Drucksache 18 / 21 224 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Gabriele Gottwald (LINKE) vom 08. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2019) zum Thema: Zur 1,6 Mio. €-Kampagne des GdW, zum BBU und zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen und Antwort vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg und Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21224 vom 08.10.2019 über Zur 1,6 Mio. €-Kampagne des GdW, zum BBU und zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sowie die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden vom BBU und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Hat der Senat Kenntnis von der 1,6 Mio. € teuren Kampagne des Bundesverbandes deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen (GdW) unter dem Motto „Denken statt Deckeln“ und wie bewertet er dieses Ansinnen angesichts des geplanten Mietendeckels für Berlin? Antwort zu 1: Der Senat hat Kenntnis von der geplanten Kampagne des GdW. Der Senat hält an einem Gesetz zur Mietenbeschränkung fest. Frage 2: Kann der Senat ausschließen, dass über den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) als Mitglied des GdW auch Beiträge der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die als Mitglieder im BBU organisiert sind, in die Kampagne fließen? Frage 3: Hat der Senat Kenntnis über konkrete Summen, die seitens der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) anteilig in diese Kampagne fließen? 2 Frage 4: Zahlt der BBU als Regionalverband Beiträge an den GdW und wenn ja, in welcher Höhe? Frage 5: Ist dem Senat bekannt, dass sich der GdW – in einer Videobotschaft durch dessen Präsidenten Herrn A. Gedaschko formuliert – 30 Cent pro Wohneinheit als „solidarischen und freiwilligen Beitrag zur Erfüllung dieser Kampagne“ wünscht? a. Kann ausgeschlossen werden, dass seitens der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Erbringung solcher Beiträge in Aussicht gestellt wurde? Antwort zu 2 -5: Der GdW ist organisatorisch ein Verbändeverband. Insofern führen die Regionalverbände – so auch der BBU – Beiträge an den GdW ab. Die Höhe dieser Beiträge unterliegt dem Datenschutz. Die oben genannte Kampagne wird nach Angaben des GdW ausschließlich aus freiwilligen Geldleistungen von Wohnungsunternehmen finanziert. Mitgliedsbeiträge des BBU und seiner Mitgliedsunternehmen werden nicht zur Finanzierung der Kampagne verwendet. Im Übrigen hat der BBU die Bitte des GdW um finanzielle Unterstützung der Kampagne nur an seine überregional tätigen Mitgliedsunternehmen weitergegeben, und damit weder an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften noch an die Wohnungsgenossenschaften. Berlin, den 24.10.19 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen