Drucksache 18 / 21 218 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 04. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Oktober 2019) zum Thema: Linksextremistische Tendenzen im Akademischen Senat der HU und Antwort vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21218 vom 4. Oktober 2019 über Linksextremistische Tendenzen im Akademischen Senat der HU ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. Vorbemerkung des Abgeordneten: Am 2. September 2019 hat ein studentisches Mitglied des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin nachfolgenden Beitrag des Nutzers „realsozialismus ultra“ auf Twitter mit den Worten „Sehr guter Tweet“ kommentiert: „Wir sagen, natürlich, die Springer-Journalisten sind Schweine, wir sagen, der Typ an der Tastatur ist ein Schwein, das ist kein Mensch, und so haben wir uns mit ihm auseinanderzusetzen. Das heißt, wir haben nicht mit ihm zu reden, (…) und natürlich kann geschossen werden.“ 1. Wie bewertet der Senat, dass ein studentisches Mitglied des Akademischen Senats der Humboldt- Universität zu Berlin einen Beitrag auf Twitter, in dem unter anderem zur Anwendung von Gewalt aufgerufen wird, mit den Worten „Sehr guter Tweet“ kommentiert hat? Zu 1.: Die HU nahm zu dem Tweet wie folgt Stellung: „Die Leitung der Humboldt-Universität [verurteilt] Tweets und Kommentare, die zu Gewalttaten aufrufen, auf das Schärfste. Die HU steht für Freiheit und Toleranz auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Anerkennung . Hatespeech oder gar Aufrufe zu Gewalt gegen Personen oder Morddrohungen im Internet und in sozialen Medien sowie Rassismus, Sexismus und Fremdenhass haben keinen Platz an der HU und sind auch sonst in keiner Weise akzeptabel. Sollte dies dennoch in einem der HU unmittelbar zuzuordnenden Umfeld geschehen – ist also ein Zusammenhang zur Mitgliedschaft an der HU direkt herstellbar – wird die HU-Leitung sich vorbehalten, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls auch einzuleiten. Die HU-Leitung erwartet von ihren Mitgliedern, Aufrufe zu Gewalt – aus welchen politi- - - 2 schen Lagern sie auch kommen mögen – weder zu unterstützen noch zu tolerieren.“ Der Senat schließt sich dieser Bewertung an. 2. Ist der Senat der Ansicht, dass die durch den Beitrag öffentlich geäußerte Unterstützung eines Gewaltaufrufs mit der Mitgliedschaft in einem universitären Gremium vereinbar ist (bitte begründen)? Zu 2.: Die Begründung der Mitgliedschaft in einem Gremium einer Hochschule des Landes Berlin und die Gründe für ihre Beendigung bestimmen sich nach Maßgabe gesetzlicher und satzungsrechtlicher Regularien. 3. Haben nach der Veröffentlichung des Tweets Gespräche zwischen Vertretern des Senats und der HU zu besagtem Vorgang stattgefunden und wenn ja, auf wessen Initiative hin und mit welchem Ergebnis? Zu 3.: Der Senat liest nicht jeden Tweet. Die vorliegende Schriftliche Anfrage sowie eine darauf bezogene Presseanfrage, gaben Anlass, die HU um eine Stellungnahme zu bitten, die durch einen gesprächsförmigen Austausch begleitet war. Die Antworten auf die vorliegende Anfrage dokumentieren das Ergebnis. 4. Ist dem Senat bekannt, ob die HU aufgrund des oben genannten Vorgangs anstrebt, ein Ausschlussverfahren gegen das betreffende Mitglied des Akademischen Senats in die Wege zu leiten und wie bewertet der Senat dies? Zu 4.: Die HU hat nachvollziehbar dargelegt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen. 5. Wurden a) an den Senat und/oder b) an Mitglieder des Präsidiums der HU in den vergangenen zwei Jahre Hinweise auf Sympathiebekundungen von Mitgliedern des Akademischen Senats der HU für gewaltbereite linksextremistische Gruppierungen bzw. Personen herangetragen und wenn ja, wie wurde mit diesen Meldungen umgegangen und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Zu 5.: Entsprechende Hinweise sind weder an den Senat noch an die HU herangetragen worden . Berlin, den 22. Oktober 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -