame Bewerbung von Berlin und Brandenburg für Potsdam abgegeben . 9. Wie bewertet der Senat, dass die Entscheidung für den Standort der Agentur für Sprunginnovationen nun zugunsten Leipzigs und damit gegen Berlin gefallen ist und was waren aus Sicht des Senats die Gründe für diese Entscheidung? Zu 9.: Die Entscheidung für den Standort der Agentur für Sprunginnovationen ist nicht gegen den Standort Berlin gefallen, sondern gegen den Standort in Potsdam. Der Senat bedauert, dass die Agentur für Sprunginnovation nicht am Standort Potsdam angesiedelt wird. Der Senat bedauert ebenfalls, dass dem einstimmigen Votum der Gründungskommission nicht gefolgt wurde. 10. Inwieweit profitiert der Standort Berlin von der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz? Zu 10.: Da die Gespräche zu einer deutsch-französischen Zusammenarbeit auf der wissenschaftlichen Ebene im Bereich KI aktuell noch geführt werden und es wohl kein gemeinsames KI-Forschungszentrum geben wird, sondern ein Netzwerk der deutschen und der französischen Akteure, wären die Berliner Akteure in diesem Netzwerk ebenfalls angebunden. Ziele eines derartigen Netzwerks sind unter anderem die Durchführung gemeinsamer KI- Forschungsprojekte. Somit würde der Standort Berlin durch zusätzliche KI- Forschungsmittel weiter gestärkt. 11. Haben Vertreter aus Berlin im September 2019 an der Europäischen Konferenz für Maschinelles Lernen und Wissensentdeckung (ECML-PKDD) in Würzburg teilgenommen und wenn ja, in welcher Funktion? Zu 11.: Vertreter der beiden Berliner KI-Kompetenzzentren BZML und BBDC haben in ihrer Funktion als KI-Forscher an der Konferenz teilgenommen. 12. Haben am Rande der Konferenz Gespräche zur zukünftigen Ausgestaltung eines virtuellen deutschfranzösischen KI-Zentrums stattgefunden und wenn ja, welche Ergebnisse hatten die Gespräche? - - 4 Zu 12.: Wie diversen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, gab es am Rande der Konferenz derartige Gespräche. Das Land Berlin hat nicht teilgenommen. Berlin, den 24.Oktober 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -